Schaltbefähigung

Schalten Anlage

Wer, was, wann, wo in einem bestimmten elektrischen Netz schalten darf, muss vom Unternehmer selbst oder seiner verantwortlichen Führungskraft (VEFK) schriftlich festgelegt werden.
Schalthandlungen im Mittel- und Hochspannungsnetz, bei z.B. luftisolierten Mittelspannungsschaltanlagen gelten als gefährliche Arbeit, allein schon im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1).
Schaut man in die einschlägige Norm DIN VDE 0105-100 „Betrieb elektrischer Anlagen“ hinein, kommt man bei Schalthandlungen im Hochvoltbereich ebenfalls schnell zu der Erkenntnis, dass bei derartigen Aus- und Wiedereinschaltmaßnahmen,
selbst bei bestimmungsgemäßer Handhabung, von einem gefahrlosen Gebrauch keine Rede mehr sein kann.

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