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Rechtssichere Organisation Elektrotechnik

Eine rechtssichere Organisation im Bereich Elektrotechnik ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Sie stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben, Normen und Richtlinien eingehalten werden und schützt Unternehmer/Arbeitgeber vor Haftungsrisiken und rechtlichen Konsequenzen. Gerade in der Elektrotechnik, wo der Umgang mit elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln potenziell lebensgefährlich sein kann, sind klare Strukturen, definierte Verantwortlichkeiten und eine transparente Dokumentation unverzichtbar.

Eine gut organisierte und rechtssichere Elektrotechnik sorgt nicht nur für den Schutz der Beschäftigten, sondern trägt auch dazu bei, Betriebsabläufe effizienter zu gestalten und Ausfallzeiten zu minimieren. Indem Unternehmen eine gerichtsfeste Organisation aufbauen, schaffen sie Vertrauen bei Mitarbeitern, Kunden und Partnern und stellen die Basis für nachhaltigen Erfolg sicher.

Rechtssichere Organisation Elektrotechnik | MEBEDO

Kurz-Check zur Elektrosicherheit!

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Wie sicher ist Ihr Unternehmen wirklich aufgestellt?

Mit unserem Kurz-Check zur Elektrosicherheit erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer aktuellen Situation. In wenigen Minuten erkennen Sie, wo Sie bereits sicher aufgestellt sind – und wo möglicher Handlungsbedarf besteht.

Der Check dient als Selbsteinschätzung und stimmt sie mit wenigen gezielten Fragen auf die Wichtigkeit einer rechtssicheren Organisation im Elektrobereich ein – Schnell. Unverbindlich. Anonym.















In 10 Stufen zur rechtssicheren Organisation

Der Aufbau und der Erhalt einer rechtssicheren Organisation in Bereich der Elektrotechnik ist ein fortlaufender Prozess und darf nicht als einmaliges Projekt verstanden werden. Vielmehr erfordert er eine kontinuierliche Weiterentwicklung, regelmäßige Überprüfung bestehender Strukturen sowie die fortlaufende Anpassung an gesetzliche wie auch normative Anforderungen, technische Neuerungen und betriebliche Veränderungen.

Unsere Grafik verdeutlicht sowohl die Komplexität als auch den Umfang der wesentlichen Aufgaben und zeigt die wichtigsten Schritte übersichtlich auf. Ein Großteil der Themenfelder verursacht zu Beginn einen erhöhten einmaligen Aufwand, während der laufende Aufwand anschließend überschaubar bleibt.

 

 

Rechtssichere Organisation Elektrotechnik | MEBEDO

Unsere Leistungen für Ihre rechtssichere Organisation

  • Übernahme der Verantwortung als externe Verantwortliche Elektrofachkraft

Als externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernehmen Sachverständige der MEBEDO Consulting GmbH die unternehmerischen Pflichten im Elektrobereich für einzelne Bereich oder auch dem gesamten Betrieb.

Mehr Infos zur externen VEFK

  • Beratung und Unterstützung der innerbetrieblichen Verantwortlichen Elektrofachkraft

Die MEBEDO Consulting GmbH mit ihren festangestellten, geprüften Sachverständigen erbringt alle notwendigen Beratungsdienstleistungen als Unterstützung für die unternehmensinterne Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).

Auch ein „Training-on-the-Job“ bzw. ein „VEFK‑Mentoring“ stellt eine etablierte und häufig nachgefragte Leistungsform dar.

Mehr Infos zur VEFK Beratung

  • Gutachtliche Stellungnahme

In vielen Betrieben bestehen Unsicherheiten darüber, ob die internen Strukturen, Verantwortlichkeiten und Prozesse im Elektrobereich tatsächlich den einschlägigen Normen, Vorschriften und Haftungsgrundsätzen entsprechen. Eine gutachtliche Stellungnahme bewertet die bestehende Organisation der Elektrotechnik objektiv, nachvollziehbar und auf Basis aktueller rechtlicher sowie technischer Rahmenbedingungen.

Mehr Infos zur gutachtlichen Stellungnahme

  • Ganzheitliches Prüfkonzept

Bei der Umsetzung eines „Ganzheitlichen Prüfkonzeptes (GP-Konzept)“ ist es notwendig, die Beschaffung, den Betrieb sowie die Prüfungen vor der erstmaligen Verwendung bzw. Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln/Geräten, elektrischen Maschinen und elektrischen Anlagen rechtssicher zu organisieren.

Mehr Infos zum ganzheitlichen Prüfkonzept

  • Gefährdungsbeurteilung

Jeder Arbeitgeber muss entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes schriftliche Unterlagen vorlegen können, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung mit den getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie deren Wirksamkeitsüberprüfung ersichtlich sind. Ebenso müssen nach Betriebssicherheitsverordnung Art und Umfang sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen anhand einer Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.

Mehr Infos zur Gefährdungsbeurteilung

  • VEFK Quali-Check

Eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) muss nicht nur persönlich, sondern vor allem auch fachlich geeignet sein – mit der passenden Ausbildung, relevanter Erfahrung und tiefgehenden Kenntnissen aktueller Gesetze, Normen und Regelwerke. MEBEDO bietet mit dem VEFK Quali-Check eine professionelle Eignungsprüfung inkl. dokumentierter Auswertung.

Mehr Infos zum VEFK Quali-Check

  • Unterstützung in englischer Sprache

Englisch ist eine weit verbreitete Weltsprache und wird auch in Deutschland in vielen Unternehmen als Konzernsprache verwendet. Je nach personeller und organisatorischer Verfügbarkeit können unsere Leistungen (z. B. VEFK-Übernahme, Gutachtliche Stellungnahme, usw.) im Einzelfall auch in englischer Sprache erbracht werden.

  • Begleitung bei der praktischen Umsetzung

Häufig entstehen Fragen erst beim tatsächlichen eigenverantwortlichen Umsetzen des Erlernten in der betrieblichen Praxis. Und so kommen bestimmte Fragestellungen eben erst nach dem Seminar oder nach der Schulung auf, wenn der Seminarleiter nicht mehr unmittelbar greifbar ist.
Unsere Trainer und Fachdozenten wie auch unsere Verantwortlichen Elektrofachkräfte und Berater unterstützen Sie auch über das Seminar oder die Schulung hinaus, bspw. in Form eines einfachen Telefonats, eines Online-Termins oder eines vor-Ort-Termins in Ihrem Unternehmen.

HINWEIS: Zu allen Seminar- und Schulungsthemen der MEBEDO Akademie können auch Beratungsleistungen durch MEBEDO Consulting erfolgen.

  • Weitere Leistungen auf Anfrage

Auf Anfrage unterstützen wir Sie gerne mit weiteren Leistungen im Bereich der rechtssicheren Organisation der Elektrotechnik und stehen Ihnen dabei mit unserer fachlichen Expertise umfassend zur Verfügung. Nachfolgend einige Beispiele für individuelle Leistungen:

– Konzept zum Umgang mit Auszubildenden im Bereich Elektrotechnik

– Strategie zur Nachrüstung von RCD (Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen)

– Qualifizierungskonzept „Elektrofachkraft für ein begrenztes Teilgebiet“

– Elektrosicherheit und -organisation im Bereich Rechenzentrum und Datacenter

 

Jetzt Termin zur kostenfreien Erstberatung vereinbaren

Wir begleiten Sie beim Aufbau der rechtssicheren Organisation

Sie sind nicht allein

Oft werden die Risiken, die elektrische Energie mit sich bringt, nicht beachtet, unzureichend bewertet oder auch schlichtweg vergessen:

  • Verletzungsrisiken für Beschäftigte
  • Haftungsrisiken für Führungskräfte
  • Mangelnde Verfügbarkeit von technischen Anlagen

Für viele Unternehmen, öffentliche Träger und kommunale Einrichtungen stellt der Aufbau einer rechtssicheren Organisation im Bereich der Elektrotechnik gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen eine Hürde dar.

MEBEDO unterstützt Sie mit einem umfassenden Angebot aus Beratungsdienstleistungen und Weiterbildungen, welches individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird.


Beispiele, bei denen wir Kunden bereits erfolgreich unterstützt haben

Typische Fragestellungen aus der Praxis

Fragezeichen | MEBEDO hat Antworten

Wie müssen unsere Techniker unterwiesen werden?

Wir sind Hersteller von 3D-Druckern. Bei seltenen Reparaturen müssen Spannungen bis ca. 400V gemessen werden. Einige unserer Techniker haben jedoch nur eine metalltechnische Ausbildung.

Reicht hier eine jährliche EUP-Unterweisung, oder ist bereits eine EFKffT-Schulung erforderlich?

Fragen über Fragen | MEBEDO hat Antworten

Externe VEFK

Ich interessiere mich für die Beauftragung einer externen Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) für unseren Standort Dortmund, für den ich verantwortlich bin.

Bitte senden Sie mir hierzu ein Angebot zur Beauftragung.

Fragen über Fragen | MEBEDO hat Antworten

Wiederkehrende Prüfung PV-Anlagen nach VDE 0105-100

Wir beschäftigen uns derzeit mit der rechtssicheren Organisation der wiederkehrenden Prüfungen von Photovoltaikanlagen im Gewerbebereich.
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, wie die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV (§ 3) im Verhältnis zu den wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sowie den relevanten DIN-VDE-Normen (0105-100 / 0126-23) steht.
Konkret möchten wir klären:
• Bieten Sie speziell für PV-Anlagen wiederkehrende Prüfungen gemäß VDE 0105-100 und VDE 0126-23 an?
• Bieten Sie auch die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für PV-Anlagen auf Gewerbedächern, öffentlichen Gebäuden, Hotels und Sonderbauten an?

Fragezeichen | MEBEDO hat Antworten

Beratung zum Thema Verantwortliche Elektrofachkraft

Ich möchte Sie bitten, mir ein Angebot für eine fachliche Beratung im Bereich der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) zu unterbreiten.
Da ich in diesem Themengebiet neu tätig bin, erachte ich eine professionelle Beratung Ihrerseits als äußerst hilfreich und zielführend.

Für eine entsprechende Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.

Fragen über Fragen | MEBEDO hat Antworten

Beratung zum Aufbau eines rechtssicheren Elektro-Betriebes / Thema VEFK

Wir sind eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung, verteilt auf mehrere Standorte. Ich bin als Objektleiter für drei dieser Standorte verantwortlich. Aktuell beschäftigen wir uns unternehmensweit mit dem Thema Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).
Aufgrund meiner Qualifikation als Elektromeister könnte ich diese Rolle grundsätzlich übernehmen.
Wir möchten uns daher gerne von Ihnen beraten lassen, wie wir einen rechtssicheren Betrieb – mit oder ohne VEFK, intern oder extern – aufbauen können.

Für ein entsprechendes Beratungsangebot bedanken wir uns im Voraus.

Fragezeichen | MEBEDO hat Antworten

Wie gestaltet sich die Beratung  zum Thema VEFK?

Ich habe von Ihrem umfangreichen Angebot auf einem Seminar im Haus der Technik gehört. Wir betreiben ein Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetz.
Wie auch andere EVUs stehen wir vor der großen Herausforderung unsere Betriebs-, Arbeitsanweisungen, Freigaben, Planungsgrundlagen u. v .m. auf dem aktuellen sicheren Stand für Personen und Recht zu halten.
Gerne würden wir mit ihnen über die Möglichkeit einer Beratung sprechen, wie diese Herausforderungen angegangen werden können. Unser Fokus liegt aktuell in dem Bereich Strom, da wir unserer Einschätzung nach am meisten Fragen zu den Normen, Regelungen und Abläufen haben.

Ich freue mich auf eine Rückmeldung von Ihnen.

Fragen über Fragen | MEBEDO hat Antworten

Beratung EFKffT

Ich arbeite im Fensterbau und wir haben häufig mit Rollladenmotoren und deren Anschluss zu tun. Dieser müsste dann immer von einem Elektriker gemacht werden.

Gibt es bei Ihnen Seminare um diese Art von Anschlussarbeiten selbst ausführen zu dürfen?

Fragezeichen | MEBEDO hat Antworten

Nachfolge für unsere interne VEFK

Wir sind ein metallverarbeitender Betrieb mit ca. 50 Mitarbeitern und gehören zu einer Firmengruppe mit 11.000 Mitarbeitern. An unserem Standort betreiben wir diverse Stanz- und Umformpressen, Widerstandschweißanlagen, Schweißmaschinen und Roboter. Diese Anlagen wurden in der Vergangenheit elektrisch von unserem langjährigen Instandhaltungsleiter betreut, der sich das Fachwissen über die Jahre angeeignet hat.
Seit Anfang 2021 haben wir eine externe VEFK mit unserer Betreuung beauftragt. Da die Prozesse hier weitestgehend eingeschwungen sind, war der Betreuungsaufwand in 2025 insgesamt sehr überschaubar. Unsere bisherige externe VEFK ist nun in Rente gegangen und sein Arbeitgeber hat aufgrund des geringen Umfangs offenbar kein großes Interesse, die Betreuung aufrecht zu erhalten und uns eine neue VEFK zu stellen.
In der Nähe unseres Standortes ist es sehr schwer, eine externe VEFK zu finden. Eine überregionale Suche macht aufgrund des geringen Betreuungsaufwandes wirtschaftlich wenig Sinn.

Bitte lassen Sie uns ein Angebot für die Übernahme der VEFK als externe Dienstleistung zukommen.

Fragen über Fragen | MEBEDO hat Antworten

Gutachtliche Stellungnahme

Für unser Werk in Köln-Sürth möchten wir die Rechtssicherheit der Organisationsstruktur im Elektrobereich auditieren lassen.

Zur Abklärung von Aufwand und Umfang bitte ich um Rückruf.

Fragezeichen | MEBEDO hat Antworten

VEFK für zwei Standorte

Wir benötigen zeitnah eine externe VEFK für zwei Standorte in Süddeutschland. Diese Stelle möchten wir extern vergeben. Kurz zu uns: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz im Raum Göppingen. Wir entwickeln und fertigen leistungsstarke Elektromotoren und Antriebslösungen für industrielle Anwendungen. Als produzierendes Unternehmen mit eigener Entwicklung, Fertigung und Prüftechnik betreiben wir verschiedene elektrische Anlagen, Maschinen und Prüfstände. An unserem Standort in Göppingen beschäftigen wir rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Entwicklung, Fertigung und Prüftechnik. Darüber hinaus betreiben wir einen weiteren Standort in Sindelfingen mit etwa 10 Mitarbeitenden. Dort sind wir auf dem Werksgelände eines namhaften Automobilherstellers tätig und übernehmen Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten an Prüfständen.

Fragen über Fragen | MEBEDO hat Antworten

Befähigung des Prüfers

Gerne würde ich erfahren, wie ich die Qualifikation für elektrische Prüfungen von Geräten erlangen kann. Ich bin 2003 aus England gekommen, wo wir ein Unternehmen hatten, das Generatoren verkaufte und elektrische Geräte prüfte. In England waren tatsächliche Qualifikationen nicht so wichtig wie hier in Deutschland. Ich habe ein Zertifikat für eine Schulung zum Thema Generatoren, aber keine weiteren Qualifikationen.
Ich könnte jedoch leicht eine Bestätigung darüber erhalten, dass ich mit dieser Art von Geräten gearbeitet habe. Ich habe also Erfahrung, aber keine offizielle Qualifikation. Ich möchte ein neues Unternehmen gründen, das elektrische Prüfungen durchführt.

Können Sie mir dabei helfen?

Fragezeichen | MEBEDO hat Antworten

Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft gesucht

Als Leiter der technischen Abteilung für mehrere Krankenhäuser, bin auf der Suche nach einer gesamtverantwortlichen Elektrofachkraft und bin bei der Suche auf Sie gestoßen.

Über Empfehlungen und/oder Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.

Fragen über Fragen | MEBEDO hat Antworten

Gefährdungsbeurteilungen

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team ein gutes neues Jahr. Ich bräuchte ein paar Gefährdungsbeurteilungen von Ihnen.

Niederspannung
• An- und Abklemmarbeiten von Zuleitungen an NH-Leister in einer Energieverteilung

Hochspannung
• Ein- und Ausschalten von Transformatoren 10kV
• Erdung von Transformatoren Hochspannung & Niederspannung

Bitte lassen Sie mir entsprechende Angebote zukommen.

Fragezeichen | MEBEDO hat Antworten

Gutachtliche Stellungnahme

Hallo, letzte Woche hatten wir eine Präsenzschulung Ihrer Firma bei uns im Hause. Wir waren von der Schulung sehr begeistert.
Wir haben Interesse an einer gutachtlichen Stellungnahme.

Könnten Sie mir dazu ein Angebot erstellen? Wir planen eine Durchführung im kommenden Jahr.


Unsere Experten sind für Sie da!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie noch Fragen zum Thema rechtssichere Organisation in der Elektrotechnik? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zwischen der Kick-Off Veranstaltung beim Auftraggeber und der Präsentation der Ergebnisse vor Ort vergehen in aller Regel drei bis vier Wochen. In dieser Zeit werden die aufgenommenen Informationen bewertet, übergebene Unterlagen gesichtet und die gutachtliche Stellungnahme ausgearbeitet. Der Zeitraum stellt sicher, dass sowohl die inhaltliche Tiefe als auch die fachliche Qualität der Ausarbeitung gewährleistet sind und die Ergebnisse anschließend in einer strukturierten, verständlichen Form präsentiert werden können.

Üblicherweise übernehmen zwei BDSH e.V. geprüfte Sachverständige aus dem Team der MEBEDO Consulting GmbH die Informationsermittlung vor Ort beim Auftraggeber.

Dies sichert dem Auftraggeber eine hohe fachliche Qualität, auch vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Vielfalt der elektrotechnischen Regelwerke.

Die Bandbreite der sich aus dem Arbeitsschutz ergebenden einzelnen Arbeitsschutzverordnungen (z. B. BetrSichV, ArbStättV, BaustellenV, GefahrStoffV, etc.) verdeutlicht, dass für alle relevanten Gefährdungsbereiche im Hinblick auf das Schutzziel Sicherheit die jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen, damit daraus die für den Arbeitsschutz
erforderlichen Maßnahmen abgeleitet werden können.
Im Elektrobereich gelten neben diesen allgemeinen Maßnahmen des Arbeitsschutzes insbesondere auch die Anforderungen aus den elektrotechnischen Regelwerken, damit im speziellen Fachbereich Elektrotechnik die erforderlichen Sicherheitsanforderungen bekannt sind und eingehalten werden. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die Organisation der Prüfung elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen zu nennen. Dabei sind Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist immer anhand einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung transparent
und nachvollziehbar zu belegen. Auch ist die Qualifikation des Prüfpersonals sowie grundsätzlich aller im Elektrobereich tätigen Personen, dem jeweiligen Tätigkeitsprofil entsprechend, sicherzustellen. Verantwortlich für den Aufbau einer Elektroorganisation ist zunächst der Arbeitgeber/Unternehmer. Mit der Übertragung daraus resultierender Unternehmerpflichten
auf eine oder mehrere Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) entstehen Delegationsketten und Schnittstellen, sowohl innerhalb der E-Organisation aber auch zu nicht-elektrotechnischen Bereichen (z. B. Einkauf), die einer transparenten und nachvollziehbaren Struktur bedürfen. Zu beachten ist, dass es kein Kochrezept für den Aufbau einer E-Organisation gibt. Diese muss immer den Gegebenheiten und Anforderungen im Betrieb entsprechen.

Der Unternehmer hat vorrangig das staatliche Regelwerk heranzuziehen. Somit ist die Ermittlung von Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist anhand von schriftlichen Gefährdungs-beurteilungen durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verbindlich vorgegeben.
Das Regelwerk der Berufsgenossenschaft (DGUV) darf dem staatlichen Regelwerk nicht entgegenstehen. Die Vorgaben der Berufsgenossenschaften – hierzu zählen Durchführungsanweisungen, Regeln, Informationen, Grundsätze und Merkblätter – bieten dem Unternehmer mögliche Lösungen. Andere, mit dem staatlichen Arbeitsschutz konform gehende, Lösungen werden nicht ausgeschlossen.
Die Kombination aus beidem, der geforderten Prüffristenermittlung gemäß Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Richtwerten aus den Tabellen 1A und 1B der Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 als Orientierungshilfe, stellen eine rechtssichere Lösung für den Arbeitgeber/Unternehmer dar.

Für ein funktionierendes „Ganzheitliches Prüfkonzept“ müssen alle Beteiligten über die Ihnen obliegende Verantwortung informiert sein und Bescheid wissen. Maßgeblichen Einfluss auf die erfolgreiche Umsetzung haben die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) bzw. der Anlagenbetreiber Elektrotechnik, die zur Prüfung befähigte/n Person/en (intern und extern) und ggf. die organisatorischen Ansprechpartner in einzelnen Bereichen oder Abteilungen des Unternehmens.
Durch eindeutige Zuständigkeiten wird sichergestellt, dass Prüfungen fachgerecht durchgeführt, normkonform dokumentiert und fristgerecht nachverfolgt werden können.

Grundlage eines „Ganzheitlichen Prüfkonzepts“ ist eine strukturierte Bestandsaufnahme aller ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel/Geräte, elektrischen Maschinen und stationären elektrischen Anlagen. Darauf aufbauend werden Prüfintervalle, unter Berücksichtigung von gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, in Form von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt. Digitale Systeme unterstützen die Terminüberwachung und sorgen dafür, dass keine Prüffristen übersehen werden.

Das liegt ganz bei Ihnen, denn die Ausarbeitung gehört Ihnen!

  • Mit der Ausarbeitung als solide Grundlage können wir im Anschluss die Verantwortung als externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) für Sie bzw. Ihr Unternehmen übernehmen.
  • Wir können Ihre Mitarbeiter, z. B. designierte Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK), auch rein beratend bei der Be- und Abarbeitung der offenen Punkte unterstützen.
  • Auch eine gezielte Unterstützung zu einzelnen Handlungsbedarfen/Themenfeldern wie bspw. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Betriebsanweisungen, Ausarbeitung von Handbüchern, Beauftragungsdokumenten, Muster-Prüfprotokollen, Checklisten, usw. ist möglich.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite – Sie entscheiden wie es weiter geht!

Die Frage, ob sich ein Generalunternehmer oder Auftragnehmer in die Handwerksrolle eintragen lassen muss, wenn er handwerkliche Leistungen, die zulassungspflichtig sind, ausschließlich durch Subunternehmer (fortan: eingetragene Handwerksbetriebe) ausführen lässt, ist von erheblicher praktischer Relevanz. Diese Fragestellung betrifft insbesondere die Schnittstelle zwischen den Vorschriften der Handwerksordnung (HwO) und der allgemeinen (haftungsrelevanten) Verantwortlichkeit.

Ein Generalunternehmer ist grundsätzlich nicht zur Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtet, wenn und soweit er keine eigenen handwerklichen Tätigkeiten ausführt und diese vollständig an sorgsam ausgewählte, eingetragene Handwerksbetriebe delegiert. Entscheidend ist hierbei, dass der Generalunternehmer lediglich die Planung, Organisation und/oder Koordination übernimmt, ohne selbst irgendwie handwerklich tätig zu werden.

Die Eintragungspflicht besteht jedoch dann, wenn der Generalunternehmer eigene handwerkliche Leistungen ausführt oder wenn die beauftragten Handwerksbetriebe/Subunternehmer nicht ordnungsgemäß eingetragen sind. In diesen Fällen könnte der General Unternehmer für Verstöße zivilrechtlich, gewerberechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich haftbar gemacht werden, was – je nach Verstoß und je nach Versicherungsschutz – zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen kann.

Autor: Claus Eber, Rechtsanwalt

Zum Themenbereich „Rechtssichere Organisation Elektrotechnik“ beraten wir Sie gerne.

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Prüffristenermittlung – Wann muss man was prüfen? Wer legt die Prüfintervalle fest?

Zur Ermittlung von Prüffristen elektrischer Anlagen und Maschinen sowie elektrischen Geräten bedarf es grundsätzlich einer Gefährdungsbeurteilung.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in Hinblick auf Arbeitsmittel (u. a. elektrische Geräte und Maschinen) im § 3, durch den Arbeitgeber respektive seiner Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK), Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Zudem ist auch die notwendige Qualifikation der zur Prüfung herangezogenen Personen zu ermitteln. Die konkretisierende TRBS 1111 beschreibt hierbei den grundsätzlichen Aufbau und Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung. Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Arbeits- und Betriebsanweisungen sind unter Beachtung der TRBS 1116 erstmalig und wiederkehrend zu schulen.
Als Orientierung und Hilfestellung, können hinsichtlich Prüffristenermittlung die Beispielfristen aus Tabelle 1 B der DGUV Vorschrift 3 und der Tabelle im Anhang 4 der TRBS 1201 herangezogen werden.

Die Forderung der Ermittlung von Prüffristen für elektrische Anlagen hingegen findet ihren Ursprung u. a. in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Auch die VDE 0105-100 spricht von einer gefahrenbezogenen Prüffristenermittlung. Auch hier ist das Zauberwort Gefährdungsbeurteilung und der Adressat in erster Linie der Arbeitgeber respektive seine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Als Orientierung kann hier die Tabelle 1 A der DGUV Vorschrift 3 herangezogen werden.

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Es gibt zwei Voraussetzungen:

  • das Unternehmen muss ein elektrotechnischer Betrieb sein oder es muss in ihm einen elektrotechnischen Betriebsteil geben,
  • der Unternehmer ist nicht in der Lage, diesen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zu leiten, entweder, weil ihm die fachliche Qualifikation fehlt (er keine elektrotechnische Ausbildung hat) oder weil organisatorische Gründe eine oder mehrere Verantwortliche Elektrofachkräfte notwendig machen – etwa wegen der Größe des Unternehmens oder weil es unterschiedliche Standorte gibt oder weil die fachlichen Anforderungen in den verschiedenen Betriebsteilen zu unterschiedlich sind.

Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt einen Teil der Verantwortung des Unternehmers, nämlich die Fachverantwortung für einen elektrischen Betrieb oder Betriebsteil. Die schriftliche Beauftragung ist somit auch eine Delegation von Verantwortung. Die VEFK übt eine Leitungsfunktion aus, sie leitet – mindestens fachlich – einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil.

Eine VEFK ist nach Abschnitt 5 der DIN VDE 1000-10 in allen Fragen, die die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen betreffen, weisungsfrei. Eine VEFK übt somit im Bereich der Elektrotechnik, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber auch innerhalb der Betriebsorganisation eine wichtige Funktion im Unternehmen aus.

Ihre Beauftragung ist konsequenterweise die Folge einer Personalentscheidung eines Unternehmers. Dieser muss dabei die grundsätzlichen Kriterien der DIN VDE 1000-10 bei der Personalauswahl beachten.

Die Schriftform wird in der DIN VDE 1000-10 nicht verlangt.

Der Gesetzgeber sieht aber bei der Delegation von Verantwortung im Bereich des Arbeitsschutzes die Schriftform vor. Unabhängig davon legt ein Akt wie die Delegation von Verantwortung (mögliche Haftung) und die Komplexität der Aufgaben (z. B. müssen je nach Aufgabenbereich einer VEFK Schnittstellen zu anderen Abteilungen eines Unternehmens definiert werden) die Schriftform nahe.

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VEFK ohne schriftliche Beauftragung

 

Die Mindestangaben ergeben sich aus der DIN VDE 1000-10.

Das sind die Beauftragung selbst, der Umfang der übertragenen Pflichten und der Name der VEFK. Da die Verantwortliche Elektrofachkraft Pflichten des Unternehmers, Fach- und Aufsichtsverantwortung sowie Schnittstellenfunktionen innerhalb der Betriebsorganisation übernimmt, sind weitere Angaben sinnvoll. Insbesondere sind das Angaben zu:

  • rechtlichen Grundlagen der Bestellung,
  • den konkreten Aufgaben,
  • den Bestellbereich,
  • der Eignung (den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen).

Die rechtlichen Grundlagen sind neben der DIN VDE 1000-10 etwa das Ordnungswidrigkeitengesetz oder die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3). Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel das Planen, Projektieren und Konstruieren von elektrischen Anlagen oder die Unterstützung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten und Anlagen im Elektrobereich. Diese Angaben können in ergänzenden Anlagen zur Bestellung aufgeführt werden.

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Ich bin bestellte VEFK und habe lange Jahre als solche die Verantwortung für den Elektrotechnischen Bereich im Unternehmen getragen. Nun habe ich im Unternehmen einen ganz anderen Aufgabenbereich übernommen. Ist es nun erforderlich, dass ich die VEFK Bestellung „kündige“ oder erlischt die Verantwortung automatisch mit dem Wechsel der Position im Unternehmen?

Antwort:
Die Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) bleibt auch nach einer Änderung des Aufgabenbereichs oder der Abteilung bestehen, solange man im selben Unternehmen angestellt ist. Es besteht keine automatische Auflösung der Bestellung aufgrund solcher Veränderungen.
Daher ist erforderlich, die Beendigung der Bestellung und die damit verbundene Verantwortung schriftlich festzuhalten und zu dokumentieren. Eine schriftliche Mitteilung ist sinnvoll, um die Änderungen im Aufgabenbereich oder in der Abteilung bekannt zu machen und sicherzustellen, dass die betroffenen Stellen über das Ende der Bestellung als VEFK informiert sind. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Parteien über den aktuellen Status der Bestellung informiert sind und dass die verantwortungsvollen Aufgaben der VEFK entsprechend an eine andere qualifizierte Person übertragen werden können.
Die schriftliche Formulierung der Beendigung der Bestellung zur VEFK trägt zur Transparenz und Rechtssicherheit bei und ermöglicht eine klare Nachverfolgung von Verantwortlichkeiten im Unternehmen. Daher ist es unerlässlich, diesen Schritt schriftlich zu dokumentieren, um eine klare Kommunikation und Verwaltung der VEFK-Position sicherzustellen.

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Gemäß Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben auf fachkundige und zuverlässige Personen übertragen, die dann diese Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen haben. Die Bestellung zur VEFK ist ein Vertrag, also eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung, bei der mindestens zwei Parteien einvernehmlich eine wechselseitige verbindliche Verabredung miteinander treffen. Diese vertragliche Übernahme ist nur dann rechtswirksam, wenn die Willenserklärungen beider Vertragsparteien übereinstimmen.

Ist dies nicht der Fall, weil sich beispielsweise der Arbeitgeber zwar eine Übertragung wünscht, die designierte VEFK aber diese Verantwortung nicht übernehmen möchte, dann kann es keine rechtswirksame Übertragung allein durch eine arbeitgeberseitige Anordnung einer Delegation geben.

Wer es ganz genau wissen will kann den kompletten Text unseres Anwalts lesen.
Zum Blogbeitrag

 

Die elektrotechnischen Normen ändern sich beständig. Auch die staatlichen Regelsetzer wie Parlamente und Ministerien verabschieden immer wieder neue Vorgaben. Das und die sich wandelnden technischen Voraussetzungen machen Fortbildung für die VEFK zur Pflicht – Verantwortliche Elektrofachkraft ist man nicht für immer.

Wichtig ist auch der Nachweis der Fortbildung. Sie dient dem Unternehmer als Nachweis, dass die VEFK weiterhin die in der Beauftragung definierten Aufgaben erfüllen kann.

TIPP

Benötigte Unterlagen

Eine Verantwortliche Elektrofachkraft muss die einschlägigen Bestimmungen für ihren Arbeitsbereich kennen. Auch bei umfassender Kenntnis der Normen sind damit noch nicht die Unterlagen geschrieben, die eine VEFK im betrieblichen Alltag benötigt. MEBEDO bietet im Rahmen der Beratung Dokumentenvorlagen für Arbeitsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Anlagenprüfungen oder Protokollierung von Beinahe-Unfällen und vielem mehr.

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Hier finden Sie eine übersichtliche grafische Veranschaulichung der Qualifikationsstufen in der Elektrotechnik.
Eine ausführliche Erläuterung zu einigen Begriffen haben wir in unserem Blogbeitrag „Qualifikationsstufen in der Elektrotechnischen Weiterbildung“ vorbereitet.

 

Qualifikationsstufen der Elektrotechnik

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Die DIN VDE 1000-10 kennt im Prinzip zwei verschiedene Arten von Verantwortlichen Elektrofachkräften:

  • Die zuständige (verantwortliche) Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 Abschnitt 3.1. Diese hat als Elektrofachkraft die fachliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der ihr übertragenen elektrotechnischen Arbeiten bzw. Tätigkeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK), die mit der „Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils“ betraut ist. Die VEFK hat nach DIN 1000-10 Abschnitt 3.2 Unternehmerverantwortung im Bereich der Elektrotechnik, z. B. Auswahl-, Organisations-, Fürsorge- und Kontrollverantwortung. Entsprechend dem Abschnitt 4.4 muss die Verantwortliche Elektrofachkraft mindestens Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master der Elektrotechnik sein. Im Regelfall übernimmt die Verantwortliche Elektrofachkraft auch die Rolle des Anlagenbetreibers (Elektrotechnik) für den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen im Unternehmen.

Der Aufbau der innerbetrieblichen Verantwortungsstruktur im Bereich der Elektrotechnik, wie auch die Anzahl der Verantwortlichen Elektrofachkräfte hängt maßgeblich von der Unternehmensgröße und der Vielfalt der elektrotechnischen Bereiche ab.

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Schnittstellen der VEFK mit anderen Unternehmensteilen

Die Verantwortliche Elektrofachkraft trifft in einem Unternehmen die übergeordneten fachlichen Entscheidungen über alle wichtigen elektrotechnischen Themen. Diese Aufgabenstellung führt dazu, dass das Tätigkeitsfeld einer VEFK zwangsläufig Schnittstellen mit anderen Unternehmensbereichen – also etwa dem Einkauf oder der Instandhaltungsplanung – aufweist. Für eine sichere, rechtssichere und auch effiziente Betriebsorganisation ist es unabdingbar, für diese Schnittstellen Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten festzulegen.

Diese schriftlich definierten Schnittstellen müssen in der betrieblichen Praxis umgesetzt und „gelebt“ werden. Lesen Sie die Details im Beitrag unseres Geschäftsführers Stefan Euler „VEFK in der Betriebsorganisation“.

DIN VDE 1000-10:2009-01 Ziffer 6 heißt es: „Die für die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen verantwortliche Elektrofachkraft darf, soweit hierfür nicht besondere gesetzliche Vorschriften gelten, hinsichtlich deren Einhaltung keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.“

Was das alles genau bedeutet lernen Sie in unserem Seminar R02

Eine VEFK muss nicht festangestellt sein. Eine „externe VEFK“ ist auch möglich.

Jedes Unternehmen mit einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil braucht eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Aber nicht jedes Unternehmen kann oder will sich eine festangestellte VEFK leisten. Eine Lösung kann eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (externe VEFK) sein.

Arbeitsschutzgesetz und VDE 1000-10 treffen keine Aussage über das Angestelltenverhältnis sondern machen Vorgaben zur Eignung der VEFK. Sie muss nach dem Arbeitsschutzgesetz zuverlässig und fachkundig und nach VDE 1000-10 in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen und die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Entscheidendes Kriterium ist also, ob die Person, die VEFK wird, dafür auch geeignet ist. Ob sie in einem Angestelltenverhältnis steht oder nicht, spielt keine Rolle.

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Es gibt keine einfache Regel, die besagt, ab welcher Betriebsgröße und bei welchem Umfang und welcher Art der elektrotechnischen Tätigkeiten die Beauftragung einer externen VEFK Sinn macht. Entscheiden lässt sich das nur im Einzelfall. In unserem Seminar R02 erhalten Sie einen Überblick über Ihre Fach- und Führungsaufgaben und wie Sie diese am besten erfüllen.

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Ist es der Dienstleister, der die Instandsetzung durchgeführt hat, oder vielmehr der Arbeitgeber/Anlagenbetreiber, der den Dienstleister beauftragt hat?

VDI Anwalt Hartmut Hardt antwortet

Aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und auch aus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3, § 5) wird bei letzterem explizit der Unternehmer in die Pflicht genommen, nach prüfpflichtiger Instandhaltung den ordnungsgemäßen Zustand zum sicheren Betrieb zu erhalten und nachzuweisen.

Kommt es nunmehr zum Ereignisfall, ist der Nachweis einer normativ durchgeführten elektrischen Sicherheitsüberprüfung nicht nur vom Anlagenbetreiber im Fokus.

Ferner ist es so, dass auch ein Dienstleister den zweifelsfreien Nachweis erbringen können muss, dass der ihm zu verantwortende Aufgabenbereich sorgfältig und mangelfrei bearbeitet wurde. Es gehört zum vertraglich geschuldeten Leistungserfolg, dass die nach der erfolgten Instandsetzung den Beschäftigten zur weiteren Verwendung übergebenen Arbeitsmittel sicher sind.
Insbesondere im § 5 Abs. 1 BetrSichV wird dem Arbeitgeber abverlangt, dass er nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen darf, „die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind“.

Außerdem fordert § 10 Abs.1 BetrSichV zwingend, dass „Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden“.
Da die Instandsetzung unzweifelhaft ein Teilbereich der Instandhaltung ist, gelten die vorgenannten Zielvorgaben selbstverständlich als eigene Verpflichtung des Instandsetzers im Hinblick auf die spätere Verwendung der von ihm instandgesetzten Arbeitsmittel.
Der Nachweis, die entsprechende Fachkunde und Sorgfalt eingehalten zu haben, kann nur auf der  Grundlage der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG § 49) – und wo es erforderlich ist, auch des Stands der Technik – erfolgen.

Somit muss auch ein Dienstleister, nach prüfpflichtiger Instandsetzung, eine normative elektrische Sicherheitsüberprüfung durchführen. Dies dient der Beweisbarkeit seiner fachlich richtig durchgeführten Arbeit. Dies dient im Ereignisfall nicht nur dem eigenen Interesse, sondern bildet auch einen soliden Weg zur „gelebten“ Elektrosicherheit in der betrieblichen Praxis.


DGUV Vorschrift 3 ehemals VBG 4

(1979 aus der Taufe gehoben, also vor mehr als 40 Jahren!!)

§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.


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Homeoffice Arbeitsplatz – Der Spannung gerecht werden