Kategorie: VEFK

Chef-VEFK-Bestellung

VEFK ohne schriftliche Beauftragung

Eine Übertragung von Pflichten innerhalb einer betrieblichen Organisation muss schriftlich erfolgen. Was aber wenn jemand die Funktion einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ausübt, ohne schriftlich beauftragt worden zu sein? Ist eine mündliche Beauftragung unwirksam? Welche Folgen hat eine fehlende schriftliche Beauftragung für eine VEFK?

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Wann muss ich unterweisen?

Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor. Gesetzgeber, Ministerien und Sozialversicherungsträger machen aber noch weitere Vorgaben, was Inhalt, Anlass, Turnus und Häufigkeit der Unterweisung angeht. Sie geben somit einen Leitfaden über was, wie und wann unterwiesen werden muss.

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