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Zur Prüfung befähigte Person

Befähigte Person

Eine befähigte Person verfügt über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten für die Prüfung von Arbeitsmitteln. Diese Qualifikation erlangt sie durch eine elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in dem Bereich, in dem sie Arbeitsmittel prüft und Weiterbildungen auf das jeweilige Spezialgebiet ( z. B. angewandte VDE Normen).

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Brandschutzzeichen Set nach ASR 1.3 und ISO 7010

Arbeitsstättenverordnung 2016

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde überarbeitet. Neu sind insbesondere konkrete Vorgaben bei der Unterweisung und der Instandhaltung, sowie die Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung.

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