Verantwortlichkeit für die Gefährdungsbeurteilung im Bereich der Elektrotechnik und Einbindung des Betriebsrates
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchgeführt werden, und zwar fachkundig. Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen. Da es…