FAQ zur Elektrofachkraft
Eine Elektrofachkraft kann elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig durchführen. Was muss man können, um das zu tun?
Eine Elektrofachkraft kann elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig durchführen. Was muss man können, um das zu tun?
Eine Übertragung von Pflichten innerhalb einer betrieblichen Organisation muss schriftlich erfolgen. Was aber wenn jemand die Funktion einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ausübt, ohne schriftlich beauftragt worden zu sein? Ist eine mündliche Beauftragung unwirksam? Welche Folgen hat eine fehlende schriftliche Beauftragung für eine VEFK?
Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor. Gesetzgeber, Ministerien und Sozialversicherungsträger machen aber noch weitere Vorgaben, was Inhalt, Anlass, Turnus und Häufigkeit der Unterweisung angeht. Sie geben somit einen Leitfaden über was, wie und wann unterwiesen werden muss.
In der TRBS 1111 wird der Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung in einem Diagramm dargestellt. Neu aufgenommen wurden die Maßnahmen, die schon bei der Beschaffung des Arbeitsmittels zu ergreifen sind.
Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trifft in einem Unternehmen die übergeordneten fachlichen Entscheidungen über alle wichtigen elektrotechnischen Themen.