Laden von E-Fahrzeugen im Unternehmen
| Alican Akbas | Sicherheit, Energie
Ist das Laden tragbarer Akkus von E-Fahrzeugen am Arbeitsplatz erlaubt?
Akkus von Elektrofahrrädern, Elektrorollern und ähnlichen Elektrostraßenfahrzeugen (folgend nur E‑Fahrzeuge genannt) sind aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts tragbar und können daher sowohl am Fahrrad wie auch extern geladen werden. Viele E-Fahrzeugfahrer neigen daher dazu, ihre tragbaren Akkus an ihrem Arbeitsplatz, wie z. B. im Büro, in der Werkstatt oder an sonstigen Orten zu laden.
Um kein Risiko einzugehen ist es zunächst notwendig, den Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen. In Ergänzung dazu hat der Arbeitgeber die Verwendung von Arbeitsmitteln, die nicht von ihm zur Verfügung gestellt werden, schriftlich zu regeln. Die private Nutzung von elektrischer Energie im Unternehmen kann des Weiteren als „Stromdiebstahl“ geahndet werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Des Weiteren verbergen sich in Lithium-Ionen-Akkus technische Gefahren, die zu einer Explosion, einem Gebäudebrand und zu Personenschäden führen können.
In verschiedenen Fachveröffentlichungen findet man vermehrt Berichte zu Brandereignissen, die durch Lithium-Ionen-Akkus, z. B. aus Mobiltelefonen, kabellosen Werkzeugmaschinen und E-Fahrrädern entstanden sind.
Mögliche Brandursachen können fehlerhafte Lithium-Ionen-Akkus oder nicht geeignete Ladegeräte sein. Auch der Transport, die Lagerung und die Montage der Akkus spielen für den Zustand eine erhebliche Rolle. Stöße durch ständigen Transport, Kälte, direkte Sonneneinstrahlungen und Hitze durch Überladung können die Ursache dafür sein, dass Gas bzw. Elektrolyt aus dem Akku austritt und ein Brandereignis zu Stande kommt.
Nachfolgend das Brandverhalten eines Lithium-Ionen-Akkus:

Quelle: DGUV Fachbereich AKTUELL FBFHB-018
Um Gefahren jeglicher Art beim Laden von E-Fahrzeug-Akkus zu vermeiden, müssen geeignete Schutzmaßnahmen im Unternehmen getroffen. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Definition von geeigneten Ladestellen.
Für Lithium-Ionen-Akkus gilt u. a.:
- nur mit den vom Hersteller zugelassenen Ladegeräten aufladen
- Ladegeräte von Nässe und Staub fernhalten
- es wird empfohlen Akkus nicht unbeaufsichtigt zu laden
- nur auf nicht-brennbarem Untergrund und nicht in der Nähe von Brandlasten laden
- beim Laden nicht abdecken, Luftzirkulation ermöglichen (Wärmestau vermeiden)
- zu Vermeidung einer Tiefentladung für eine Erhaltungs- bzw. Stützladung sorgen
- Betriebs- und Ladetemperaturbereiche des Herstellers einhalten (nicht im kalten Zustand (z. B. unter 0 °C laden) vor mechanischen Stößen und Beschädigungen schützen
- Ladegeräte nicht an Mehrfachsteckdosen betreiben
- Beschädigte Akkus dürfen nicht weiterverwendet werden
Die VdS-Richtlinie 3471:2021-02 „Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge“ besagt im Abschnitt 11 Laden von Pedelecs bzw. E-Bikes u. a. das, dass Laden von Batterien am Arbeitsplatz zu untersagen ist. Weiter heißt es dort: „Soll den Mitarbeitern die Möglichkeit der Batterieladung während der Arbeitszeit gegeben werden, sind geeignete Schranksysteme mit integrierten Steckdosen an zentraler und überwachter Stelle bereitzustellen.“
Für die Planung definierter Ladestellen, sollten u. a. der Sachversicherer, der Brandschutzbeauftragte und die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) involviert werden.
Die VDI 2166 Blatt 2 und die VDI-EE 5950 Blatt 2 können als Planungshilfen dienen.
Im Detail sollten bei einer fachgerechten E-Fahrzeug-Ladeinfrastruktur die folgenden grundlegenden Anforderungen berücksichtigt sein:
- Brandschutz
- Elektrosicherheit
- akkufreundliche Temperaturgegebenheiten
- Diebstahlschutz
- Nutzerfreundlichkeit
Schutzmaßnahmen sind vom Unternehmen anhand der Gefährdungsbeurteilung gemäß der
BetrSichV §3, konkretisiert in der TRBS 1111, festzulegen und die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.
Befinden sich Lithium-Ionen-Akkus in einem gestörten Zustand, sind diese sofort von der Ladeeinrichtung zu trennen und an einem geeigneten Lagerort unter Berücksichtigung der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ zu verbringen und zeitnah über qualifizierte Sammelstellen zu entsorgen.
Gestörte Zustände sind beispielsweise erkennbar durch:
- heiß gewordene Akkus, z. B. durch starke Sonneneinstrahlung
- mechanisch beschädigte Akkus, z. B. durch einen Sturz oder einen Transportschaden
- aufgewölbte/verformte Akkus
Fazit:
Hinsichtlich Flexibilität, Nachhaltigkeit und Kosten sind die elektrisch unterstützten Fahrzeuge eine gute Lösung für den Alltag und den Arbeitsweg. Um hieraus keine Sicherheitslücke hervorzurufen, ist für das Laden dieser Akkus im Unternehmen eine feste Regelung zwingend notwendig.
Ein E-Fahrzeug-Akku sollte bspw. keinesfalls unter einem Schreibtisch geladen werden, wo sich u. a. viele Brandlasten befinden. Denn somit bringt der Nutzer zusätzliche Gefährdungen in Form von Brand- und Sicherheitsrisiken ins Unternehmen ein, die zu erheblichen Personen- oder Sachschäden führen können.
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