Autor: Hartmut Hardt

EFK ist nicht gleich EFK

Horst und die späte Erkenntnis

Wie sollte man sich verhalten, wenn man im Nachhinein feststellt, einen fachlichen Fehler begangen zu haben? Horst Eltmann ist Elektriker, 42 Jahre alt. Gelernt hat er in einem Handwerksbetrieb und…

Mehr erfahren

Fremdfirmenmanagement, wie es nicht sein sollte

Fremdfirmenmanagement

Bei Arbeiten, die mit Gefährdungen verbunden sind, obliegt es dem Arbeitgeber vorab durch eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen, die die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Dieses Erfordernis des präventiven Handelns gilt dann umso mehr, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber im wechselseitigen Miteinander zusätzlichen und besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind.

Mehr erfahren

Sicherheit kostet

Prüfen nach Instandsetzung

Wer ist für die Prüfung nach Instandsetzung verantwortlich? Ist es der Dienstleister, der die Instandsetzung durchgeführt hat, oder  ist es der Arbeitgeber/Anlagenbetreiber, der den Dienstleister beauftragt hat?

Mehr erfahren

Kontrolle der Kontrolleuer - Ablauforganisation

Ablauforganisation

Unter Ablauforganisation versteht man die Einhaltung gesetzlicher Pflichten oder vertraglicher Regelungen, die einen entsprechenden Umsetzungsplanung erfordern.

Mehr erfahren

Chef-Diagramm-Organisation

Aufbauorganisation

Die verbindlichen Vorgaben zur Pflicht der Organisation des Arbeitsschutzes sind unmissverständlich in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt.

Mehr erfahren

Chef-VEFK-Bestellung

VEFK ohne schriftliche Beauftragung

Eine Übertragung von Pflichten innerhalb einer betrieblichen Organisation muss schriftlich erfolgen. Was aber wenn jemand die Funktion einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ausübt, ohne schriftlich beauftragt worden zu sein? Ist eine mündliche Beauftragung unwirksam? Welche Folgen hat eine fehlende schriftliche Beauftragung für eine VEFK?

Mehr erfahren

Brandschutzzeichen Set nach ASR 1.3 und ISO 7010

Arbeitsstättenverordnung 2016

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde überarbeitet. Neu sind insbesondere konkrete Vorgaben bei der Unterweisung und der Instandhaltung, sowie die Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung.

Mehr erfahren

Seminare Jetzt anrufen Kontakt
Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 14:00 Uhr