Müssen Ladekabel für E-Fahrzeuge, insbesondere auch die sogenannten Notladekabel, geprüft werden?
Sämtliche Ladekabel sind generell in die Kategorie der Arbeits-/Betriebsmittel bzw. ortsveränderliche elektrische Geräte einzustufen. Das bedeutet, dass sie wiederkehrend gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. DGUV Vorschrift 3 nach VDE 0702 geprüft werden müssen.