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Ganzheitliches Prüfkonzept

Für Ihre Elektrosicherheit und dauerhaft sichere Betriebsprozesse.

Unser „Ganzheitliches Prüfkonzept“ gewährleistet die Umsetzung aller relevanten Anforderungen unterschiedlicher Gesetze und Regelwerke in Bezug auf die Elektrosicherheit im Unternehmen und schafft damit eine belastbare Grundlage für sichere Betriebsprozesse.

Bei der Umsetzung eines „Ganzheitlichen Prüfkonzeptes (GP-Konzept)“ ist es notwendig, die Beschaffung, den Betrieb sowie die Prüfungen vor der erstmaligen Verwendung bzw. Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln/Geräten, elektrischen Maschinen und elektrischen Anlagen rechtssicher zu organisieren.

Durch das Prüfen der Elektrosicherheit sollen nicht nur gesetzliche, behördliche und normative Prüfpflichten erfüllt werden, sondern auch die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Geräten, Maschinen und Anlagen gewährleistet werden. Regelmäßige Prüfungen ermöglichen es, potenzielle Risiken, Fehler oder Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und entsprechende vorbeugende Maßnahmen zur Behebung einzuleiten. Dadurch werden Störungen oder Ausfälle reduziert und gleichzeitig ein sicherer und reibungsloser Betrieb der technischen Anlagen sichergestellt.

MEBEDO Consulting Besprechung

 

Zielsetzung des GP-Konzeptes

Erstellen eines „Ganzheitlichen Prüfkonzeptes“ für den Bereich der Elektrotechnik und damit verbunden eine nachhaltig bessere Wertschöpfung für das Unternehmen durch die Umsetzung der gesetzlich geforderten Prüfungen bzgl. Elektrosicherheit.

Durch den Aufbau und die Umsetzung eines „Ganzheitlichen Prüfkonzeptes“ lassen sich Risiken minimieren und unter Umständen dieKosten senken, z. B. die Instandhaltungskosten, aufgrund der vorbeugenden Prüfkonzepte. Ein gutes Prüfmanagement zeichnet sich durch qualitativ hochwertige Prüfungen aus, die losgelöst von der Durchführung eigener Mitarbeiter oder externer Dienstleister durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Prüfungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die normativen Vorgaben erfüllen und die Sicherheit feststellen.

Was für ein GP-Konzept spricht

Das Engagement für den Bereich der Elektrosicherheit fällt in vielen Betrieben sehr stiefmütterlich aus. Häufig muss erst etwas passieren damit eine gewisse Aufmerksamkeit zum Tragen kommt. Die hervorragende Arbeit der Elektrofachkräfte muss in vielen Betrieben ins rechte Licht gerückt werden. Auch die traditionelle Elektrotechnik ist spannend und extrem wichtig für jedes Unternehmen. Jedoch ist häufig die Meinung vertreten: „Der Strom kommt doch von ganz alleine aus der Steckdose…“

Was jedoch dafür notwendig ist, wird meist nicht deutlich genug dargestellt bzw. erhält zu wenig Aufmerksamkeit. Teilweise wird die traditionelle Elektrotechnik sogar auf die leichte Schulter genommen. Ein konsequentes Modernisieren der elektrischen Energieversorgung ist für eine hohe Verfügbarkeit der elektrischen Anlagen unabdingbar.

Das „Ganzheitliche Prüfkonzept“ bildet die Basis für den Aufbau eines wirksamen Prüfmanagementsystems. Damit ist es nicht nur möglich die Anlagensicherheit und Verfügbarkeit zu erhöhen, sondern auch die Kosten für die Wartung, Instandhaltung und Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln/Geräten, elektrischen Maschinen und stationären elektrischen Anlagen zu optimieren.

 

Jetzt Termin zur kostenfreien Erstberatung anfragen

Was ein von MEBEDO erstelltes GP-Konzept beinhaltet

Bei vor Ort Terminen im Unternehmen erfolgt eine Begutachtung und Bewertung der Beschaffungs- und Betriebsprozesse mit folgenden Zielen:

  • Erstellung eines Managementhandbuchs.
  • Ganzheitliche Betrachtung aller zu prüfenden elektrotechnischen Arbeitsmittel, Anlagen und Installationen unter Berücksichtigung sowohl betriebswirtschaftlicher, als auch rechtlicher Aspekte im Rahmen einer Multimomentaufnahme.
  • Schaffung einer durchgehenden, rechtssicheren Prüforganisation.
  • Nach dem Prinzip „beim Einkauf fängt die Sicherheit an“, wird der Einkauf in die Beschaffung eingebunden um eine 100% Erstprüfung sowie eine hohe Qualität der Arbeitsmittel zu gewährleisten. Dies bildet das Fundament für das GP-Konzept!
  • Effiziente und rechtssichere Fremdvergabe elektrotechnischer Prüfaufgaben.
  • Etablierung eines rechtsicheren sowie auch kostenoptimierten Beschaffungsmanagements.
  • Erhöhung des Wissens rund um die erforderlichen, notwendigen Prüfungen gemäß dem Motto: „die Pflicht erfüllen und nicht die Kür versuchen“.
  • Einbindung der Nutzer und in diesem Zuge Erhöhung deren persönlicher Sicherheit.
  • Entwicklung von kundenspezifischen Verfahrensanweisungen und Prozessabläufen.
  • Gruppenbildung als Grundlage für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristenermittlung.
  • Optional: Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristenermittlung für elektrische Anlagen, Arbeitsmittel und Maschinen.

Wollen Sie es ganz genau wissen?

In unseren Seminaren erfahren Sie alles zum Ganzheitlichen Prüfkonzept

Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Elektrotechnik

Kenntnisse zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GeBe) für die Elektrotechnik unter Berücksichtigung relevanter Regelwerke.

Infos und Buchung

R07 Ganzheitliches Prüfkonzept

Prüfkonzept für elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen

Lernen Sie die rechtlich relevanten Anforderungen bei der Beschaffung und beim Betrieb von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen kennen.

Infos und Buchung

BetrSichV Elektrotechnik

Betriebssicherheitsverordnung aus Sicht der Elektrotechnik

Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und daraus resultierende Betreiberpflichten im Bereich der Elektrosicherheit lückenlos und rechtssicher umsetzen und somit offene Flanken in der Unternehmensorganisation schließen.

Infos und Buchung

Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Grundlagenseminar

Mit diesem Praxisseminar erlangen Sie die erforderlichen Grundkenntnisse zur Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten/Betriebsmitteln nach den Normen VDE 0701 und VDE 0702.

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Prüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0100

Erlangen der notwendigen Grundkenntnisse für Erst- und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Niederspannungsanlagen.

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Prüfung elektrischer Geräte, elektrischer Maschinen und elektrischer Anlagen

Erlangen der notwendigen Grundkenntnisse von Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte, Niederspannungsanlagen und Maschinen.

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FAQ – Häufige Fragen aus der Praxis

Die Verwirrung beim Thema RCD in der E-Mobilität ist groß. Es gibt sehr viele verschiedene RCD-Typen, die genutzt werden, jedoch ist die Verwendung von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig. Hierzu erhalten Sie ausführliche Informationen in unseren Seminaren.

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) regelt die Pflichten von Betreibern und Benutzern von Produkten, also unter anderem Medizinprodukten, medizinischer Software sowie deren Zubehör in Deutschland. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von medizinischen Produkten zu gewährleisten und damit Patienten, Benutzer und Beschäftigte vor Gefahren zu schützen. Sie ist eine der wichtigsten Verordnungen im Bereich der Medizintechnik.

Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) dienen der Überprüfung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Medizinprodukten. Sie sind für Produkte der Anlage 1 spätestens alle 24 Monate vorgeschrieben. Sicherheitstechnische Kontrollen müssen stets alle erforderlichen Prüfungen (Sichtprüfung, elektrische Prüfungen, Funktionsprüfungen einschließlich der Messfunktionen) beinhalten, die für die Bewertung der Sicherheit erforderlich sind.

Betroffen sind alle Medizinprodukte mit einer Messfunktion, wie z.B. Blutdruckmessgeräte, Audiometer oder medizinische Thermometer. Die MTK muss in regelmäßigen Abständen gemäß Anlage 2 MPBetreibV durchgeführt werden, um die korrekte Messfunktion der Produkte zu gewährleisten.

Sowohl staatliche Vorgaben wie auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erlauben es nicht, dass eine EuP eigenverantwortlich
ein elektrisches Arbeitsmittel prüft. Unter gewissen organisatorischen Rahmenbedingungen ist es jedoch erlaubt. In der DGUV Information 203-071 wird ein konkreter Hinweis dazu gegeben (Punkt 5 – Anforderungen an das Prüfpersonal). Dort heißt es, dass eine EuP die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen darf. Dank dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, die oben genannten Forderungen unter Zuhilfenahme verschiedener technischer Mittel, praxisnah und rechtssicher umzusetzen. Geeignete Messgeräte und eine adäquate Software sind solche Mittel. Mit einer Software oder App lassen sich Prüfungen rechtssicher und normkonform dokumentieren und über Add-In-Technologie Messgeräte mit Hilfe hinterlegter Prüfabläufe auch direkt ansteuern. Wichtig hierbei ist, auch innerhalb eines Prüfteams muss eine zur Prüfung befähigte Person die Leitungs- und Aufsichtsfunktion übernehmen und trägt die Verantwortung über die korrekte Durchführung der Prüfung.

Betreiber eines Produktes ist jede natürliche oder juristische Person, die für den Betrieb der Gesundheitseinrichtung verantwortlich ist, in der das Produkt durch dessen Beschäftigte betrieben oder benutzt wird. Abweichend von Satz 1 ist Betreiber eines Produktes, das im Besitz eines Angehörigen der Heilberufe oder des Heilgewerbes ist und von diesem zur Verwendung in eine Gesundheitseinrichtung mitgebracht wird, der betreffende Angehörige des Heilberufs oder des Heilgewerbes. Als Betreiber gilt auch, wer außerhalb von Gesundheitseinrichtungen Produkte zur Benutzung bereithält.

Der Betreiber hat eine Vielzahl von Pflichten, darunter:

  • Bereitstellung sicherer Medizinprodukte einschließlich zugehöriger Einweisung
  • Regelmäßige Wartung und Instandhaltung
  • Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) für medizinische Produkte der Anlage 1
  • Durchführung von messtechnischen Kontrollen (MTK) der Anlage 2 MPBetreibV
  • Dokumentation, wie Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch und zugehörige Einweisungsdokumentation (soweit erforderlich) und Prüfprotokolle inklusive Messwerte und Messverfahren
  • Benennung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bei Gesundheitseinrichtungen ab 20 Beschäftige

Eine Ladeinfrastruktur gilt aus elektrotechnischer Sicht als stationäre elektrische Anlage und muss daher geplant, installiert, geprüft und dokumentiert werden wie jede andere Niederspannungsanlage.

Ortsveränderliche Ladeleitungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Dementsprechend müssen die nachweislich in sicherem und ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Dies wird maßgeblich erreicht durch normkonform ausgeführte und rechtssicher dokumentierte Prüfungen, welche von fachlich ausreichend und nachweisbar befähigten Personen ausgeführt werden.

Der Unternehmer hat vorrangig das staatliche Regelwerk heranzuziehen. Somit ist die Ermittlung von Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist anhand von schriftlichen Gefährdungs-beurteilungen durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verbindlich vorgegeben.
Das Regelwerk der Berufsgenossenschaft (DGUV) darf dem staatlichen Regelwerk nicht entgegenstehen. Die Vorgaben der Berufsgenossenschaften – hierzu zählen Durchführungsanweisungen, Regeln, Informationen, Grundsätze und Merkblätter – bieten dem Unternehmer mögliche Lösungen. Andere, mit dem staatlichen Arbeitsschutz konform gehende, Lösungen werden nicht ausgeschlossen.
Die Kombination aus beidem, der geforderten Prüffristenermittlung gemäß Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Richtwerten aus den Tabellen 1A und 1B der Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 als Orientierungshilfe, stellen eine rechtssichere Lösung für den Arbeitgeber/Unternehmer dar.

Für ein funktionierendes „Ganzheitliches Prüfkonzept“ müssen alle Beteiligten über die Ihnen obliegende Verantwortung informiert sein und Bescheid wissen. Maßgeblichen Einfluss auf die erfolgreiche Umsetzung haben die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) bzw. der Anlagenbetreiber Elektrotechnik, die zur Prüfung befähigte/n Person/en (intern und extern) und ggf. die organisatorischen Ansprechpartner in einzelnen Bereichen oder Abteilungen des Unternehmens.
Durch eindeutige Zuständigkeiten wird sichergestellt, dass Prüfungen fachgerecht durchgeführt, normkonform dokumentiert und fristgerecht nachverfolgt werden können.

Grundlage eines „Ganzheitlichen Prüfkonzepts“ ist eine strukturierte Bestandsaufnahme aller ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel/Geräte, elektrischen Maschinen und stationären elektrischen Anlagen. Darauf aufbauend werden Prüfintervalle, unter Berücksichtigung von gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, in Form von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt. Digitale Systeme unterstützen die Terminüberwachung und sorgen dafür, dass keine Prüffristen übersehen werden.

Das liegt ganz bei Ihnen, denn die Ausarbeitung gehört Ihnen!

  • Mit der Ausarbeitung als solide Grundlage können wir im Anschluss die Verantwortung als externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) für Sie bzw. Ihr Unternehmen übernehmen.
  • Wir können Ihre Mitarbeiter, z. B. designierte Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK), auch rein beratend bei der Be- und Abarbeitung der offenen Punkte unterstützen.
  • Auch eine gezielte Unterstützung zu einzelnen Handlungsbedarfen/Themenfeldern wie bspw. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Betriebsanweisungen, Ausarbeitung von Handbüchern, Beauftragungsdokumenten, Muster-Prüfprotokollen, Checklisten, usw. ist möglich.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite – Sie entscheiden wie es weiter geht!

Die Frage, ob sich ein Generalunternehmer oder Auftragnehmer in die Handwerksrolle eintragen lassen muss, wenn er handwerkliche Leistungen, die zulassungspflichtig sind, ausschließlich durch Subunternehmer (fortan: eingetragene Handwerksbetriebe) ausführen lässt, ist von erheblicher praktischer Relevanz. Diese Fragestellung betrifft insbesondere die Schnittstelle zwischen den Vorschriften der Handwerksordnung (HwO) und der allgemeinen (haftungsrelevanten) Verantwortlichkeit.

Ein Generalunternehmer ist grundsätzlich nicht zur Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtet, wenn und soweit er keine eigenen handwerklichen Tätigkeiten ausführt und diese vollständig an sorgsam ausgewählte, eingetragene Handwerksbetriebe delegiert. Entscheidend ist hierbei, dass der Generalunternehmer lediglich die Planung, Organisation und/oder Koordination übernimmt, ohne selbst irgendwie handwerklich tätig zu werden.

Die Eintragungspflicht besteht jedoch dann, wenn der Generalunternehmer eigene handwerkliche Leistungen ausführt oder wenn die beauftragten Handwerksbetriebe/Subunternehmer nicht ordnungsgemäß eingetragen sind. In diesen Fällen könnte der General Unternehmer für Verstöße zivilrechtlich, gewerberechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich haftbar gemacht werden, was – je nach Verstoß und je nach Versicherungsschutz – zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen kann.

Autor: Claus Eber, Rechtsanwalt

Zum Themenbereich „Rechtssichere Organisation Elektrotechnik“ beraten wir Sie gerne.

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Prüffristenermittlung – Wann muss man was prüfen? Wer legt die Prüfintervalle fest?

Zur Ermittlung von Prüffristen elektrischer Anlagen und Maschinen sowie elektrischen Geräten bedarf es grundsätzlich einer Gefährdungsbeurteilung.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in Hinblick auf Arbeitsmittel (u. a. elektrische Geräte und Maschinen) im § 3, durch den Arbeitgeber respektive seiner Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK), Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Zudem ist auch die notwendige Qualifikation der zur Prüfung herangezogenen Personen zu ermitteln. Die konkretisierende TRBS 1111 beschreibt hierbei den grundsätzlichen Aufbau und Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung. Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Arbeits- und Betriebsanweisungen sind unter Beachtung der TRBS 1116 erstmalig und wiederkehrend zu schulen.
Als Orientierung und Hilfestellung, können hinsichtlich Prüffristenermittlung die Beispielfristen aus Tabelle 1 B der DGUV Vorschrift 3 und der Tabelle im Anhang 4 der TRBS 1201 herangezogen werden.

Die Forderung der Ermittlung von Prüffristen für elektrische Anlagen hingegen findet ihren Ursprung u. a. in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Auch die VDE 0105-100 spricht von einer gefahrenbezogenen Prüffristenermittlung. Auch hier ist das Zauberwort Gefährdungsbeurteilung und der Adressat in erster Linie der Arbeitgeber respektive seine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Als Orientierung kann hier die Tabelle 1 A der DGUV Vorschrift 3 herangezogen werden.

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Elektrische Niederspannungsanlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie
Kurz: stationäre elektrische Anlagen

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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschreibt den Ausdruck „Maschine“ wie folgt:

  • eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist, und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;
  • eine Gesamtheit im Sinne des ersten Listenpunktes der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;
  • eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Listenpunktes, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;
  • eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Listenpunktes oder von unvollständigen Maschinen (…) die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;
  • eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist;

Elektrische Geräte oder auch ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel, sind einzelne Geräte die elektrische Energie verwenden und über einen Stecker oder dauerhaft über eine Steckverbindung an einen Endstromkreis des Verteilsystems angeschlossen sind.

Unsere VEFK-Experten sind für Sie da

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Haben Sie noch Fragen zum Thema Ganzheitliches Prüfkonzept und VEFK? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.