EFKffT – Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

| Martin Griesbeck | Seminare und Schulungen, Sicherheit, Zukunftsthemen

In der modernen Arbeitswelt ist das Thema Sicherheit von größter Bedeutung, insbesondere wenn es um elektrotechnische Arbeiten geht. Eine spezielle Rolle spielt hierbei die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT). Diese unterstützt uns im Arbeitsalltag sehr, wenn es darum geht, einfache Arbeiten im elektrotechnischen Bereich durchzuführen. Doch was genau verbirgt sich hinter EFKffT und welche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden, um diese rechtssicher einsetzen zu können? Dies wollen wir Ihnen in unserem Blogbeitrag erläutern. Im weiteren Beitrag wird die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ durch „EFKffT“ abgekürzt.

Woher kommt die EFKffT?

Die Qualifikationsstufe EFKffT, findet ihren Ursprung im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) . Hier heißt es im § 5, dass es Handwerksbetrieben erlaubt ist auch Fremdgewerke auszuführen, sofern sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder dieses wirtschaftlich ergänzen. Diese Qualifikationsstufe wurde in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 im § 2 Abs. 3 mit aufgenommen. Die genauen Qualifizierungskriterien werden im DGUV Grundsatz 303-001 konkretisiert. Die VDE-Regelwerke kennen die EFKffT nicht. Einzugliedern ist die Qualifikationsstufe zwischen einer Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) und Elektrofachkraft für ein begrenztes Teilgebiet (EFKbT).

Qualifikationsstufen der Elektrotechnik

Was ist eine EFKffT?

Eine EFKffT ist nach DGUV Grundsatz 303-001, wer auf Grund seiner erworbenen fachlichen Qualifikation in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis, der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Diese darf nur gleichartig, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln in eigener Fachverantwortung durchführen, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Diese Arbeiten dürfen nach Durchführungsanweisung §2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 nur im spannungsfreien Zustand an Niederspannungsanlagen bis 1000 V AC und 1500 V DC durchgeführt werden. Erlaubte Arbeiten unter Spannung sind neben dem Feststellen der Spannungsfreiheit auch die Fehlersuche.

Grundlegende Anforderung an die Qualifizierung zur EFKffT

Die Inhalte zur Qualifizierungsmaßnahme zur EFKffT werden im DGUV Grundsatz 303-001 konkretisiert. Die Grundvoraussetzungen für die Qualifizierung finden sich im Abschnitt 2 „Grundlegende Anforderungen an die Ausbildung“. Hier heißt es:
„Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.“
Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Diese Teile müssen nach der Durchführung vom Teilnehmer durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung, sind die Tätigkeiten, die Gegenstand der Qualifizierungsmaßnahme waren, in einem Zertifikat auszuführen. Die dort gelisteten Tätigkeiten kann der Unternehmer der EFKffT künftig im Betrieb freigeben.
Die Qualifizierungsmaßnahme muss durch eine fachlich geeignete Person (z. B. Meister in einem elektrotechnischen Beruf) erfolgen. Erfahrung in der Berufsausbildung ist seitens der DGUV zusätzlich wünschenswert.

Voraussetzungen an die Qualifizierung Handwerk gegenüber Industrie

Zu den klassischen Berufsgruppen im Handwerk gehören beispielsweise Küchen- und Möbelbauer, Haustechniker oder Anlagenmechaniker (SHK). Tätigkeiten wie z. B. der Anschluss eines Elektroherdes, einer Heizungspumpe, auch der 1:1 Austausch einer defekten Steckdose dürfen durch eine zur EFKffT qualifizierten Person durchgeführt werden.
Die Qualifizierungsdauer muss im Rahmen des Handwerks, nach Abschnitt 3 des DGUV Grundsatz 303-001 mindestens 80 Stunden betragen. Diese 80 Stunden werden in der gängigen Praxis in 40 Stunden Theorie und 40 Stunden Praxis aufgeteilt. Im theoretischen Teil müssen die im Qualifizierungsplan gemäß Beispiel im Anhang 1 enthaltenen Lehrinhalte vermittelt werden. Die theoretischen Inhalte können sowohl in Präsenz als auch online unterrichtet werden.
Die im theoretischen Teil vermittelten Lehrinhalte müssen in der Praxis auf die infrage kommenden Betriebsmittel übertragen und an den infrage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden.
Zudem wird im Abschnitt 3.2 des DGUV Grundsatz 303-001 beschrieben:
„Soweit in der Grundausbildung betriebsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten nicht vermittelt werden können, ist die Grundausbildung durch eine betriebliche Fachausbildung zu ergänzen. In der betrieblichen Fachausbildung müssen Kenntnisse erworben und Fertigkeiten trainiert werden, die, in Ergänzung zur Grundausbildung, für die Ausführung der festgelegten Tätigkeiten notwendig sind.“ Die Dauer der betrieblichen Qualifizierung muss je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad so ausgeführt werden, dass die Tätigkeiten in eigener Fachverantwortung sicher ausgeführt werden können.
Auch heißt es: „Sinngemäß können diese Anforderungen auf ähnliche Tätigkeiten außerhalb des Handwerks angewendet werden.“ Damit können auch trotz kurzer Qualifizierungszeit innerhalb der Industrie einfache Arbeiten ausgeführt werden. Dies ist im Einzelfall zu betrachten und durch den Unternehmer zu bewerten.
Im industriellen und industrienahen Umfeld, wie im Abschnitt 4 beschrieben, ist aufgrund der zu erwartenden höheren Komplexität verschiedenster Arbeiten, wie beispielsweise Instandhaltung, Inbetriebnahme und Kundendienst, die Qualifizierungszeit in Theorie und Praxis länger gefasst.

Die Gesamtdauer liegt nicht wie im Handwerk bei mindestens 80 Stunden, sondern bei bis zu 18 Wochen.

Diese teilen sich wie folgt auf:

  • Vorkurs (Grundkenntnisse) 2 Wochen
  • Fachtheorie 8 Wochen
  • Fachpraxis 4 Wochen
  • Betriebliche Qualifizierung (im Betrieb) mindestens 4 Wochen

Im Gegensatz zum Handwerk, in dem die EFKffT die weniger komplexen festgelegten Tätigkeit eigenverantwortlich durchführen darf, gibt es einen wichtigen Unterschied zum Industrieumfeld.
Dort soll die Qualifizierungsmaßnahme zwar ebenfalls dafür sorgen, dass festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführt werden können, die Fach- und Aufsichtsverantwortung liegt jedoch bei einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK).
Durch die bereits beschriebene Komplexität der verschiedenen Anlagen- und Maschinentechnik kann die EFKffT, auch mit einer Qualifizierungszeit von 18 Wochen hierfür nicht die Fachverantwortung übernehmen.

Fazit

Die EFKffT ist im elektrotechnischen Bereich sowohl im Handwerk als auch der Industrie eine sehr gute Ergänzung. Ihr Einsatz hat sich in den vergangenen Jahren häufig bewährt. Je nach Einsatzgebiet ist es möglich, durch eine verhältnismäßig kurze zusätzliche Qualifikation, einfache elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich ausführen zu dürfen. Nur durch eine ausreichende fachliche Qualifizierung in Theorie und Praxis, welche inhaltlich auf die anstehenden Tätigkeiten im Unternehmen abgestimmt und angepasst sein muss, kann die Qualifikationsstufe EFKffT passend erreicht werden.

Autoren:
Martin Griesbeck, MEBEDO Akademie GmbH, BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik
Jan Frischholz, MEBEDO Akademie GmbH, BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik

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