EuP
Obwohl die Ausführung von elektrischen Arbeiten grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten ist, dürfen bestimmte, in einer konkreten Arbeitsanweisung definierte Tätigkeiten, auch von speziell dazu unterwiesenen Mitarbeitern durchgeführt werden. Vorausgesetzt, eine Elektrofachkraft übernimmt die Leitungs- und Aufsichtsfunktion.
Alle Infos zur EuP gibt es auch als Download
Grundlagen der Elektrotechnik für Laien
In unseren auf die staatlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften abgestimmten Seminaren zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP), legen wir den Grundstein für ein sicheres und fachgerechtes Verhalten bei solch einer elektrischen Tätigkeit.
Ob es sich um das Quittieren oder Auswechseln von Schutzorganen, den Einsatz im Prüfteam von elektrischen Arbeitsmitteln, oder den Austausch von Beleuchtungsmitteln handelt, bei uns finden Sie das passende Seminar zur Grundlagenvermittlung oder für den Fachkundeerhalt einer Elektrotechnisch unterwiesenen Person.
Gut zu wissen:
Gerne unterstützt Sie MEBEDO auch bei der rechtssicheren Organisation, rund um den Einsatz einer Elektrotechnisch unterwiesenen Person. Wir schauen uns mit Ihnen gemeinsam die Einsatzmöglichkeiten an und unterstützen Sie mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und konkreten Arbeitsanweisungen.
Was genau ist eine EuP?
Als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften gilt, wer durch eine Elektrofachkraft
(EFK) über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten, unterrichtet worden ist. Erforderlichenfalls wurde sie angelernt, um einfache Tätigkeiten, wie z.B. das Quittieren von Schutzorgane (Sicherungen) oder den Leuchtmittelwechsel (z.B. Leuchtstoffröhren) vorzunehmen. Sie muss über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt worden sein und steht bei Ihren Tätigkeiten immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die EFK muss bei den Tätigkeiten nicht immer zugegen sein, jedoch darf die EuP nicht von den Arbeitsschritten, die in einer schriftlichen Arbeitsanweisung für die EuP beschrieben sein müssen, abweichen.
Fällt beispielsweise ein Schutzorgan nach Quittieren erneut aus, muss die Aufsichtsperson informiert werden und sich der Aufgabe ggf. persönlich annehmen.
Darf eine EuP eigenständig Arbeitsmittel prüfen?
Sowohl staatlichen Vorgaben wie auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erlauben es nicht, dass eine EuP eigenverantwortlich ein elektrisches Arbeitsmittel prüft. Unter gewissen organisatorischen Rahmenbedingungen ist es jedoch erlaubt. In der DGUV Information 203-071 wird ein konkreter Hinweis dazu dazu gegeben (Punkt 5 – Anforderungen an das Prüfpersonal). Dort heißt es, dass eine EuP die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen darf. Dank dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, die oben genannten Forderungen unter Zuhilfenahme verschiedener technischer Mittel, praxisnah und rechtssicher umzusetzen. Geeignete Messgeräte und eine adäquate Software sind solche Mittel. Mit einer Software oder App lassen sich Prüfungen rechtssicher und normkonform dokumentieren und über Add-In- Technologie Messgeräte mit Hilfe hinterlegter Prüfabläufe auch direkt ansteuern.
Wichtig hierbei ist, auch innerhalb eines Prüfteams muss eine zur Prüfung befähigte Person die Leitungs- und Aufsichtsfunktion übernehmen und trägt die Verantwortung über die korrekte Durchführung der Prüfung.
Wie oft sollte ein Fachkundeerhalt erfolgen?
Nach DIN VDE 1000-10 Ziffer 3.2 gilt als Elektrofachkraft eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die gleiche Norm führt aus, dass die Qualifikation einer Elektrofachkraft auch erlischt, wenn sie längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war. Da durch Fortschritte der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr ausreichend vorliegen können. Letzterer Satz lässt sich auch auf jede fachspezifische Tätigkeit in der Elektrotechnik übertragen.
Da EuP nie alle anfallenden Tätigkeiten regelmäßig verrichten, empfehlen wir einen allgemeinen Fachkundeerhalt in einem Turnus von nicht länger als 2 Jahren.