Welche Voraussetzungen muss eine VEFK erfüllen?
Die VDE 1000-10 beschreibt im Abschnitt 4.4 klare Anforderungen an den beruflichen Abschluss einer Verantwortlichen Elektrofachkraft.
• Formaler Bildungsabschluss:
Es ist eine erfolgreich abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung als Techniker, Meister (Industrie und Handwerk), Diplom-Ingenieur, Bachelor oder Master aus dem Berufsfeld Elektrotechnik notwendig.
• Anderer Bildungsabschluss:
Auch ein abweichender Bildungsabschluss ist möglich: „Für andere Ausbildungsgänge ist die hierfür notwendige Qualifikation gesondert nachzuweisen“ (VDE 1000-10 Abschnitt 4.4).
Weitere Anforderungen an die Qualifikation:
Inwieweit die Qualifikationsvoraussetzungen – d. h.:
• Berufserfahrung
• zeitnahe berufliche Tätigkeit
• persönliche Eignung sowie
• erforderliche Regelwerkskenntnisse
ergänzend zur beruflichen Ausbildung gegeben sind, muss der Unternehmer vor der schriftlichen Beauftragung beurteilen bzw. beurteilen lassen. Hierzu bietet es sich erfahrungsgemäß an, die Qualifikation in einem Gesprächsleitfaden zur Qualifikationsüberprüfung zu dokumentieren.