Wozu benötigt man den Ausweis „Zur Prüfung befähigte Person“?
In der BetrSichV werden Personen die Arbeitsmittel und bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen prüfen dürfen, mit dem Begriff „zur Prüfung befähigte Person“ bezeichnet. Wird nun eine Prüfaufgabe zum Beispiel durch einen externen Dienstleister wahrgenommen, so erleichtert das Vorhandensein eines solchen Ausweises die Kontrolle der erforderlichen Befähigung durch den Auftraggeber. Da die Qualifikation auch auf anderen (organisatorischen) Wegen geklärt werden kann, ist ein solcher Ausweis beispielsweise beim Prüfen von Geräten nicht verpflichtend.

Anmerkung:
Anders verhält es sich bei besonderen Befähigungen die eine Spezialausbildung erfordern: hier ist ein Ausweis in Deutschland verpflichtend. Beispiel: AuS-Ausweis (Arbeiten unter Spannung).