Elektromobilität: Ladeinfrastruktur sicher planen und effizient betreiben
Die Elektromobilität hat sich in den vergangenen Jahren von einer visionären Zukunftstechnologie zu einem zentralen Baustein moderner Verkehrssysteme entwickelt. Im Mittelpunkt steht der elektrische Antrieb, der durch hohe Energieeffizienz, präzise Regelbarkeit und geringe lokale Emissionen überzeugt. Fortschritte in der Batterietechnologie, insbesondere bei Energiedichte, Ladeleistung und Lebensdauer, ermöglichen heute Reichweiten und Ladezeiten, die den Anforderungen sowohl privater als auch gewerblicher Anwendungen gerecht werden.
Parallel dazu wächst die Bedeutung einer intelligent vernetzten Ladeinfrastruktur. Leistungsfähige AC‑ und DC‑Ladesysteme, Lastmanagementlösungen sowie bidirektionale Energieflüsse (Vehicle‑to‑Grid/Vehicle‑to‑Home) schaffen neue Möglichkeiten für Energieeffizienz und Netzstabilität.
Unsere Expertise umfasst den gesamten Lebenszyklus moderner Ladeinfrastruktur, von der ersten Idee bis zum sicheren Betrieb. Wir begleiten Sie mit fundiertem Praxiswissen, Kenntnis aktueller Normen und Regelwerke sowie klarem Fokus auf die elektrische Sicherheit.
MEBEDO unterstützt Sie individuell bei allen Themen rund um die Elektromobilität.

Unsere Leistungen im Bereich Elektromobilität
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Technische Beratung & Planung
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ladeinfrastruktur von Grund auf normgerecht zu planen und begleiten Sie fachkundig während der gesamten Errichtung.
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Baubegleitung & Abnahme
Unsere Experten kontrollieren die Installationsphase vor Ort und erstellen präzise Maßnahmenpläne sowie Offene-Punkte-Listen für einen reibungslosen Projektabschluss.
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Gefährdungsbeurteilung & Betrieb
Wir bewerten potenzielle Risiken rechtssicher und verfassen daraus resultierende Arbeitsanweisungen, damit Ihr Team im täglichen Betrieb optimal geschützt ist.
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Individuelle Dokumentation
Wir erarbeiten für Sie passgenaue Checklisten und Protokolle, mit denen Sie alle Prüfungen und Sicherheitsvorgaben lückenlos nachweisen.
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Qualifizierung & Seminare
Wir schulen Ihr Team praxisnah in unseren Seminaren rund um Elektromobilität, damit Ihre Mitarbeiter Ladeinfrastrukturen und Ladeleitungen sicher prüfen und rechtssicher betreiben.
Welche Ladebetriebsarten gibt es?
In der DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1) wird das Laden von Elektrofahrzeugen klassifiziert. Diese „Modes“ beschreiben die technische Verbindung zwischen Fahrzeug und Netz.
| Ladebetriebsart | Anwendung & Technik |
|---|---|
| Mode 1 | Laden an herkömmlichen 230 V Schutzkontakt-Steckdosen ohne Kommunikation. Dies ist für moderne E-Fahrzeuge aufgrund fehlender Sicherheitsmechanismen nicht empfohlen. |
| Mode 2 | Laden an Haushaltssteckdosen mit einem Ladekabel mit integrierter Kommunikations- und Sicherheitsbaugruppe (ICCB oder IC-CPD). Gilt rechtlich oft als „Notladekabel“. |
| Mode 3 | Die AC-Ladebetriebsart mit der höchsten elektrischen Sicherheit und der bestmöglichen Funktionssicherheit. Das Ladekabel kann dabei entweder eigenständig, also ortsveränderlich, oder dauerhaft mit der Ladesäule/Wallbox verbunden sein. |
| Mode 4 | Gleichstrom-Schnellladen (DC) mit sehr hoher Leistung für kurze Standzeiten.Das Ladekabel ist dabei immer fest angeschlossen. |
Warum müssen Ladeleitungen regelmäßig geprüft werden?
Ein weiterer Aspekt bei gewerbsmäßig/dienstlich genutzten Elektrofahrzeugen sind die dazugehörigen Ladeleitungen. Ladeleitungen sind ortsveränderliche Arbeitsmittel gemäß BetrSichV sowie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und müssen daher auch wiederkehrend geprüft werden.
Ortsveränderliche Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge gibt es zwei Bauformen:
- mit den Steckertypen Typ 1, Typ 2 (IEC 62196-2)
- mit Stecker zum Anschluss an einer üblichen Haushaltssteckdose (Schuko- oder CEE-Stecker) inkl. ICCB bzw. IC-CPD in der Ladeleitung
Was passiert technisch im Inneren einer Ladeleitung?
Bei der Ladebetriebsart 2 mit einer ICCB (englisch: In-Cable Control Box, deutsch: ladeleitungsintegrierte Funktionsbox) bzw. einer IC-CPD (englisch: In-Cable Control and Protection Device, deutsch: ladeleitungsintegrierte Steuerungs- und Schutzeinrichtung) findet eine Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und dem Ladekabel statt, mit der die Ladebuchse am Fahrzeug verriegelt wird.
Der Ladebetrieb Mode 2 mit einer ICCB bzw. einer IC-CPD ist in der Regel nur für den Kurzzeitbetrieb geeignet, daher müsste ein ICCB/IC-CPD grundsätzlich als „Notladekabel“ bezeichnet werden, das zur Überbrückung und nicht auf Dauer verwendet werden sollte.
Weiterhin müssen auch die Vorgaben des Herstellers beachtet werden. Dieser weist in seiner Betriebsanleitung unter Umständen noch auf besondere Merkmale für den Betrieb und die Verwendung des ICCB/IC-CPD hin. Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass diese Geräte sehr häufig nicht bestimmungsgemäß verwendet und Herstellerangaben nicht beachtet werden.
Wer darf Ladeleitungen prüfen und welche Befähigung ist nötig?
Auch für die Ladeleitungen gilt, dass die Fristen für wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV und der DGUV Vorschrift 3/4 so zu bemessen sind, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet muss, rechtzeitig festgestellt werden (Stichwort Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung).
Bei allen durchzuführenden Prüfungen ist auf die entsprechende Befähigung der prüfenden Person zu achten. Gemäß der BetrSichV § 14 Prüfung der Arbeitsmittel müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
Gemäß FAQ-Liste der AG „Handlungsrahmen Elektromobilität“ der DGUV können Ladeleitungen auch durch Fachkundige Personen für Hochvoltsysteme (FHV) der Stufe 2 oder höher mit speziellen Voraussetzungen geprüft werden. In diesem Fall müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Basis-Qualifikation
Ihr Mitarbeiter benötigt einen erfolgreichen Abschluss zur Fachkundigen Person (FHV) der Stufe 2 oder höher.
Fortbildung & Nachweis
Teilnahme an einer, mit den Herstellern der Fahrzeuge abgestimmten Fortbildung, für die Prüfung der mitgelieferten Ladeleitungen mit erfolgreichem Abschluss (durch eine Elektrofachkraft anhand einer theoretischen und praktischen Prüfung zu bestätigen)
Die passende Ausrüstung
Benutzung von Prüfgeräten, die speziell für diese komplexen Prüfaufgaben entwickelt wurden.
Konsequente Verfahrenstreue
Umsetzung einer vom Hersteller erstellten Arbeitsanweisung bzw. Verfahrensanweisung zur Prüfung der Ladeleitung
Erfahren Sie, wie Sie sicher und normgerecht gemäß der aktuellen Regelwerksanforderungen prüfen
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FAQ – Häufige Fragen zum Thema Elektromobilität
Sämtliche Ladekabel sind generell in die Kategorie der Arbeits-/Betriebsmittel bzw. ortsveränderliche elektrische Geräte einzustufen. Das bedeutet, dass sie wiederkehrend gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. DGUV Vorschrift 3 nach VDE 0702 geprüft werden müssen.
Die DGUV Information 209-093 unterscheidet zwischen Arbeiten an Serienfahrzeugen (S-Stufen) und Arbeiten vor Produktionsstart (E-Stufen). Das Stufenmodell ist in beiden Bereichen gleich aufgebaut: Sensibilisierte Person >> Fachkundig unterwiesene Person (FuP) >> Fachkundige Person Hochvolt (FHV). In Abhängigkeit der Gefahrgeneigtheit der auszuführenden Arbeiten muss die fachkundige Leitung bzw. die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) für eine ausreichende Befähigung der Mitarbeiter sorgen.
Sind im Unternehmen Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen (E- oder Hybrid-Fahrzeuge) vorhanden müssen alle Beschäftigten, die diese Fahrzeuge bedienen, unterwiesen werden. Zum Bedienen zählen u. a. das Fahren, Wechseln der Scheibenwischerblätter, Auffüllen von Wischwasser sowie die Innen- und Außenreinigung.
Gemäß UNECE R100 umfasst Hochvolt in der Fahrzeugtechnik (Hybrid-, Brennstoffzellen- und Batterietechnik) Spannungen von:
> 60 V bis ≤ 1500 V Gleichspannung (DC)
> 30 V bis ≤ 1000 V Wechselspannung (AC)
Im Gegensatz dazu definiert die VDE 0100-410 für die klassische Elektroanlagen-Technik (Gebäude, Maschinen) den Bereich „Niederspannung“ als > 50 V bis ≤ 1000 V AC bzw. > 120 V bis ≤ 1500 V DC.
Ja. Gemäß DGUV Information 209-093 müssen Beschäftigte für das Bedienen von HV-Fahrzeugen auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hingewiesen und zu den Besonderheiten unterwiesen werden (Sensibilisierung).
Dies gilt für alle Tätigkeiten, deren Gefährdung mit dem Bedienen vergleichbar ist, wie zum Beispiel:
- Innen- und Außenreinigung sowie Wechseln der Scheibenwischerblätter.
- Auffüllen von Wischwasser oder Motoröl/Kühlwasser an bekannten Anschlüssen.
- Nutzen von Ladevorrichtungen (Fahrzeug/Wallbox).
- Vorbereiten von Fahrzeugen für Erprobungsfahrten oder spezielle Aufrüstverfahren.
Die Qualifizierung zur Stufe E bzw. Stufe S erfolgt durch eine Fachkundig unterwiesene Person (FuP) oder eine Fachkundige Person Hochvolt (FHV) und ist zu dokumentieren.
Sensibilisierte Personen (Stufe E/S) sind wiederkehrend zu unterweisen. Für fachkundig unterwiesene Personen (FuP – Stufe 1E/1S) gibt es keine konkrete gesetzliche Forderung zur Aufrechterhaltung. In der Praxis ist eine regelmäßige Auffrischung jedoch üblich und sinnvoll.
Für fachkundige Personen im Bereich Hochvolt (FHV – Stufe 2E/2S oder 3E/3S) schreibt die DGUV Information 209-093 vor, dass Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen auf dem aktuellen Stand zu halten sind.
Hinweis zur Regelmäßigkeit: Art, Dauer und Intervall der Weiterbildung müssen von der zuständigen Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) bzw. der Fachkundigen Leitung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Eine Ladeinfrastruktur gilt aus elektrotechnischer Sicht als stationäre elektrische Anlage und muss daher geplant, installiert, geprüft und dokumentiert werden wie jede andere Niederspannungsanlage.
Ortsveränderliche Ladeleitungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Dementsprechend müssen die nachweislich in sicherem und ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Dies wird maßgeblich erreicht durch normkonform ausgeführte und rechtssicher dokumentierte Prüfungen, welche von fachlich ausreichend und nachweisbar befähigten Personen ausgeführt werden.
Bei AC‑Ladung verfügt das Fahrzeug über ein On‑Board‑Ladegerät (OBC – „On-Board-Charger“), welches den Wechselstrom aus dem versorgenden Netz in Gleichstrom für die Batterie des Fahrzeugs umwandelt.
An DC-Ladesäulen übernimmt die Säule selbst die Gleichrichtung, sodass direkt Gleichstrom in die Batterie des Fahrzeugs fließt.
Nachfolgend eine kurze Übersicht der wesentlichen Merkmale:
| AC Ladung | DC Ladung | |
|---|---|---|
| Gleichrichtung | im Fahrzeug (OBC) | in der Ladesäule |
| Typische Leistung | 3,7 bis 22 kW | 50 bis 350 kW |
| Schutztechnik | Überstromschutzorgan (LS-Schalter) und Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) | Hochvolt Überwachungssysteme |
| Vorteil | kostengünstig, „schonend“ | sehr schnell |
| Nachteil | langsam | teuer, hohe Anforderungen |
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Wir packen alles ein und kommen zu Ihnen.
Ihre Vorteile:
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Hier kurz und knapp die Normen, die uns durch das Prüfen im Bereich der Elektrotechnik begleiten:
| VDE 0544-4 | Lichtbogenschweißeinrichtungen – Wiederkehrende Inspektion und Prüfung |
| VDE 0701 | Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur – Schutzmaßnahmen |
| VDE 0702 | Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte |
| VDE 0100-410 | Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutzmaßnahmen |
| VDE 0100-600 | Errichten von Niederspannungsanlagen – Prüfungen |
| VDE 0105-100/A1 | Betrieb von elektrischen Anlagen – Wiederkehrende Prüfungen |
| VDE 0113-1 | Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen |
| VDE 0100-551 | Errichten von Niederspannungsanlagen – Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen |
| VDE 0751-1 | Medizinische elektrische Geräte – Wiederholungsprüfungen und Prüfung nach Instandsetzung von medizinischen elektrischen Geräten |
| VDE 0100-722 | Errichten von Niederspannungsanlagen – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen |
| VDE 0122-1 | Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge – Allgemeine Anforderungen |
| DIN EN IEC 62040 | Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Sicherheitsanforderungen |
Prüffristenermittlung – Wann muss man was prüfen? Wer legt die Prüfintervalle fest?
Zur Ermittlung von Prüffristen elektrischer Anlagen und Maschinen sowie elektrischen Geräten bedarf es grundsätzlich einer Gefährdungsbeurteilung.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in Hinblick auf Arbeitsmittel (u. a. elektrische Geräte und Maschinen) im § 3, durch den Arbeitgeber respektive seiner Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK), Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Zudem ist auch die notwendige Qualifikation der zur Prüfung herangezogenen Personen zu ermitteln. Die konkretisierende TRBS 1111 beschreibt hierbei den grundsätzlichen Aufbau und Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung. Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Arbeits- und Betriebsanweisungen sind unter Beachtung der TRBS 1116 erstmalig und wiederkehrend zu schulen.
Als Orientierung und Hilfestellung, können hinsichtlich Prüffristenermittlung die Beispielfristen aus Tabelle 1 B der DGUV Vorschrift 3 und der Tabelle im Anhang 4 der TRBS 1201 herangezogen werden.
Die Forderung der Ermittlung von Prüffristen für elektrische Anlagen hingegen findet ihren Ursprung u. a. in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Auch die VDE 0105-100 spricht von einer gefahrenbezogenen Prüffristenermittlung. Auch hier ist das Zauberwort Gefährdungsbeurteilung und der Adressat in erster Linie der Arbeitgeber respektive seine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Als Orientierung kann hier die Tabelle 1 A der DGUV Vorschrift 3 herangezogen werden.
Für eine „zur Prüfung befähigte Person“ ist nicht nur wichtig, dass Sie die Prüfnormen kennt. Sie muss auch Ihr Messgerät, also Ihr Werkzeug, genau kennen. Nur so ist es Ihr möglich, richtige Beurteilungen und Bewertungen zu treffen. Die befähigte Person sitzt nicht im Messgerät, sondern bedient es! Hierzu kann im Seminar auf die Eigenschaften und Bedienung des eigenen Messgerätes explizit eingegangen werden.
Unsere Seminare sind messgeräte- und herstellerunabhängig. Jeder MEBEDO Dozent kennt die gängigsten Prüfgeräte am Markt und kann dadurch auf gerätespezifische Fragen und auf etwaige Vor- oder Nachteile der Geräte explizit eingehen.