Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Fachkundeerhalt
Aufrechterhaltung der fachlichen Anerkennung einer "Zur Prüfung befähigten Person" für die sichere und normkonforme Prüfung vor erstmaliger Verwendung, nach Instandsetzung, Änderung und Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte.
- Präsenz, Inhouse
- 12 Termine verfügbar
- 1 Tag Seminar
- Fachkundeerhalt
- 4 Standorte
- Webcode: M02
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Fachkundeerhalt für die Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV und TRBS 1203
Erhalt der erworbenen Befähigung gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0701 und VDE 0702.
Das fehlende oder auch falsche regelmäßige Prüfen von Arbeitsmitteln stellt ein gravierendes Organisationsverschulden im Unternehmen dar. Das Seminar dient der Aufrechterhaltung der fachlichen Anerkennung einer „Zur Prüfung befähigten Person“ für die sichere und normkonforme Prüfung vor erstmaliger Verwendung, nach Instandsetzung, Änderung und Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte.
- Rechtsgrundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 3
- Schutzmaßnahmen nach VDE 0100-410
- Anforderungen an die Messausrüstung
- Detaillierte Prüfschritte nach VDE 0701 und VDE 0702
- Praktische Umsetzung der Prüfungen
Zielgruppe
- Elektrofachkräfte
- Zur Prüfung befähigte Personen (Elektrotechnik)
Hinweis
Bringen Sie Ihre betriebseigenen Prüfgeräte mit und überprüfen Sie deren Einsatzfähigkeit im Seminar. Gerne beraten wir Sie im Anschluss an das Seminar auch bei der Entscheidung, welches Messgerät für Ihre Ansprüche geeignet ist.
Dauer
1 Seminartag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Voraussetzungen
Voraussetzung für dieses Seminar ist ein bereits besuchtes Grundlagenmessseminar oder vergleichbare Kenntnisse.
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat (bei erfolgreich durchgeführter Lernerfolgskontrolle) oder eine Teilnahmebescheinigung mit detaillierter Auflistung der vermittelten Seminarinhalte als Fachkundenachweis. Zusätzlich erhalten Sie auf Wunsch einen Ausweis für die „Zur Prüfung befähigte Person“ nach BetrSichV/TRBS 1203.
Hinweis
Die Beauftragung zur „Zur Prüfung befähigten Person“ nach TRBS 1203 liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers oder seiner beauftragten fachlichen Unterstützung (VEFK).