Photovoltaik-Projekte sicher planen, errichten und abnehmen
Photovoltaik gewinnt in Zeiten steigender Energieanforderungen und Nachhaltigkeitsziele immer mehr an Bedeutung – insbesondere für Industrie- und Gewerbegebäude. Damit PV-Anlagen sicher, wirtschaftlich und normgerecht betrieben werden können, benötigen Unternehmen eine fachkundige Begleitung vom ersten Konzept bis zur finalen Abnahme.
MEBEDO unterstützt Unternehmen dabei, ihr individuelles Photovoltaik-Projekt optimal umzusetzen. Ab der Planung bis hin zur sicheren Inbetriebnahme und der VdS-konformen Abnahme, begleiten wir Sie ganzheitlich und kompetent auf dem Weg zu Ihrer eigenen PV-Anlage.

Unsere Leistungen im Überblick
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Begleitung bei Aufbau und Inbetriebnahme
MEBEDO agiert als objektiver Mittler zwischen Errichter und Betreiber. Wir überwachen kritische Bauabschnitte, begleiten Teil- und Endabnahmen und stellen sicher, dass die Anlage normgerecht installiert und in Betrieb genommen wird.
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VDS Zertifizierung/Gutachtliche Abnahme
Als VdS-anerkannter Dienstleister führen wir die Begutachtung und Abnahme Ihrer Photovoltaikanlage durch.
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Begutachtung von Bestandsanlagen
Wir erstellen fachkundige gutachtliche Stellungnahmen, identifizieren Schwachstellen, dokumentieren Mängel und unterstützen bei der Fehleranalyse oder Leistungsoptimierung bestehender PV-Anlagen.
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Protokolle und Checklisten
Sie erhalten erprobte, praxisorientierte Vorlagen für Wartung, Prüfungen und Betreiberpflichten – auf Wunsch standardisiert oder individuell an Ihre Anlage angepasst.
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Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, BetrSichV und TRBS. Sie wählen aus, ob Sie mit dem von uns entwickelten Standard oder individuell vor Ort auf Ihr Unternehmen angepassten Dokumenten arbeiten wollen
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Seminare zur Qualifizierung Ihres Teams
Ergänzend bieten wir Photovoltaik Schulungen an, in denen Ihre Mitarbeitenden die Kriterien für Planung, Errichtung, Prüfung und Wartung von PV-Anlagen erlernen. zu den PV-Schulungen
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Unsere Experten sind für Sie da!
Haben Sie noch Fragen zum Thema Photovoltaik? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Rechtliche Anforderungen an Photovoltaikanlagen
Die Planung, Installation, Wartung und Prüfung von Photovoltaikanlagen sind eng mit gesetzlichen und normativen Vorgaben verbunden. Diese stellen nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter und Anlagen sicher, sondern gewährleisten auch den rechtssicheren Betrieb. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten elektrotechnischen Aspekte im Überblick.
Elektrische Sicherheit
Die Einhaltung der elektrischen Sicherheitsstandards ist ein zentraler Bestandteil beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Normen wie VDE 0126-23-1 und VDE 0100-600 regeln die Prüfung und Inbetriebnahme der Anlage. Die Erstprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft ist essenziell, um die Funktionsfähigkeit der Anlage sicherzustellen und Risiken wie Lichtbögen oder elektrische Überschläge zu vermeiden. Regelmäßige Prüfungen gewährleisten darüber hinaus den langfristigen sicheren Betrieb.
Beim Verlegen und Anschließen der DC-Leitungen können Leitungen unter Spannung stehen, sobald die Module Sonnenlicht ausgesetzt sind. Auf diese Gefahr hin müssen Mitarbeiter unterwiesen werden. Je nach Tätigkeit an der DC- aber auch AC-Seite einer PV-Anlage ist ggf. eine zusätzliche Ausbildung für das Arbeiten unter Spannung (AuS) erforderlich. Diese Qualifikation ermöglicht es Elektrofachkräften, auch unter anspruchsvollen Bedingungen sicher zu arbeiten.
Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen
Gemäß Arbeitsschutzgesetz bedarf es für die auszuführenden Tätigkeiten der Mitarbeiter einer Gefährdungsbeurteilung mit den daraus resultierenden Arbeitsanweisungen. Auch für die Installation, Prüfung und Wartung einer Energieerzeugungsanlage. Diese Beurteilung identifiziert mögliche Risiken und definiert die notwendigen Schutzmaßnahmen. Auf Basis dieser Erkenntnisse erstellt die Verantwortliche Elektrofachkraft klare Arbeitsanweisungen, die den sicheren Ablauf der Tätigkeiten gewährleisten. Liegen vor Ort an einer Kundenanlage abweichende Bedingungen und Gefahren vor, ist eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung mit dem Betreiber der Anlage durchzuführen. Tätigkeitausführende Mitarbeiter sind anhand der aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Arbeitsanweisung zu unterweisen. Das Einhalten von Maßnahmen schützt dabei nicht nur die Mitarbeiter, sondern tragen auch dazu bei, die Betriebssicherheit der Anlage zu erhöhen.
Dokumentation
Eine lückenlose Dokumentation ist für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unverzichtbar. Sie umfasst u. a. Dokumente zur Dachstatik, Herstellerangaben z. B. für Module, Protokolle der elektrischen Erstprüfung und Nachweise über regelmäßige Wartungsarbeiten. Diese Unterlagen sind nicht nur ein Nachweis für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern dienen auch als Grundlage für wiederkehrende Prüfungen und Reparaturen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation erleichtert zudem den reibungslosen Betrieb über den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben und eine sorgfältige Dokumentation schaffen Sie die Grundlage für einen sicheren und effizienten Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage.
Wer darf Photovoltaikanlagen installieren?
Die Installation einer Photovoltaikanlage erfordert je nach Arbeitsschritt unterschiedliche Qualifikationen und Fachkenntnisse. Die gesetzliche und normative Grundlage legt genau fest, wer welche Aufgaben übernehmen darf, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
Montage des PV-Generators
Handwerksunternehmen montieren die Photovoltaikmodule und müssen dabei sicherstellen, dass sie fachgerecht und gemäß den Herstellervorgaben auf dem Dach befestigt werden. Dabei sind statische und brandschutztechnische Anforderungen zwingend einzuhalten, um Risiken durch falsche Befestigungen oder unsachgemäße Installationen zu vermeiden.
Verlegung von DC-Leitungen
Sobald die Module Sonnenlicht ausgesetzt sind, erzeugen sie Strom, wodurch die DC-Leitungen unter Spannung stehen können. Mitarbeiter, die diese Verlegungsarbeiten durchführen, sollten eine entsprechende elektrotechnische Qualifikation besitzen. Mindestens jedoch hinsichtlich der elektrotechnischen Gefahren unterwiesen und durch geeignete Maßnahmen geschützt werden. Dabei sind neben der elektrischen auch andere Gefährdungen wie z. B. Absturz zu berücksichtigen. Auch die Verlegung muss nach Herstellerangaben und normativen Vorgaben erfolgen.
Netzanschluss und Inbetriebnahme
Nur Fachunternehmen, die in der Handwerksrolle und im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sind, dürfen den Netzanschluss der Anlage vornehmen und die Anlage in Betrieb nehmen. Dabei müssen die ausführenden Mitarbeiter über die notwendige Qualifikation verfügen, um die Anlage sicher an das Stromnetz anzuschließen und dabei alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Erstprüfung nach VDE 0100-600
Elektrofachkräfte mit spezieller Prüferfahrung führen die Erstprüfung nach VDE 0100-600 in Verbindung mit der VDE 0126-23-1 durch. Sie prüfen die elektrische Sicherheit der Photovoltaikanlage und stellen sicher, dass alle Komponenten einwandfrei funktionieren. Die Prüfung ist zwingend notwendig, um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten. Nach Abschluss dokumentieren die Elektrofachkräfte die Ergebnisse umfassend, um eine rechtssichere Grundlage für den weiteren Betrieb zu schaffen.
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Unsere Schulungen vermitteln praxisnah alle wichtigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen, um PV-Anlagen sicher und effizient zu betreiben.
FAQ – Häufige Fragen aus der Praxis
Die Montage des PV-Generators darf grundsätzlich von jedem Handwerksunternehmen durchgeführt werden, nicht zwingend von einer Elektrofachkraft. Bei der Verlegung und dem Anschluss der DC-Leitungen gelten schon höhere Anforderungen, da die PV-Module anfangen zu arbeiten, sobald sie von der Sonne beschienen werden (Photovoltaischer Effekt). Unter Umständen können die String Leitungen auch unter Spannung stehen, dann benötigt die Elektrofachkraft eine zusätzliche AuS-Ausbildung. Die Installation der Wechselspannungsseite und die Inbetriebnahme dürfen nur von einem in der Handwerksrolle und in dem Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Fachunternehmen durchgeführt werden. Die Erstprüfung nach VDE 0100-600 ist von einer Elektrofachkraft mit Prüferfahrung durchzuführen.
PV-Anlagen sind nicht wartungsfrei. Regelmäßige Sichtkontrollen, Ertrags- und Funktionskontrollen, ereignisabhängige Sichtkontrollen, das äußere Sauberhalten von Wechselrichteranlagen können auch von Laien durchgeführt werden. Durch die regelmäßigen Sichtkontrollen können offensichtliche Beschädigungen, wie Isolationsschäden bei Kabeln, Gehäuseschäden
bei Verteilungen und Wechselrichtergehäusen, PV-Generatoren usw. frühzeitig erkannt werden. Ereignisabhängige Sichtkontrollen sind nach einem Sturm oder Gewitter durchzuführen. Hier ist darauf zu achten, ob z. B. Gegenstände wie Äste auf das Dach gefallen sind und dort eventuell Beschädigungen hervorgerufen haben. Mit der regelmäßigen Reinigung einer PV-Anlage wird ein Wärmestau beispielsweise bei Wechselrichtern vermieden, sowie für eine optimale Belüftung durch freie Lüftungsgitter gesorgt. Eine PV-Anlage ist, wie jede technische Anlage, in regelmäßigen Abständen zu prüfen und zu warten. Eine jährliche Sichtprüfung sollte durch einen Fachbetrieb erfolgen. Mindestens alle 4 Jahre ist eine wiederkehrende Prüfung nach „VDE 0126-23-1“ durchzuführen.
Prüffristenermittlung – Wann muss man was prüfen? Wer legt die Prüfintervalle fest?
Zur Ermittlung von Prüffristen elektrischer Anlagen und Maschinen sowie elektrischen Geräten bedarf es grundsätzlich einer Gefährdungsbeurteilung.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in Hinblick auf Arbeitsmittel (u. a. elektrische Geräte und Maschinen) im § 3, durch den Arbeitgeber respektive seiner Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK), Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Zudem ist auch die notwendige Qualifikation der zur Prüfung herangezogenen Personen zu ermitteln. Die konkretisierende TRBS 1111 beschreibt hierbei den grundsätzlichen Aufbau und Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung. Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Arbeits- und Betriebsanweisungen sind unter Beachtung der TRBS 1116 erstmalig und wiederkehrend zu schulen.
Als Orientierung und Hilfestellung, können hinsichtlich Prüffristenermittlung die Beispielfristen aus Tabelle 1 B der DGUV Vorschrift 3 und der Tabelle im Anhang 4 der TRBS 1201 herangezogen werden.
Die Forderung der Ermittlung von Prüffristen für elektrische Anlagen hingegen findet ihren Ursprung u. a. in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Auch die VDE 0105-100 spricht von einer gefahrenbezogenen Prüffristenermittlung. Auch hier ist das Zauberwort Gefährdungsbeurteilung und der Adressat in erster Linie der Arbeitgeber respektive seine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Als Orientierung kann hier die Tabelle 1 A der DGUV Vorschrift 3 herangezogen werden.
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