Einsatz von Lichterketten im Unternehmen

| Roman Schwenk | VEFK, Prüfen & Praxis, Sicherheit

Lichterketten in Unternehmen

Advent, Advent ein Lichtlein brennt

Es vergehen nur noch wenige Tage und viele von uns fangen an, die Kartons mit Weihnachtsdekoration und Lichterketten aus den Regalen zu holen. Es wird geschmückt was das Zeug hält. In den eigenen vier Wänden und nicht zuletzt auch am Arbeitsplatz. Eine wichtige Rolle dabei spielt die Dekoration mit integrierter Beleuchtung.

Doch sind diese Lichterketten so harmlos wie sie aussehen?

Jedes Jahr werden von verschiedenen Institutionen Lichterketten auf ihre Tauglichkeit und Sicherheit getestet. Mit teilweise sehr ernüchternden Ergebnissen.


„TÜV Rheinland testet Lichterketten: Von den 52 geprüften Lichterketten erfüllen 38 nicht einmal die Mindestanforderungen der europäischen Norm. Bei jeder fünften Lichterkette besteht sogar akute Stromschlag- oder Verbrennungsgefahr.“

Quelle: www.presseportal.de


Auch Statistiken diverser Versicherungen liefern alarmierende Zahlen: Die meisten Brandschäden in der Hausratversicherung fallen auf den letzten Monat des Jahres. Dazu zählen allerdings nur die gemeldeten Brände. Werden die Brände in der Entstehungsphase entdeckt und selbst bekämpft, wird der kleine Schaden meist nicht gemeldet. Die Dunkelziffer ist somit wahrscheinlich noch höher.

Damit die Vorfreude auf die Feiertage nicht in einem Fiasko endet, gibt es einiges zu beachten.

Bei der Beschaffung:

  • Nur aus sicheren Quellen kaufen, die bekannt sind und bei denen man Ware auch reklamieren kann.
  • Name und Adresse des Herstellers müssen auf der Verpackung stehen. Produkte zweifelhaften Ursprungs besser liegen lassen.
  • Nur Produkte mit Sicherheitshinweisen in der Landessprache kaufen.
  • Nach Möglichkeit bereits vor dem Kauf die sicherheitsrelevanten Inhalte der Gebrauchsanleitung anschauen.
  • Lichterschmuck beispielsweise mit dem GS-Zeichen und CE-Zeichen kaufen (Vorsicht vor gefälschter Kennzeichnung).
  • Nur Lichterketten mit Sicherheitstransformator kaufen. Ein Transformator reduziert die gefährliche Spannung von 230 Volt auf wenige Volt.

Bei der Verwendung:

  • Gebrauchs- und Sicherheitshinweise genau beachten.
  • Beleuchtung für Innenräume nie im Freien anbringen.
  • Lichterketten nie ohne Aufsicht betreiben.
  • Defekte Lichterketten sofort fachgerecht entsorgen.
  • Defekte Leuchtmittel sofort austauschen (Leistung und Spannung beachten).
  • Lichterketten mit defekten Leuchtmitteln können sich besonders stark erhitzen.
  • Immer auf ausreichenden Abstand zu leicht entflammbaren Gegenständen achten.
  • Auch batteriebetriebener Lichterschmuck kann sich an den Schadstellen sehr stark erwärmen.

Weihnachtsbeleuchtung im Unternehmen

Aus dem Blickwinkel der Arbeitssicherheit kann man also nur dringend empfehlen, das Mitbringen privater Lichterketten in das Unternehmen bzw. an den Arbeitsplatz durch entsprechend lautende Arbeitsanweisungen strikt zu verbieten.

Wird eine Lichterkette dennoch in der betrieblichen Umgebung eingesetzt, fällt sie sofort in den Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung, mit allen sich daraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber:

  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Arbeitsanweisung,
  • Unterweisung der Beschäftigten,
  • Prüfung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Beleuchtung zur Verfügung stellt oder sie von einem Beschäftigten mitgebracht wurde.

Zu erwähnen ist auch, dass das Vorhandensein einer CE- oder GS-Kennzeichnung an der Lichterkette nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung entbindet.

 

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