Externe VEFK

Übernahme der Verantwortung als externe VEFK – deutschlandweit in Ihrem Unternehmen

Mit Inanspruchnahme einer externen Verantwortlichen Elektrofachkraft (externe VEFK) können Sie als Unternehmer Ihre Pflichten für den Bereich Elektrotechnik „auslagern“ (z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht).

Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK extern) zur Verfügung.

Warum sollten Sie eine externe VEFK bei MEBEDO beauftragen?

MEBEDO Consulting ISO 9001

Ihre Vorteile

  • Gutes Gefühl: hoher Qualitätsstandard durch ISO 9001 Zertifizierung der externen VEFK-Übernahme
  • Flexible Übertragung der Verantwortung: so lange wie nötig – für eine gewisse Zeit oder dauerhaft
  • Individuelle, partnerschaftliche Beratung: maßgeschneidertes Konzept für den Aufbau einer rechtssicheren Organisation
  • Expertennetzwerk: Schnell verfügbares Fachwissen aus dem MEBEDO Expertenteam und -Netzwerk darunter auch zwei Fachanwälte
  • Qualifizierung: Ihr Mitarbeiter wird für seine spätere Arbeit als VEFK vorbereitet

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Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung als externe VEFK

Rechtssichere Organisation

Der Aufbau einer Rechtssicheren Organisationsstruktur durch eine externe VEFK (BDSH e.V. geprüfter Sachverständiger) umfasst u. a.

Gemeinsame Festlegung von Prozessen, Verfahrensweisen und Schnittstellen inkl. der notwendigen Dokumentation.

– Festlegung eines Meilenstein-Plans und Definition von Arbeitspaketen.

Reportings an die Geschäftsleitung/den Vorstand in vertraglich festgelegten Abständen durch die externe VEFK.

Übernahme der Verantwortung

Als externer Dienstleister (VEFK extern) unterstützen wir Sie/Ihre VEFK solange wie nötig

Übernahme der Verantwortung im elektrotechnischen Bereich des gesamten Unternehmens oder definierten Teilbereichen bzw. einzelnen Standorten.

-Praxisbegleitende Qualifizierung Ihres Mitarbeiters zur späteren internen VEFK.

Unterstützung der VEFK im Betrieb mit der Übernahme von operativen Tätigkeiten.

MEBEDO Ergänzende Gefährdungsbeurteilung - VEFK

 

Unternehmerverantwortung

In seinem Betrieb trägt der Unternehmer die alleinige Verantwortung und ist die Schlüsselfigur für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten.

Als Richtlinie dafür stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Präventionsgedanken in den Vordergrund. Die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, das Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen und die Übertragung von Arbeiten an fachlich und persönlich geeignete Personen stellen Unternehmerpflichten dar, die es in einzelnen Fachbereichen nahezu unumgänglich machen, Führungskräfte in die Unternehmerverantwortung mit einzubinden. Bedient sich der Unternehmer nicht dieser Möglichkeit, wenn er selbst nicht in der Lage ist, spricht man von einem Organisationsverschulden nach Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Unternehmer kann seine Verantwortung auf eine andere Person übertragen

Die rechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen. Diese Vorschrift ermöglicht es dem Unternehmer, jede ihm obliegende Pflicht grundsätzlich auf jede Person zu übertragen. Aus dem Gesichtspunkt der Aufsichtspflicht kann sich für ihn sogar die Verpflichtung ergeben, gewisse Pflichten auf andere Personen zu übertragen, nämlich dann, wenn die ihn als Inhaber des Betriebes treffenden Pflichten so zahlreich und vielschichtig sind, dass er außerstande ist, sie selbst im einzeln wahrzunehmen.

Für den Bereich der Elektrotechnik bedeutet dies letztlich den Aufbau einer Rechtssicheren Organisation inkl. der Beauftragung einer für die Leitung des elektrotechnischen Bereiches Verantwortlichen Elektrofachkraft. Diese übernimmt damit eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, der äußerst pflichtbewusst nachgekommen werden muss.

Begrüßung MEBEDO Consulting

Die Aufgaben einer externen verantwortlichen Elektrofachkraft (externer Dienstleister Verantwortliche Elektrofachkraft) sind nicht zu unterschätzen!

MEBEDO Projektteam

Die externe VEFK von MEBEDO erarbeitet in einem Team mit kompetenten Sachverständigen folgende Projektbausteine zum

Aufbau einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik

  • Bestellung der Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation
    – Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
    – Elektrofachkraft (EFK)
    – Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
    – Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
    – Befähigte Person (BP)
    – Schaltberechtigte Person
    – Anlagenbetreiber (ANLB)
    – Anlagenverantwortlicher (ANLV)
    – Arbeitsverantwortlicher (AV)
  • Organisation des Erhalts der Befähigung der Mitarbeiter im Bereich der Elektrotechnik.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den konkretisierenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie der Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) im Bereich der Elektrotechnik.Gemeinsam mit Ihnen übernimmt die externe VEFK von MEBEDO diese Aufgaben:
    •  Erstellung von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen für den Bereich der Elektrotechnik.
    • Ausarbeitung erforderlicher Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen für den Bereich der Elektrotechnik.
    • Aufbau einer rechtssicheren Prüforganisation im Bereich der Elektrotechnik inkl. Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristenermittlung gemäß BetrSichV § 3.
  • Durchführung von Kontrollen (Aufsichts- und Kontrollverantwortung) im Bereich der Elektrotechnik
  • Überprüfung auf Richtlinien- und Normkonformität im elektrotechnischen Bereich, z. B. Maschinenrichtlinie.
  • Unterstützung bei der rechtssicheren Fremdvergabe von elektrotechnischen Aufträgen oder Aufträgen mit elektrotechnischem Anteil.
  • Überwachung der eingesetzten externen Dienstleister.
  • Allgemeine Unterstützung bei Fragen die den elektrotechnischen Bereich betreffen.
  • Festlegung der Persönlichen Schutzausrüstung.
  • Organisation des „Arbeitens unter Spannung“.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die rechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen. Diese Vorschrift ermöglicht es dem Unternehmer, jede ihm obliegende Pflicht grundsätzlich auf jede Person zu übertragen. Die Beauftragung einer externen Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) erfüllt die gleichen gesetzlichen und normativen Anforderungen wie die Beauftragung einer internen VEFK. Ebenso wie bei der Beauftragung von internen Mitarbeitern ist auch hier eine Pflichtenübertragung in Schriftform erforderlich. Da es sich um zwei unterschiedliche Unternehmen und somit formell getrennte juristische Einheiten handelt, ist der Abschluss eines Vertrags erforderlich. Darüber möchte ich mehr erfahren

Als externe Verantwortliche Elektrofachkraft müssen regelmäßig Ortstermine wahrgenommen werden, im Fokus stehen dabei u. a. die Abstimmung bestimmter Themen und Inhalte mit den Entscheidern der Auftraggeberin, die Besichtigung und Bewertung elektrischer Anlagen(-teile) und das Führen von Qualifikationsgesprächen mit designierten Fachkräften.

Auch wird ein Teil der Leistungen vom Büro und/oder Homeoffice aus erledigt, hier sind beispielhaft die Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten (Beauftragungen, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebs-, Arbeits- und Verfahrensanweisungen, usw.), das Führen von Telefonaten und beantworten von E-Mails sowie die Termin Vor- und Nachbereitung zu nennen.

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Die externe VEFK kann während des Übernahmezeitraums Mitarbeiter der Auftraggeberin dahingehend qualifizieren, die VEFK-Verantwortung nach Ablauf der externen Beauftragung intern zu übernehmen, sodass auf lange Sicht eine qualifizierte Person aus dem eigenen Hause die Stelle ausfüllen kann.

Eine externe VEFK von MEBEDO hat zudem den Vorteil des „Schwarmwissens“, welches sowohl durch interne Spezialisten als auch durch fachkundige Kooperationspartner belebt wird.

Für so gut wie jedes Spezialgebiet steht mindestens ein Experte von MEBEDO zur Verfügung, auf den bei Bedarf durch die externe VEFK zurückgegriffen werden kann.

Mehr im persönlichen Gespräch erfahren

Es gibt zwei Voraussetzungen:

  • das Unternehmen muss ein elektrotechnischer Betrieb sein oder es muss in ihm einen elektrotechnischen Betriebsteil geben,
  • der Unternehmer ist nicht in der Lage, diesen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zu leiten, entweder, weil ihm die fachliche Qualifikation fehlt (er keine elektrotechnische Ausbildung hat) oder weil organisatorische Gründe eine oder mehrere Verantwortliche Elektrofachkräfte notwendig machen – etwa wegen der Größe des Unternehmens oder weil es unterschiedliche Standorte gibt oder weil die fachlichen Anforderungen in den verschiedenen Betriebsteilen zu unterschiedlich sind.

Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt einen Teil der Verantwortung des Unternehmers, nämlich die Fachverantwortung für einen elektrischen Betrieb oder Betriebsteil. Die schriftliche Beauftragung ist somit auch eine Delegation von Verantwortung. Die VEFK übt eine Leitungsfunktion aus, sie leitet – mindestens fachlich – einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil.

Eine VEFK ist nach Abschnitt 5 der DIN VDE 1000-10 in allen Fragen, die die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen betreffen, weisungsfrei. Eine VEFK übt somit im Bereich der Elektrotechnik, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber auch innerhalb der Betriebsorganisation eine wichtige Funktion im Unternehmen aus.

Ihre Beauftragung ist konsequenterweise die Folge einer Personalentscheidung eines Unternehmers. Dieser muss dabei die grundsätzlichen Kriterien der DIN VDE 1000-10 bei der Personalauswahl beachten.

Die Schriftform wird in der DIN VDE 1000-10 nicht verlangt.

Der Gesetzgeber sieht aber bei der Delegation von Verantwortung im Bereich des Arbeitsschutzes die Schriftform vor. Unabhängig davon legt ein Akt wie die Delegation von Verantwortung (mögliche Haftung) und die Komplexität der Aufgaben (z. B. müssen je nach Aufgabenbereich einer VEFK Schnittstellen zu anderen Abteilungen eines Unternehmens definiert werden) die Schriftform nahe.

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VEFK ohne schriftliche Beauftragung

 

Die Mindestangaben ergeben sich aus der DIN VDE 1000-10.

Das sind die Beauftragung selbst, der Umfang der übertragenen Pflichten und der Name der VEFK. Da die Verantwortliche Elektrofachkraft Pflichten des Unternehmers, Fach- und Aufsichtsverantwortung sowie Schnittstellenfunktionen innerhalb der Betriebsorganisation übernimmt, sind weitere Angaben sinnvoll. Insbesondere sind das Angaben zu:

  • rechtlichen Grundlagen der Bestellung,
  • den konkreten Aufgaben,
  • den Bestellbereich,
  • der Eignung (den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen).

Die rechtlichen Grundlagen sind neben der DIN VDE 1000-10 etwa das Ordnungswidrigkeitengesetz oder die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3). Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel das Planen, Projektieren und Konstruieren von elektrischen Anlagen oder die Unterstützung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten und Anlagen im Elektrobereich. Diese Angaben können in ergänzenden Anlagen zur Bestellung aufgeführt werden.

Kontakt mit unseren Experten aufnehmen

Ich bin bestellte VEFK und habe lange Jahre als solche die Verantwortung für den Elektrotechnischen Bereich im Unternehmen getragen. Nun habe ich im Unternehmen einen ganz anderen Aufgabenbereich übernommen. Ist es nun erforderlich, dass ich die VEFK Bestellung „kündige“ oder erlischt die Verantwortung automatisch mit dem Wechsel der Position im Unternehmen?

Antwort:
Die Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) bleibt auch nach einer Änderung des Aufgabenbereichs oder der Abteilung bestehen, solange man im selben Unternehmen angestellt ist. Es besteht keine automatische Auflösung der Bestellung aufgrund solcher Veränderungen.
Daher ist erforderlich, die Beendigung der Bestellung und die damit verbundene Verantwortung schriftlich festzuhalten und zu dokumentieren. Eine schriftliche Mitteilung ist sinnvoll, um die Änderungen im Aufgabenbereich oder in der Abteilung bekannt zu machen und sicherzustellen, dass die betroffenen Stellen über das Ende der Bestellung als VEFK informiert sind. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Parteien über den aktuellen Status der Bestellung informiert sind und dass die verantwortungsvollen Aufgaben der VEFK entsprechend an eine andere qualifizierte Person übertragen werden können.
Die schriftliche Formulierung der Beendigung der Bestellung zur VEFK trägt zur Transparenz und Rechtssicherheit bei und ermöglicht eine klare Nachverfolgung von Verantwortlichkeiten im Unternehmen. Daher ist es unerlässlich, diesen Schritt schriftlich zu dokumentieren, um eine klare Kommunikation und Verwaltung der VEFK-Position sicherzustellen.

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Gemäß Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben auf fachkundige und zuverlässige Personen übertragen, die dann diese Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen haben. Die Bestellung zur VEFK ist ein Vertrag, also eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung, bei der mindestens zwei Parteien einvernehmlich eine wechselseitige verbindliche Verabredung miteinander treffen. Diese vertragliche Übernahme ist nur dann rechtswirksam, wenn die Willenserklärungen beider Vertragsparteien übereinstimmen.

Ist dies nicht der Fall, weil sich beispielsweise der Arbeitgeber zwar eine Übertragung wünscht, die designierte VEFK aber diese Verantwortung nicht übernehmen möchte, dann kann es keine rechtswirksame Übertragung allein durch eine arbeitgeberseitige Anordnung einer Delegation geben.

Wer es ganz genau wissen will kann den kompletten Text unseres Anwalts lesen.
Zum Blogbeitrag

 

Die elektrotechnischen Normen ändern sich beständig. Auch die staatlichen Regelsetzer wie Parlamente und Ministerien verabschieden immer wieder neue Vorgaben. Das und die sich wandelnden technischen Voraussetzungen machen Fortbildung für die VEFK zur Pflicht – Verantwortliche Elektrofachkraft ist man nicht für immer.

Wichtig ist auch der Nachweis der Fortbildung. Sie dient dem Unternehmer als Nachweis, dass die VEFK weiterhin die in der Beauftragung definierten Aufgaben erfüllen kann.

TIPP

Benötigte Unterlagen

Eine Verantwortliche Elektrofachkraft muss die einschlägigen Bestimmungen für ihren Arbeitsbereich kennen. Auch bei umfassender Kenntnis der Normen sind damit noch nicht die Unterlagen geschrieben, die eine VEFK im betrieblichen Alltag benötigt. MEBEDO bietet im Rahmen der Beratung Dokumentenvorlagen für Arbeitsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Anlagenprüfungen oder Protokollierung von Beinahe-Unfällen und vielem mehr.

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Die DIN VDE 1000-10 kennt im Prinzip zwei verschiedene Arten von Verantwortlichen Elektrofachkräften:

  • Die zuständige (verantwortliche) Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 Abschnitt 3.1. Diese hat als Elektrofachkraft die fachliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der ihr übertragenen elektrotechnischen Arbeiten bzw. Tätigkeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK), die mit der „Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils“ betraut ist. Die VEFK hat nach DIN 1000-10 Abschnitt 3.2 Unternehmerverantwortung im Bereich der Elektrotechnik, z. B. Auswahl-, Organisations-, Fürsorge- und Kontrollverantwortung. Entsprechend dem Abschnitt 4.4 muss die Verantwortliche Elektrofachkraft mindestens Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master der Elektrotechnik sein. Im Regelfall übernimmt die Verantwortliche Elektrofachkraft auch die Rolle des Anlagenbetreibers (Elektrotechnik) für den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen im Unternehmen.

Der Aufbau der innerbetrieblichen Verantwortungsstruktur im Bereich der Elektrotechnik, wie auch die Anzahl der Verantwortlichen Elektrofachkräfte hängt maßgeblich von der Unternehmensgröße und der Vielfalt der elektrotechnischen Bereiche ab.

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Schnittstellen der VEFK mit anderen Unternehmensteilen

Die Verantwortliche Elektrofachkraft trifft in einem Unternehmen die übergeordneten fachlichen Entscheidungen über alle wichtigen elektrotechnischen Themen. Diese Aufgabenstellung führt dazu, dass das Tätigkeitsfeld einer VEFK zwangsläufig Schnittstellen mit anderen Unternehmensbereichen – also etwa dem Einkauf oder der Instandhaltungsplanung – aufweist. Für eine sichere, rechtssichere und auch effiziente Betriebsorganisation ist es unabdingbar, für diese Schnittstellen Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten festzulegen.

Diese schriftlich definierten Schnittstellen müssen in der betrieblichen Praxis umgesetzt und „gelebt“ werden. Lesen Sie die Details im Beitrag unseres Geschäftsführers Stefan Euler „VEFK in der Betriebsorganisation“.

DIN VDE 1000-10:2009-01 Ziffer 6 heißt es: „Die für die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen verantwortliche Elektrofachkraft darf, soweit hierfür nicht besondere gesetzliche Vorschriften gelten, hinsichtlich deren Einhaltung keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.“

Was das alles genau bedeutet lernen Sie in unserem Seminar R02

Eine VEFK muss nicht festangestellt sein. Eine „externe VEFK“ ist auch möglich.

Jedes Unternehmen mit einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil braucht eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Aber nicht jedes Unternehmen kann oder will sich eine festangestellte VEFK leisten. Eine Lösung kann eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (externe VEFK) sein.

Arbeitsschutzgesetz und VDE 1000-10 treffen keine Aussage über das Angestelltenverhältnis sondern machen Vorgaben zur Eignung der VEFK. Sie muss nach dem Arbeitsschutzgesetz zuverlässig und fachkundig und nach VDE 1000-10 in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen und die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Entscheidendes Kriterium ist also, ob die Person, die VEFK wird, dafür auch geeignet ist. Ob sie in einem Angestelltenverhältnis steht oder nicht, spielt keine Rolle.

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Eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (externe VEFK) kann statt einer internen VEFK beauftragt werden. Bei der Auswahl einer externen Verantwortlichen Elektrofachkraft gelten die gleichen Kriterien wie für festangestellte VEFK. Je nach Unternehmensgröße, Umfang der elektrotechnischen Arbeiten und Qualifizierungsniveau der Belegschaft bieten sich verschiedene Modelle an, wie die elektrotechnische Verantwortung von einem externen Dienstleister übernommen werden kann.

Für Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe ohne nennenswerten Teil an elektrotechnischen Arbeiten bzw. für Unternehmen, die keinen geeigneten Mitarbeiter finden, der die elektrotechnische Verantwortung übernehmen kann, eignet sich folgendes Modell: Die externe VEFK schließt mit dem Anlagenbetreiber bzw. Unternehmer einen Vertrag, der folgendes regelt:

  • Die externe Verantwortliche Elektrofachkraft ist fachlich verantwortlich für den elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil
  • Sie ist der fachliche Vorgesetzter der Mitarbeiter, die bestimmte, vorher definierte Aufgaben im Bereich der Elektrotechnik übernehmen. Diese Mitarbeiter müssen, wenn sie es noch nicht sind, zu Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) ausgebildet werden
  • Parallel dazu stellt das Unternehmen eine verantwortliche Person, die die disziplinarische Verantwortung übernimmt

Für größere Unternehmen

In größeren Unternehmen mit komplexeren Produktionsanlagen ist oft eigenes elektrotechnisch geschultes Personal vorhanden. Wenn keiner dieser Mitarbeiter als Verantwortliche Elektrofachkraft beauftragt werden kann oder soll und somit eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (externe VEFK) benötigt wird, ist ein mögliches Modell, dass der Unternehmer einen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter benennt, der die fachliche Umsetzung der Vorgaben der externen Verantwortlichen Elektrofachkraft übernimmt. Dieser Mitarbeiter kann gegebenenfalls auch zur VEFK weitergebildet werden.

VEFK-Übernahme bei gleichzeitiger Weiterbildung des Personals

Die Beauftragung einer externen VEFK ist mit Kosten verbunden. Ab einer gewissen Betriebsgröße kann es aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll sein, eigene Mitarbeiter zur VEFK weiterzubilden.


MEBEDO ConsultingISO 9001 Zertifizierung

  • bietet entsprechende Modelle, bei denen
    • ein MEBEDO Projektingenieur die elektrotechnische Verantwortung übernimmt,
    • zugleich aber Mitarbeiter so geschult werden, dass sie nach und nach diese Funktion übernehmen können.
  • ist als einziger Dienstleister in Deutschland für die externe VEFK Übernahme ISO 9001 zertifiziert.

Darüber will ich mehr erfahren

Es gibt keine einfache Regel, die besagt, ab welcher Betriebsgröße und bei welchem Umfang und welcher Art der elektrotechnischen Tätigkeiten die Beauftragung einer externen VEFK Sinn macht. Entscheiden lässt sich das nur im Einzelfall. In unserem Seminar R02 erhalten Sie einen Überblick über Ihre Fach- und Führungsaufgaben und wie Sie diese am besten erfüllen.

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unsere VEFK-Experten sind für Sie da!

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Haben Sie noch Fragen zur externen Verantwortlichen Elektrofachkraft? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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