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Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 14:00 Uhr

Ist eine Unterweisung für Fahrer von Hochvoltfahrzeugen erforderlich?

Ja. Gemäß DGUV Information 209-093 müssen Beschäftigte für das Bedienen von HV-Fahrzeugen auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hingewiesen und zu den Besonderheiten unterwiesen werden (Sensibilisierung).

Dies gilt für alle Tätigkeiten, deren Gefährdung mit dem Bedienen vergleichbar ist, wie zum Beispiel:

  • Innen- und Außenreinigung sowie Wechseln der Scheibenwischerblätter.
  • Auffüllen von Wischwasser oder Motoröl/Kühlwasser an bekannten Anschlüssen.
  • Nutzen von Ladevorrichtungen (Fahrzeug/Wallbox).
  • Vorbereiten von Fahrzeugen für Erprobungsfahrten oder spezielle Aufrüstverfahren.

Die Qualifizierung zur Stufe E bzw. Stufe S erfolgt durch eine Fachkundig unterwiesene Person (FuP) oder eine Fachkundige Person Hochvolt (FHV) und ist zu dokumentieren.