Schaltbefähigung
Wer, was, wann, wo in einem bestimmten elektrischen Netz schalten darf, muss vom Unternehmer selbst oder seiner verantwortlichen Führungskraft (VEFK) schriftlich festgelegt werden.
Schalthandlungen im Mittel- und Hochspannungsnetz, bei z.B. luftisolierten Mittelspannungsschaltanlagen gelten als gefährliche Arbeit, allein schon im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1).
Schaut man in die einschlägige Norm DIN VDE 0105-100 „Betrieb elektrischer Anlagen“ hinein, kommt man bei Schalthandlungen im Hochvoltbereich ebenfalls schnell zu der Erkenntnis, dass bei derartigen Aus- und Wiedereinschaltmaßnahmen, selbst bei bestimmungsgemäßer Handhabung, von einem gefahrlosen Gebrauch keine Rede mehr sein kann.
Alle Infos zur Schaltbefähigung gibt es auch als Download.
Das sollten Sie als Unternehmer wissen!
Bevor ein Unternehmer eine Schaltberechtigung an einen Mitarbeiter vergibt, hat er deshalb gemäß § 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dafür zu sorgen, dass sein Mitarbeiter in der Lage ist, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
Das zu erreichen setzt eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme voraus, damit der Unternehmer nachweisen kann, dass ein Mitarbeiter zum Schalten im Bereich über 1 kV befähigt wurde. Die Erteilung einer Schaltberechtigung durch den Unternehmer setzt den Erwerb der Fachkunde (Schaltbefähigung) voraus.
Was genau sind Schalthandlungen?
Der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ kann in Abschnitt 5.2 „Schalthandlungen“ folgendes entnommen werden. 5.2.1 Schalthandlungen dienen dazu, den Schaltzustand von elektrischen Anlagen zu ändern.
Es werden zwei Arten von Schalthandlungen unterschieden:
- Schalthandlungen zur Änderung des elektrischen Zustands einer Anlage, zum Bedienen von Betriebsmitteln,
Ein- und Ausschalten, Starten und Stillsetzen von Betriebsmitteln mit Einrichtungen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch gefahrlos ist; - Ausschalten oder Wiedereinschalten von Anlagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten
Ist Ersteres noch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefahrlos möglich (z. B. Ein- Ausschalten eines Haushaltsgerätes), ist dies im Zusammenhang Aus- und Einschaltvorgängen Arbeiten an elektrischen Anlagen, nicht mehr unbedingt der Fall.
Je höher die Spannungsebene oder je energiereicher ein Stromkreis ist, desto größer sind die Gefährdungen. So können schon Schalthandlungen, die die generelle Stromversorgung einer Niederspannungshauptverteilung betreffen, eine erhöhte Gefährdung bedeuten.
Muss die Befähigung regelmäßig wiederholt werden?
Es gibt dazu keine normative oder gesetzliche Vorgabe. Eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme der schaltbefähigten Person sollte dennoch regelmäßig wiederholt werden.
Die Häufigkeit ist hier von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem wie oft die Person derartige Schalthandlungen durchführen muss. Auch muss berücksichtigt werden, dass Normen und Regeln kontinuierlichen Änderungsprozessen unterliegen. So hat sich eine wiederholende Unterweisung und genereller Erhalt der Fachkunde zur Schaltbefähigung aus unserer Sicht alle 2 Jahre bewährt.
Um einen rechtssicheren Einsatz nicht zu gefährden, sollten Schaltberechtigungen durch den Unternehmer unbedingt immer nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden. Nach wiederholter Qualifikation durch entsprechende Schulungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung persönlicher Anforderungen an die Elektrofachkraft, wie z.B. eine gültige G-25 Untersuchung, kann diese dann erneut und für einen weiteren bestimmten Zeitraum erteilt werden.
Ist eine jährliche Unterweisung nötig?
Im Sinne des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12 und gemäß DGUV Vorschrift 1 §4 müssen alle Mitarbeiter allen, das Arbeitsumfeld und die Tätigkeiten betreffenden Gefahren mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Dementsprechend müssen selbstverständlich auch Gefährdungen, die sich aus Schalthandlungen über 1 kV AC ergeben, jährlich unterwiesen werden.
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