Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Geräte – Fachkundeerhalt
Aufrechterhaltung der fachlichen Anerkennung einer "Zur Prüfung befähigten Person“ sowie „Elektrofachkraft, die zur Durchführung von Prüfungen befähigt ist". Für die sichere und normkonforme Prüfung elektrischer Geräte und elektrischer Niederspannungsanlagen. (Webcode: M06)
- Präsenz, Inhouse
- 4 Termine verfügbar
- 2 Tage Seminar
- Fachkundeerhalt
- 1 Standort
- Webcode: M06
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Fachkundeerhalt für die Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV, TRBS 1203 und Elektrofachkraft, die zur Durchführung von Prüfungen befähigt ist, gemäß VDE 0100-600 und VDE 0105-100.
Aufrechterhaltung der fachlichen Anerkennung einer „Zur Prüfung befähigte Person“. sowie „Elektrofachkraft, die zur Durchführung von Prüfungen befähigt ist“. Für eine sichere und normkonforme Prüfung elektrischer Geräte nach VDE 0701, VDE 0702 und elektrischer Anlagen nach VDE 0100-600 und VDE 0105-100.
Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 und 4 schreiben die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln (Geräte) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und DGUV Vorschrift 3 und 4 der elektrischen Anlagen vor. Erhalten Sie Ihre Kenntnisse für die korrekte Durchführung solcher Prüfungen inklusive der praktischen Umsetzung.
- Rechtsgrundlagen
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 3
- Neuerungen der VDE 0100-600
- Neuerungen der VDE 0105-100/A1
- Schutzmaßnahmen nach VDE 0100-410
- Anforderungen an die Messausrüstung
- Detaillierte Prüfschritte nach VDE 0701, VDE 0702, VDE 0100-600 und VDE 0105-100/A1
- Praktische Umsetzung der Prüfungen
Zielgruppe
- Elektrofachkräfte
- Zur Prüfung befähigte Personen sowie Elektrofachkräfte, die zur Durchführung von Prüfungen befähigt sind
Dauer
2 Seminartage von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Voraussetzungen
Voraussetzung für dieses Seminar ist ein bereits besuchtes Grundlagen-Messseminar oder vergleichbare Kenntnisse.
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat (bei erfolgreich durchgeführter Lernerfolgskontrolle) oder eine Teilnahmebescheinigung mit detaillierter Auflistung der vermittelten Seminarinhalte als Fachkundenachweis.
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