Neue TRBS 1111 für Gefährdungsbeurteilungen
In der TRBS 1111 wird der Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung in einem Diagramm dargestellt. Neu aufgenommen wurden die Maßnahmen, die schon bei der Beschaffung des Arbeitsmittels zu ergreifen sind.
In der TRBS 1111 wird der Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung in einem Diagramm dargestellt. Neu aufgenommen wurden die Maßnahmen, die schon bei der Beschaffung des Arbeitsmittels zu ergreifen sind.
Eine befähigte Person verfügt über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten für die Prüfung von Arbeitsmitteln. Diese Qualifikation erlangt sie durch eine elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in dem Bereich, in dem sie Arbeitsmittel prüft und Weiterbildungen auf das jeweilige Spezialgebiet ( z. B. angewandte VDE Normen).
Teil 600 der Normenreihe VDE 0100 gibt die Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen vor. Nach VDE 0100-600 muss das Besichtigen zuerst erfolgen. Bei den weiteren Prüfschritten ist folgende Reihenfolge zu empfehlen, um eine vollständige und für den Prüfer sichere Prüfung zu gewährleisten.
Geändert hat sich eine Vielzahl von Einzelvorgaben für die Erstprüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0100 Teil 600. Dieser Artikel enthält eine Auswahl der Neuerungen.
Die Vorgaben für wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen haben sich geändert. Neu ist u. a., dass die Isolationswiderstandmessung unter bestimmten Umständen entfallen kann.
Eigenständige Prüfnorm für die Wiederholungsprüfung von Stromerzeugern gibt es nicht. Daher muss anhand der grundsätzlichen Prüfnormen ein sinnvoller Prüfablauf zusammengestellt werden, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde überarbeitet. Neu sind insbesondere konkrete Vorgaben bei der Unterweisung und der Instandhaltung, sowie die Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung.
Defekte am Schutzleiter werden im Rahmen der Wiederholungsprüfung nach VDE 0701-0702 in der Regel daran erkannt, dass der angezeigte Messwert unüblich oder unwahrscheinlich ist.
Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trifft in einem Unternehmen die übergeordneten fachlichen Entscheidungen über alle wichtigen elektrotechnischen Themen.