Ist eine Unterweisung für Fahrer von Hochvoltfahrzeugen erforderlich?
Ja. Gemäß DGUV Information 209-093 müssen Beschäftigte für das Bedienen von HV-Fahrzeugen auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hingewiesen und zu den Besonderheiten unterwiesen werden (Sensibilisierung).
Dies gilt für alle Tätigkeiten, deren Gefährdung mit dem Bedienen vergleichbar ist, wie zum Beispiel:
- Innen- und Außenreinigung sowie Wechseln der Scheibenwischerblätter.
- Auffüllen von Wischwasser oder Motoröl/Kühlwasser an bekannten Anschlüssen.
- Nutzen von Ladevorrichtungen (Fahrzeug/Wallbox).
- Vorbereiten von Fahrzeugen für Erprobungsfahrten oder spezielle Aufrüstverfahren.
Die Qualifizierung zur Stufe E bzw. Stufe S erfolgt durch eine Fachkundig unterwiesene Person (FuP) oder eine Fachkundige Person Hochvolt (FHV) und ist zu dokumentieren.