Sicherheitsunterweisungen – unbeliebt auch während Corona
| Stefan Euler | Seminare und Schulungen
Auch während der Corona-Pandemie müssen die Vorgaben aus den unterschiedlichen Regelwerken, bzgl. notwendiger Sicherheitsunterweisungen, in den Unternehmen gelebt werden. Viele Vorgesetzte sehen aktuell, begründet durch Corona die Möglichkeit, das lästige Übel der Sicherheitsunterweisungen nicht durchzuführen.
Diese Meinung ist jedoch nicht tragfähig. Das heißt, auch in den Zeiten der Pandemie sind die geforderten Unterweisungen, nachweislich zu tätigen.
Nun zur eigentlichen Frage: Warum sind Unterweisungen eigentlich so unbeliebt?
Sicherheitsunterweisungen sind wichtig!
Fehler bei der Unterweisung
Häufig werden Unterweisungen als schnöder Monolog des frustrierten Vorgesetzten abgehalten, dem es schon genauso vor der langweiligen Sicherheitsunterweisung graut, wie seinen Zuhörern. Viele von Ihnen haben diese Situationen bestimmt schon zu Genüge erlebt.
Was tun?
Zum einen kommt es auf die Dauer und zum anderen auf die Präsentationsform und -art der Themen an. Lieber häufiger kurze Unterweisungen im Dialog, als nur 1-2-mal pro Jahr 4 Stunden und alle trockenen Themen auf einmal.
Themenfindung
Hatten Sie in der Abteilung irgendeine Frage oder eine Unsicherheit? Hat ein Auszubildender ein bestimmtes Thema in der Berufsschule? Gab es bei irgendeiner Tätigkeit Probleme, Unklarheiten oder einen beinahe Unfall?
Dann nehmen Sie das Thema auf und machen eine kurze Sicherheitsunterweisung und Informationsrunde dazu. Stellen Sie Fragen in die Runde, wer noch im gleichen Thema unsicher war. Sicherlich wird der Dialogstil nicht von Anfang an von alleine laufen – diese Kultur muss sich oft erst entwickeln.
Einbinden der Mitarbeiter
Wann immer es möglich ist, binden Sie die Mitarbeiter mit ein. Lassen Sie den Betroffenen vorstellen, wo das Problem lag und wie er es lösen konnte oder woran er hängt. Sie werden erstaunt sein, wie die Gruppe mit der Zeit immer besser und schneller zu gemeinsamen Lösungen kommt. Diese werden dann auch als Arbeitsschutzmaßnahmen von allen besser akzeptiert und der Sinn der Maßnahme ist durch die gemeinsame Erarbeitung der Lösung viel verständlicher.
Unterweisungserfolg
Verstehen schützt mehr als ein stumpfsinniges auswendig lernen!
Rechtlicher Hintergrund der Sicherheitsunterweisungen
ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, GefStoffV § 14, DGUV Vorschrift 1 § 4 und ArbStättV § 6
Gefahrlos bewegen und verhalten
Alle diese Rechtstexte fordern, dass der Unternehmer seine Mitarbeiter und andere Schutzbefohlene, also auch Fremdfirmen, Leiharbeiter und Besucher, so weit unterweist, dass sie sich an ihren Arbeitsplätzen und auf den Wegen dorthin sicher und gefahrlos bewegen und verhalten können.
Wann erfolgt die Unterweisung
Die Sicherheitsunterweisung muss vorab erfolgen! Also vor Antritt der Arbeit oder bevor jemand das Werk betritt. Das fordert die Sorgfalts- und Fürsorgepflicht.
Unterschiedlicher Anlass einer Sicherheitsunterweisung
Erstunterweisung
Bevor ein Mitarbeiter eine Arbeit neu aufnimmt muss unbedingt eine Erstunterweisung durchgeführt werden. Hierbei sind der Arbeitsplatz, das Umfeld und die Tätigkeit selbst mit ihren Gefährdungen und Wechselwirkungen zu erläutern.
Änderungsunterweisung
Sobald Änderungen an Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen durchgeführt wurden, muss der Mitarbeiter auf die sich veränderten Gefährdungen hingewiesen werden.
Wiederholungsunterweisung
Routine ist gut – aber auch gefährlich!
Eine Auffrischung bereits durchgeführter Sicherheitsunterweisungen in regelmäßigen Abständen, mindestens 1-mal pro Jahr, ist daher unabdingbar. Die Häufigkeit hängt dabei von der Brisanz des Themas ab.
Jugendliche müssen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mindestens alle 6 Monate eine Unterweisung erhalten.
Belehrungen
Nach (Beinahe-)Unfällen sind Belehrungen über die entstandene Gefahr und den richtigen Umgang mit den Gefahren durchzuführen. Ziel ist es, eine ähnliche Gefährdung nicht ein zweites Mal auftreten zu lassen und somit die Sicherheit für die Mitarbeiter zu steigern.
Häufige Aussage: „Nicht unterweisen spart Zeit und damit Geld“
Dem ist keinesfalls so – schon gar nicht auf lange Sicht! Die Unterweisung der Mitarbeiter und damit die Sicherstellung des Arbeitsschutzes ist eine der Grundpflichten des Unternehmers. Bei Unfällen sind Sie in der Haftung aufgrund unterlassener Sorgfaltspflicht.
Zivilrecht
Das geht von den staatsanwaltlichen Themen bis zur Haftung bei Personenschäden im Zivilrecht – und spätestens diese können sehr teuer werden.
Imageverlust
Nicht zu vergessen und zu übersehen ist auch der Imageverlust bei „Nachbarn“ und Kunden, wenn häufiger Unfälle passieren, oder qualitativ schlecht gearbeitet wird. Die hieraus entstehenden wirtschaftlichen Schäden sind zwar nicht sofort spürbar – aber würden Sie jemanden weiterhin beauftragen, bei dem dauernd was passiert oder der die Arbeit nur sehr unsauber erledigt oder der unwissende Fachkräfte schickt? Dem können Sie unter anderem mit Sicherheitsunterweisungen vorbeugen.
Werbung für Ihr Unternehmen
Fortbildung ist auch Werbung für Ihr Unternehmen.
Aushängeschild Mitarbeiter
Ihre Mitarbeiter sind auch nach der Ausbildung auf dem erforderlichen aktuellen Wissens- und Regelwerksstand, wenn sie regelmäßige Sicherheitsunterweisungen durchführen.
Imagegewinn
Ein Unternehmen, das alle Sicherheitsstandards einhält und auch aufrecht erhält ist gut bedient, denn Kunden schließen zurecht daraus, dass die Arbeit, die das Unternehmen leistet professionell und seriös ist. So heben Sie sich von Ihren Mitbewerbern positiv ab.
Aber auch intern ist dies ein Pluspunkt, der Mitarbeitern ein Gefühl der Wertschätzung ihrer Person vermittelt und Ihnen als Unternehmer eine größere Nähe zu Ihrem Team gibt.
Kurz gesagt, mit „Sicherheit“ fördern Sie Ihr Image.
Fazit:
Sicherheitsunterweisungen sind aus den unterschiedlichsten Gründen ein Muss für jeden Unternehmer und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Sogenannte „Pseudounterweisungen“, bei denen der Vorgesetzte seinen Mitarbeitern schnell ein Stück Papier zum Unterschreiben hinlegt und meint, damit der Pflicht genüge getan zu haben, sind natürlich rechtlich nicht haltbar.
Aus diesem Grund sollten Sie zukünftig in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen eine Kurzunterweisung, aus der Praxis, für die Praxis in Ihrem Unternehmen etablieren. Behandeln Sie diverse Themen der alltäglichen Arbeiten z. B. einer Elektrofachkraft. Dies ermöglicht Ihnen, regelmäßig für einen überschaubaren Zeitraum den Dialog mit Ihren Mitarbeitern zu führen und verschafft Ihnen gleichzeitig ein höheres Maß an Sicherheit. Und davon profitieren alle!
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Erforderliche Jahresunterweisung Elektrofachkraft, EuP und EFKffT gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung über einzuhaltende Schutzmaßnahmen, bei der Ausführung von Arbeiten mit Belang für die elektrische Sicherheit.