Wie oft sollte ein Fachkundeerhalt erfolgen?
Nach DIN VDE 1000-10 Ziffer 3.2 gilt als Elektrofachkraft eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die gleiche Norm führt aus, dass die Qualifikation einer Elektrofachkraft auch erlischt, wenn sie längere
Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war. Da durch Fortschritte der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr ausreichend vorliegen können. Letzterer Satz lässt sich auch auf jede fachspezifische Tätigkeit in der Elektrotechnik übertragen. Da die EuP nie alle anfallenden Tätigkeiten regelmäßig verrichten, empfehlen wir einen allgemeinen Fachkundeerhalt in einem Turnus von nicht länger als 2 Jahren.