Ist eine jährliche Unterweisung nötig?
Im Sinne des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12 und gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 müssen alle Mitarbeiter allen, das Arbeitsumfeld und die Tätigkeiten betreffenden Gefahren mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Dementsprechend müssen selbstverständlich auch Gefährdungen, die sich aus Schalthandlungen über 1 kV AC ergeben, jährlich unterwiesen werden.