Kontakt

+49 2602 95081-298 Kontakt Mein MEBEDO

Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 14:00 Uhr

Seminare für Elektromobilität

Elektromobilität Ladeinfrastruktur

Die Elektromobilität wächst rasant. Erfolgreiche Markteinführungen hoch elektrifizierter Fahrzeuge und der Ausbau der Ladeinfrastruktur treiben diese Entwicklung voran. Dadurch stehen die Automobil- und Zulieferindustrie vor neuen Herausforderungen und benötigen spezielles Fachwissen zur Elektrosicherheit und normgerechten Prüfung.

Unsere Seminare zur Elektromobilität richten sich gezielt an Elektrofachkräfte, die für die Prüfung von Ladeinfrastruktur verantwortlich sind. Sie lernen praxisnah, wie Sie Ladestationen und Wallboxen sowie Ladekabel und „Not-Ladekabel“ sicher und normgerecht gemäß den aktuellen Regelwerksanforderungen prüfen.

Warum ein Seminar zur Elektromobilität sinnvoll ist

Die Elektromobilität entwickelt sich rasant weiter – mit ihr auch die Anforderungen an die elektrische Sicherheit und an die normgerechte Prüfung von Schutzmaßnahmen in der Ladeinfrastruktur. Ein Seminar zur Elektromobilität vermittelt Ihnen aktuelles Fachwissen, damit Sie rechtssicher und effizient arbeiten können.
Die normativen Vorgaben definieren klar, welche Prüfungen erforderlich sind und wer diese durchführen darf. In unseren Seminaren erfahren Sie, wie Sie diese Anforderungen zuverlässig erfüllen.
Mit fundierten Kenntnissen in der Elektrosicherheit minimieren Sie Risiken für Personen und Anlagen und stellen auch sicher, dass Ladeeinrichtungen dauerhaft zuverlässig funktionieren. Besonders geeignet sind unsere Schulungen für Elektrofachkräfte, die bei Errichtern oder Betreibern von Ladeeinrichtungen tätig sind und ihre Fachkompetenz erweitern möchten.

Welche Normen gelten für die Prüfung von Ladeinfrastruktur?

Die Prüfung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und Normen. Sie sollen die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Anlagen gewährleisten.

  • DGUV Vorschrift 3: Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Definiert den Prüfanlass und beschreibt notwendige Schutzmaßnahmen für Betreiber.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Rechtliche Grundlage für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln im Betrieb. Prüfpflichten und Ermitteln von Prüffristen der Arbeitsmittel wie Ladeeinrichtungen sowie Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person.
  • VDE 0100-722: Anforderungen zum Errichten von Niederspannungsanlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen.
  • VDE 0100-600 / VDE 0105-100/A1: Anforderungen an die Erst- und Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen.
  • VDE 0702: Anforderungen für wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, einschließlich Ladekabel für Elektrofahrzeuge.

  • VDE 0122-1: Technische Norm für Ladesysteme für Elektrofahrzeuge. Regelt die Sicherheitsanforderungen für den Ladevorgang sowie die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation. Zusätzliche Anforderungen für die Prüfung von Ladesystemen.

Unsere Seminare vermitteln Ihnen praxisnah, wie Sie die Anforderungen dieser Normen effizient umsetzen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen kennen und erfahren, wie Sie Prüfprotokolle korrekt erstellen und die Sicherheit Ihrer Ladeinfrastruktur gewährleisten.

Jetzt passendes Seminar finden

Müssen Ladekabel für E-Fahrzeuge geprüft werden?

Ja, sämtliche Ladekabel – einschließlich der sogenannten „Notladekabel“ – gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und müssen daher regelmäßig geprüft werden.

Die Prüfung umfasst:

  • Sichtprüfung: Erkennen äußerer Schäden und Abnutzung.
  • Messung: Ermittlung relevanter Messwerte wie Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitströme sowie die Überprüfung weiterer Schutzmaßnahmen.
  • Funktionskontrolle: Überprüfung sicherheitsrelevanter Funktionen wie Statusmeldungen der Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung und Fahrzeug.
  • Bewertung: Fachgerechte Auswertung der Messergebnisse und Funktionen.
  • Dokumentation: Erstellung rechtssicherer Prüfprotokolle.

Ohne regelmäßige Prüfung steigt das Risiko von Kurzschlüssen, Stromschlägen und Ausfällen bei Ladekabeln erheblich. Eine fachgerechte Prüfung sorgt dafür, dass sowohl Betreiber als auch Nutzer von Elektrofahrzeugen auf der sicheren Seite sind.

Seminarleiter erklärt einem Seminarteilnehmer und einer Seminarteilnehmerin eine Wallbox

Stufenausbildung im Bereich Elektromobilität

Die DGUV Information 209-093 unterscheidet zwischen Arbeiten an Serienfahrzeugen (S-Stufen) und Arbeiten vor Produktionsstart (E-Stufen). In beiden Bereichen definiert die Stufenausbildung klar die notwendigen Qualifikationen für Arbeiten an Hochvoltsystemen. Dabei entscheidet die fachkundige Leitung, vergleichbar mit der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK), je nach Gefahrgeneigtheit der Arbeiten über die erforderliche Befähigung der Mitarbeiter.

Die Stufen im Überblick:

  • Sensibilisierte Person: Vermittlung von Basiswissen zu elektrotechnischen Gefährdungen beim Bedienen von HV-Fahrzeugen. Beschäftigte, die Hochvolt-Fahrzeuge bedienen, erhalten eine grundlegende Unterweisung, um Risiken zu erkennen und einfache Bedien- und Serviceaufgaben (z. B. Auffüllen von Wischwasser) sicher auszuführen.
  • Fachkundig unterwiesene Person (FuP): Fachkundig unterwiesene Personen dürfen allgemeine Arbeiten am Fahrzeug, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen, durchführen. Dazu zählen z. B. Karosseriearbeiten sowie Öl- und Radwechsel oder Arbeiten am konventionellen Bordnetz (bis 30 V AC und 60 V DC). Sie müssen zu Gefährdungen vom HV-System ausgehend, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln von einer Fachkundigen Personen (FHV) unterwiesen werden.
  • Fachkundige Person Hochvolt (FHV): Die erfolgreiche Qualifizierung nach dieser Stufe befähigt die Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Mit der Stufe 2 dürfen alle Arbeiten nur im spannungsfreien Zustand der HV-Systeme und -Komponenten erfolgen und mit Stufe 3 auch unter Spannung.
  • Fachkundige Leitung im HV-Bereich: Die fachkundige Leitung muss eine Person mit Fach- und Führungsverantwortung übernehmen. Die Entscheidung, wer Fach- und Führungsverantwortung für Fachkundige Personen (FHV) und Fachkundig unterwiesene Personen (FuP) übernimmt, trifft die Unternehmensleitung im Rahmen der Pflichtenübertragung.

Wann ist eine Sensibilisierung im Bereich Hochvolt erforderlich?

Alle Mitarbeiter, die Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen bedienen, müssen entsprechend unterwiesen werden. Dazu zählen nicht nur das Fahren, sondern auch einfache Tätigkeiten wie das Wechseln der Scheibenwischerblätter, das Auffüllen von Wischwasser sowie die Innen- und Außenreinigung. Eine Sensibilisierung ist daher unverzichtbar, um Risiken im Umgang mit Hochvolt-Fahrzeugen und Ladeeinrichtungen zu minimieren und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Auch zur Prüfung befähigte Personen / Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung von Ladeinfrastruktur wie Ladesäulen und Ladekabeln betraut sind, sollten hinsichtlich der Gefahren von Hochvoltsystemen sensibilisiert werden. Sollen die Prüfungen von Ladeleitungen durch Fachkundige für Hochvoltsysteme (FHV) erfolgen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfolgreiche Qualifikation zur Fachkundigen Person für Hochvoltsysteme der Stufe 2 oder höher
  • Teilnahme an einer mit den Herstellern der Fahrzeuge abgestimmten Fortbildung für die Prüfung der mitgelieferten Ladeleitung. Hinweis: Der erfolgreiche Abschluss dieser Fortbildung ist durch eine Elektrofachkraft anhand einer theoretischen und praktischen Prüfung zu bestätigen.
  • Benutzung von spezifischen für diese Prüfung ausgelegten Prüfgeräten
  • Umsetzung einer vom Hersteller erstellten Arbeitsanweisung beziehungsweise Verfahrensanweisung zur Prüfung der Ladeleitung

Häufige Fehler bei der Prüfung von Ladeinfrastruktur

  • Fehlende Prüfprotokolle: Ein häufiges Problem bei der Prüfung von Ladeinfrastruktur ist die lückenhafte Dokumentation. Fehlende oder unvollständige Prüfprotokolle gefährden die Rechtssicherheit und können bei Kontrollen oder im Schadensfall zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Unzureichende Qualifikation: Prüfungen durch nicht ausreichend qualifizierte Personen bergen erhebliche Sicherheitsrisiken. Unsachgemäße Prüfverfahren und fehlende Fachkenntnisse können dazu führen, dass Gefahrenquellen unentdeckt bleiben.
  • Veraltete Normenkenntnisse: Die Normen für die Prüfung von Ladeinfrastruktur werden regelmäßig aktualisiert. Wer nicht auf dem neuesten Stand ist, riskiert, Prüfungen nach veralteten Standards durchzuführen und damit die Sicherheit zu gefährden.

Unser Tipp: Eine regelmäßige Teilnahme an unseren Seminaren zur Elektromobilität sorgt dafür, dass Sie stets die aktuellen Normen und Vorschriften kennen und Prüfungen rechtssicher durchführen können.

Seminar für Elektromobilität wählen

Warum MEBEDO?

Die Elektromobilität wächst rasant – und mit ihr die Anforderungen an die normgerechte Prüfung von Ladeinfrastruktur. Um auf dem neuesten Stand zu bleiben, reicht theoretisches Wissen allein nicht aus. Bei MEBEDO erhalten Sie praxisnahes Expertenwissen, um Ladeeinrichtungen sicher und effizient zu prüfen.

  • Praxisnahe Schulungen: In unseren Seminaren arbeiten Sie mit realen Prüfgeräten und lernen Schritt für Schritt, wie Sie Ladeinfrastruktur normgerecht prüfen. Praxisorientierte Übungen stellen sicher, dass Sie das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsalltag anwenden können.
  • Erfahrene Dozenten: Unsere Schulungen werden von Experten mit langjähriger Praxiserfahrung geleitet. Sie vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern geben auch wertvolle Tipps aus der Praxis für die Praxis.
  • Individuelle Beratung: Wir bieten auch Inhouse-Seminare an, die genau auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. So stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter zielgerichtet geschult werden.
  • Umfangreiches Material: Sie erhalten Checklisten, Vorlagen und hilfreiche Dokumente, die Sie bei der Prüfung von Ladeinfrastruktur unterstützen und die Dokumentation erleichtern.

Seminarleiter zeigt Seminarteilnehmer Gerätschaften rund um Elektromobilität.

Möchten Sie mit Hochvolt arbeiten?

Stärken Sie Ihre Fachkompetenz im Bereich Ladeinfrastruktur – mit rechtssicherem Know-how und praxisnahen Übungen. Buchen Sie jetzt Ihr Seminar bei MEBEDO und prüfen Sie morgen schon nach den aktuellen Normen.

Jetzt passendes Seminar finden

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sensibilisierte Personen (Stufe E/S) sind wiederkehrend zu unterweisen. Für fachkundig unterwiesene Personen (FuP – Stufe 1E/1S) gibt es keine konkrete gesetzliche Forderung zur Aufrechterhaltung. In der Praxis ist eine regelmäßige Auffrischung jedoch üblich und sinnvoll.
Für fachkundige Personen im Bereich Hochvolt (FHV – Stufe 2E/2S oder 3E/3S) schreibt die DGUV Information 209-093 vor, dass Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen auf dem aktuellen Stand zu halten sind.

Hinweis zur Regelmäßigkeit: Art, Dauer und Intervall der Weiterbildung müssen von der zuständigen Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) bzw. der Fachkundigen Leitung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

Alle Seminarthemen führen wir gerne auch als Inhouse-Seminare in Ihren Räumen durch.
Wir packen alles ein und kommen zu Ihnen.

Ihre Vorteile:

– Kostenersparnis bei mehreren Teilnehmern

– Zeitersparnis durch nicht erforderliche Dienstreisen

– Anpassung der Lerninhalte auf Ihre Anforderungen

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot zu.

Ja. Gemäß DGUV Information 209-093 müssen Beschäftigte für das Bedienen von HV-Fahrzeugen auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hingewiesen und zu den Besonderheiten unterwiesen werden (Sensibilisierung).

Dies gilt für alle Tätigkeiten, deren Gefährdung mit dem Bedienen vergleichbar ist, wie zum Beispiel:

  • Innen- und Außenreinigung sowie Wechseln der Scheibenwischerblätter.
  • Auffüllen von Wischwasser oder Motoröl/Kühlwasser an bekannten Anschlüssen.
  • Nutzen von Ladevorrichtungen (Fahrzeug/Wallbox).
  • Vorbereiten von Fahrzeugen für Erprobungsfahrten oder spezielle Aufrüstverfahren.

Die Qualifizierung zur Stufe E bzw. Stufe S erfolgt durch eine Fachkundig unterwiesene Person (FuP) oder eine Fachkundige Person Hochvolt (FHV) und ist zu dokumentieren.

Sämtliche Ladekabel sind generell in die Kategorie der Arbeits-/Betriebsmittel bzw. ortsveränderliche elektrische Geräte einzustufen. Das bedeutet, dass sie wiederkehrend gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. DGUV Vorschrift 3 nach VDE 0702 geprüft werden müssen.

Sind im Unternehmen Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen (E- oder Hybrid-Fahrzeuge) vorhanden müssen alle Beschäftigten, die diese Fahrzeuge bedienen, unterwiesen werden. Zum Bedienen zählen u. a. das Fahren, Wechseln der Scheibenwischerblätter, Auffüllen von Wischwasser sowie die Innen- und Außenreinigung.

Die DGUV Information 209-093 unterscheidet zwischen Arbeiten an Serienfahrzeugen (S-Stufen) und Arbeiten vor Produktionsstart (E-Stufen). Das Stufenmodell ist in beiden Bereichen gleich aufgebaut: Sensibilisierte Person >> Fachkundig unterwiesene Person (FuP) >> Fachkundige Person Hochvolt (FHV). In Abhängigkeit der Gefahrgeneigtheit der auszuführenden Arbeiten muss die fachkundige Leitung bzw. die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) für eine ausreichende Befähigung der Mitarbeiter sorgen.

Die Verwirrung beim Thema RCD in der E-Mobilität ist groß. Es gibt sehr viele verschiedene RCD-Typen, die genutzt werden, jedoch ist die Verwendung von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig. Hierzu erhalten Sie ausführliche Informationen in unseren Seminaren.

Ortsveränderliche Ladeleitungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Dementsprechend müssen die nachweislich in sicherem und ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Dies wird maßgeblich erreicht durch normkonform ausgeführte und rechtssicher dokumentierte Prüfungen, welche von fachlich ausreichend und nachweisbar befähigten Personen ausgeführt werden.

Gemäß UNECE R100 umfasst Hochvolt in der Fahrzeugtechnik (Hybrid-, Brennstoffzellen- und Batterietechnik) Spannungen von:

> 60 V bis ≤ 1500 V Gleichspannung (DC)
> 30 V bis ≤ 1000 V Wechselspannung (AC)

Im Gegensatz dazu definiert die VDE 0100-410 für die klassische Elektroanlagen-Technik (Gebäude, Maschinen) den Bereich „Niederspannung“ als > 50 V bis ≤ 1000 V AC bzw. > 120 V bis ≤ 1500 V DC.

Bei AC‑Ladung verfügt das Fahrzeug über ein On‑Board‑Ladegerät (OBC – „On-Board-Charger“), welches den Wechselstrom aus dem versorgenden Netz in Gleichstrom für die Batterie des Fahrzeugs umwandelt.
An DC-Ladesäulen übernimmt die Säule selbst die Gleichrichtung, sodass direkt Gleichstrom in die Batterie des Fahrzeugs fließt.
Nachfolgend eine kurze Übersicht der wesentlichen Merkmale:

AC Ladung DC Ladung
Gleichrichtung im Fahrzeug (OBC) in der Ladesäule
Typische Leistung 3,7 bis 22 kW 50 bis 350 kW
Schutztechnik Überstromschutzorgan (LS-Schalter) und Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) Hochvolt Überwachungssysteme
Vorteil kostengünstig, „schonend“ sehr schnell
Nachteil langsam teuer, hohe Anforderungen

 

Hier kurz und knapp die Normen, die uns durch das Prüfen im Bereich der Elektrotechnik begleiten:

VDE 0544-4 Lichtbogenschweißeinrichtungen – Wiederkehrende Inspektion und Prüfung
VDE 0701 Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur – Schutzmaßnahmen
VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
VDE 0100-410 Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutzmaßnahmen
VDE 0100-600 Errichten von Niederspannungsanlagen – Prüfungen
VDE 0105-100/A1 Betrieb von elektrischen Anlagen – Wiederkehrende Prüfungen
VDE 0113-1 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
VDE 0100-551 Errichten von Niederspannungsanlagen – Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen
VDE 0751-1 Medizinische elektrische Geräte – Wiederholungsprüfungen und Prüfung nach Instandsetzung von medizinischen elektrischen Geräten
VDE 0100-722 Errichten von Niederspannungsanlagen – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
VDE 0122-1 Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge – Allgemeine Anforderungen
DIN EN IEC 62040 Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Sicherheitsanforderungen

Kontakt mit unseren Experten aufnehmen

Prüffristenermittlung – Wann muss man was prüfen? Wer legt die Prüfintervalle fest?

Zur Ermittlung von Prüffristen elektrischer Anlagen und Maschinen sowie elektrischen Geräten bedarf es grundsätzlich einer Gefährdungsbeurteilung.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in Hinblick auf Arbeitsmittel (u. a. elektrische Geräte und Maschinen) im § 3, durch den Arbeitgeber respektive seiner Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK), Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Zudem ist auch die notwendige Qualifikation der zur Prüfung herangezogenen Personen zu ermitteln. Die konkretisierende TRBS 1111 beschreibt hierbei den grundsätzlichen Aufbau und Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung. Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Arbeits- und Betriebsanweisungen sind unter Beachtung der TRBS 1116 erstmalig und wiederkehrend zu schulen.
Als Orientierung und Hilfestellung, können hinsichtlich Prüffristenermittlung die Beispielfristen aus Tabelle 1 B der DGUV Vorschrift 3 und der Tabelle im Anhang 4 der TRBS 1201 herangezogen werden.

Die Forderung der Ermittlung von Prüffristen für elektrische Anlagen hingegen findet ihren Ursprung u. a. in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Auch die VDE 0105-100 spricht von einer gefahrenbezogenen Prüffristenermittlung. Auch hier ist das Zauberwort Gefährdungsbeurteilung und der Adressat in erster Linie der Arbeitgeber respektive seine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Als Orientierung kann hier die Tabelle 1 A der DGUV Vorschrift 3 herangezogen werden.

Kontakt mit unseren Experten aufnehmen

Eine Ladeinfrastruktur gilt aus elektrotechnischer Sicht als stationäre elektrische Anlage und muss daher geplant, installiert, geprüft und dokumentiert werden wie jede andere Niederspannungsanlage.

Für eine „zur Prüfung befähigte Person“ ist nicht nur wichtig, dass Sie die Prüfnormen kennt. Sie muss auch Ihr Messgerät, also Ihr Werkzeug, genau kennen. Nur so ist es Ihr möglich, richtige Beurteilungen und Bewertungen zu treffen. Die befähigte Person sitzt nicht im Messgerät, sondern bedient es! Hierzu kann im Seminar auf die Eigenschaften und Bedienung des eigenen Messgerätes explizit eingegangen werden.

Unsere Seminare sind messgeräte- und herstellerunabhängig. Jeder MEBEDO Dozent kennt die gängigsten Prüfgeräte am Markt und kann dadurch auf gerätespezifische Fragen und auf etwaige Vor- oder Nachteile der Geräte explizit eingehen.