Aktualisierte DGUV Regel 100-001
| Michael Schäfer | Normen & Regelwerke, VEFK, Sicherheit
Aktualisierte DGUV Regel 100-001
Mehr Klarheit, Praxisnähe und Inklusion im Arbeitsschutz
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die DGUV Regel 100-001 umfassend überarbeitet. Sie konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und dient als Orientierungshilfe für Unternehmen, Führungskräfte und Beschäftigte.
In der neuen Ausgabe, mit Stand 06-2025, wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die nicht nur den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch eine praxisnähere Umsetzung im Arbeitsalltag ermöglichen sollen.
Warum wurde die DGUV Regel 100-001 überarbeitet?
Die Anforderungen an Arbeitsschutz und Prävention haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Neue Arbeitsformen, technische Entwicklungen, gesellschaftliche Veränderungen und ein wachsendes Verständnis für Inklusion machten eine Überarbeitung notwendig. Die neue Version soll:
- branchenübergreifend verständlich und praktikabel sein
- Betriebe jeder Größe besser unterstützen
- und alle Versichertengruppen gleichermaßen berücksichtigen.
Trotz der zahlreichen Ergänzungen und Überarbeitungen wurde der Umfang reduziert. Dies wurde u. a. durch das Weglassen der zwei Anhänge „Auszüge aus den zitierten Vorschriften“ und „Vorschriften und Regeln“ erreicht.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Stärkere Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung
An vielen Stellen wurden Aussagen, welche auf die Belange von Menschen mit Behinderung eingehen, ergänzt. Dies spiegelt die zunehmende Bedeutung von Barrierefreiheit und Inklusion im betrieblichen Alltag wider.
2. Neuer Fokus auf den Schulbetrieb
Besonderheiten des Schulbetriebs wurden systematisch eingearbeitet. Schulen sind keine klassischen Betriebe, doch die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz sind ebenso hoch. Die überarbeitete Regel bietet nun praxisnahe Hinweise für Bildungseinrichtungen.
3. Gefährdungsbeurteilung komplett neu gefasst
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. In der neuen Fassung wurde dieses Kapitel komplett überarbeitet. So wurden die mittlerweile etablierten sieben Schritte bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung integriert, um Gefährdungen systematisch zu erkennen, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten zu können.
- Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
- Ermitteln der Gefährdungen
- Bewerten der Gefährdungen
- Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführen der Maßnahmen
- Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Dies schafft mehr Sicherheit für Unternehmer und Verantwortliche, und somit für alle Beschäftigten.
4. Überarbeitung der Unterweisungspflicht
Auch das Kapitel bzgl. Unterweisung der Versicherten wurde umfangreich überarbeitet. Es wurde klargestellt, dass nicht nur eine jährliche Gesamtunterweisung erforderlich ist, sondern auch anlass- und tätigkeitsbezogene Unterweisungen erfolgen müssen. Zum Beispiel bei neuen Arbeitsmitteln, geänderten Prozessen oder besonderen Gefährdungen. Dabei müssen die Unterweisungen für jeden verständlich erfolgen.
5. Pflichtenübertragung klarer formuliert
Auch das Kapitel zur Pflichtenübertragung wurde komplett überarbeitet. Neu ist der Hinweis, dass sich Pflichten nicht nur durch formelle Beauftragung/Übertragung, sondern auch durch die Stellung im Unternehmen ergeben können. Auch die Form und der Inhalt einer Pflichtenübertragung wurde präzisiert. Das Beispielformular für die Pflichtenübertragung hat neue Aspekte erhalten. So sind neben den Aufgaben nun auch Befugnisse und Fortbildung ein Thema. Das sorgt für mehr Klarheit darüber, wie eine Pflichtenübertragung zu erfolgen hat.
6. Notfallmaßnahmen neu gefasst
Das neu gefasste Kapitel zu Notfallmaßnahmen wurde inhaltlich sehr stark gestrafft. Es sind nun Beispiele für „sonstige gefährliche Störungen des Betriebsablaufs“ aufgeführt.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen und Verantwortliche bedeutet das konkret:
- Überprüfen und ggf. Anpassen von Gefährdungsbeurteilungen
- Aktualisierung der Unterweisungspläne
- Klärung von Zuständigkeiten und Pflichten im Betrieb
- Schulung und Sensibilisierung der Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragten
- Überarbeitung der Notfall- und Erste-Hilfe-Konzepte
Fazit: Mehr Klarheit, mehr Praxisnähe, mehr Sicherheit
Die aktualisierte DGUV Regel 100-001 ist ein weiterer Schritt hin zu modernem und praxisgerechtem Arbeitsschutz in Betrieben und Einrichtungen. Sie bietet nicht nur rechtliche Orientierung, sondern gibt Verantwortlichen konkrete Werkzeuge an die Hand, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb zu verbessern.
Unternehmen sollten sich zeitnah mit den Änderungen vertraut machen und prüfen, welche Anpassungen in ihren Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Notfallkonzepten notwendig sind.
Autor: Michael Schäfer, MEBEDO Consulting GmbH
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