Prüfung elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen
Erlangen der notwendigen Grundkenntnisse von Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte, Niederspannungsanlagen und Maschinen. (Webcode: M10)
- Präsenz, Inhouse
- 4 Termine verfügbar
- 4 Tage Seminar
- Fachkundeerhalt
- 1 Standort
- Webcode: M10

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Zertifikatslehrgang zur Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV und TRBS 1203
Sichere und normkonforme Durchführung von Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte, Niederspannungsanlagen und Maschinen durch „Zur Prüfung befähigte Personen“.
Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 schreiben die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln (Geräte und Maschinen) sowie Niederspannungsanlagen vor. Die korrekte Durchführung solcher Prüfungen lernen Sie hier inklusive der praktischen Umsetzung.
- Rechtsgrundlagen
- Energiewirtschaftsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Niederspannungsanschlussverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 3
- Schutzmaßnahmen nach VDE 0100-410
- Anforderungen an die Messausrüstung
- Detaillierte Prüfschritte nach VDE 0100-600, VDE 0113-1, VDE 0105-100/A1 und VDE 0701 und VDE 0702
- Praktische Umsetzung der Prüfungen
Hinweis
Bringen Sie Ihre betriebseigenen Prüfgeräte mit und überprüfen Sie deren Einsatzfähigkeit im Seminar. Gerne beraten wir Sie im Anschluss an das Seminar auch bei der Entscheidung, welches Messgerät für Ihre Ansprüche geeignet ist.
Zielgruppe
- Elektrofachkräfte
- Zur Prüfung befähigte Personen (Elektrotechnik)
Dauer
4 Seminartage von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat (bei erfolgreich durchgeführter Lernerfolgskontrolle) oder eine Teilnahmebescheinigung mit detaillierter Auflistung der vermittelten Seminarinhalte als Fachkundenachweis. Zusätzlich erhalten Sie auf Wunsch einen Ausweis für die „Zur Prüfung befähigte Person“ nach BetrSichV/TRBS 1203.
Die Beauftragung zur „Zur Prüfung befähigten Person“ nach TRBS 1203 liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers oder seiner beauftragten fachlichen Unterstützung (VEFK).