Elektrosicherheit und Anlagenprüfung im Rechenzentrum
Rechenzentren sind die Grundlage moderner IT-Infrastrukturen: Sie sorgen dafür, dass Daten sicher gespeichert, verarbeitet und jederzeit verfügbar sind. Für ihren Betrieb hat höchste Verfügbarkeit oberste Priorität – und diese hängt maßgeblich von einer sicheren, regelmäßig geprüften elektrischen Energieversorgung ab. Mit der zunehmenden Integration von Künstlicher Intelligenz steigen sowohl die Leistungsdichte als auch die technischen und regulatorischen Anforderungen. Dadurch wächst die Verantwortung der Betreiber, einen ausfallsicheren und rechtskonformen Betrieb sicherzustellen.
Kommt es zu einem Ausfall, können die Folgen gravierend sein. Neben Datenverlusten drohen Betriebsunterbrechungen, erhebliche wirtschaftliche Schäden sowie rechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen. Selbst modernste IT-Technologie kann ihr Potenzial nicht entfalten, wenn die zugrunde liegende Versorgungsinfrastruktur nicht regelmäßig und fachgerecht geprüft sowie instand gehalten wird.
Genau hier setzt MEBEDO an. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung unterstützen wir Betreiber und Verantwortliche dabei, ein passendes Konzept zum Erlangen und Erhalten einer rechtssicheren Organisation im Elektrobereich aufzustellen – von der Gefährdungsbeurteilung über das Prüfkonzept bis zur Qualifizierung der Techniker.

Unsere Leistungen im Überblick
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für elektrotechnische Tätigkeiten
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zur Prüffristenermittlung
- Erarbeitung eines gezielt auf Rechenzentren abgestimmten Prüfkonzepts
- Erarbeitung von Qualifizierungs- und Schulungskonzepten für Techniker und Verantwortungsträger im Rechenzentrum (z. B. Quereinsteiger, Mitarbeiter aus dem Ausland, usw.)
- Technische Begehungen und Bewertungen von Anlagen, Systemen und Komponenten (Schaltanlagen, Trafos, Netzersatzanlagen, USV-Anlagen, Racks, usw.)
- Erarbeitung von Maßnahmenplänen und Offenen-Punkte-Listen
Rechenzentren als Kritische Infrastruktur (KRITIS): Ab wann gelten die Regeln?
Rechenzentren sind heute ein unverzichtbarer Bestandteil unserer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Sie bilden die Grundlage für zahlreiche kritische Dienste und Anwendungen und tragen maßgeblich zum Betrieb von Telekommunikationsnetzen, Energieversorgungssystemen, Verkehrssteuerungen sowie Sicherheits- und Verwaltungsprozessen bei. Aufgrund dieser zentralen Bedeutung werden größere Rechenzentren in Deutschland als Kritische Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft. Für diese gelten besondere Anforderungen an die Informationssicherheit sowie gesetzliche Melde- und Nachweispflichten, vergleichbar mit den Vorgaben für Betreiber von Strom-, Wasser- oder Telekommunikationsnetzen.
In der Praxis besteht jedoch häufig Unsicherheit darüber, ab wann ein Rechenzentrum unter die KRITIS-Regelungen fällt. Die BSI-Kritisverordnung definiert hierzu klare Schwellenwerte. Für Rechenzentren, die Housing-Dienstleistungen anbieten, liegt der maßgebliche Schwellenwert bei einer vertraglich vereinbarten IT-Leistung von 3,5 MW. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur einzelne Standorte betrachtet werden. Mehrere Anlagen derselben Art können gemeinsam als Kritische Infrastruktur eingestuft werden, wenn sie in einem engen betrieblichen Zusammenhang stehen. Dies gilt auch für räumlich getrennte Rechenzentren, sofern sie gemeinsam den festgelegten Schwellenwert überschreiten.
Nach der BSI-Kritisverordnung liegt ein enger betrieblicher Zusammenhang insbesondere dann vor, wenn die Anlagen:
- über gemeinsame Betriebseinrichtungen verfügen oder miteinander verbunden sind,
- einem vergleichbaren technischen Zweck dienen und
- unter gemeinsamer Leitung oder Steuerung betrieben werden.
Auch Betreiber mittelgroßer Rechenzentren sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen der BSI-Kritisverordnung auseinandersetzen. In vielen Fällen werden mehrere von einem Betreiber in Deutschland betriebene Standorte als zusammenhängende Anlage betrachtet. Für die Einstufung als KRITIS ist dann die Gesamtleistung aller verbundenen Rechenzentren entscheidend.
Anlagenverfügbarkeit durch elektrische Prüfung und Messtechnik
Die Verfügbarkeit eines Rechenzentrums hängt maßgeblich von einer sicheren und zuverlässig funktionierenden Energieversorgung ab. Deshalb kommt der regelmäßigen Prüfung und Messtechnik der elektrischen Anlagen eine besondere Bedeutung zu.
Für einen sicheren Rechenzentrumsbetrieb sind normkonform durchgeführte und dokumentierte Prüfungen essenziell. Angefangen bei der Mittelspannungseinspeisung und den Transformatoren, über Netzersatzanlagen und USV-Systeme, bis hin zu „klassischen“ stationären elektrischen Anlagen und Blitzschutzsystemen muss ein stimmiges Prüfkonzept vorliegen.
Nur durch die regelmäßige Überprüfung aller Komponenten der Energieversorgung lassen sich potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkennen und ungeplante Ausfälle vermeiden. Neben den gesetzlich und normativ geforderten Prüfungen sind dabei auch zustandsorientierte Messungen von besonderer Bedeutung. Thermografische Untersuchungen, Netzanalysen, Isolationsmessungen sowie die Überprüfung von Schutz- und Schaltgeräten liefern wichtige Informationen über den aktuellen Anlagenzustand und ermöglichen eine vorausschauende Instandhaltungsplanung.
Wartungs-, Inspektions- und Prüfkonzept für Rechenzentren
Ein abgestimmtes Wartungs-, Inspektions- und Prüfkonzept berücksichtigt dabei die besonderen Anforderungen von Rechenzentren an Verfügbarkeit und Redundanz. Prüfungen müssen so geplant und durchgeführt werden, dass die Betriebsbereitschaft kritischer Systeme jederzeit gewährleistet bleibt. Dies erfordert neben fundiertem Fachwissen auch detaillierte Kenntnisse der technischen Infrastruktur und ihrer Abhängigkeiten.
Die lückenlose Dokumentation aller Prüfergebnisse schafft Transparenz über den Zustand der elektrischen Anlagen und bildet die Grundlage für Audits, Zertifizierungen und Investitionsentscheidungen. Gleichzeitig unterstützt sie Betreiber dabei, Risiken zu bewerten, Compliance-Anforderungen zu erfüllen und die langfristige Betriebssicherheit ihrer Infrastruktur sicherzustellen.
RCM (Residual Current Monitoring) bezeichnet die kontinuierliche Überwachung von Fehlerströmen in elektrischen Anlagen und gehört mittlerweile zur Standard-Ausstattung elektrischer Anlagen im Rechenzentrum. Im Gegensatz zu Schutzsystemen, die bei einem Fehler automatisch abschalten, verfolgen RCM das Ziel, Fehlerströme frühzeitig zu erkennen und zu melden. Dadurch können Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden, ohne die Verfügbarkeit der Anlage zu beeinträchtigen.
Die Vorteile eines RCM-Systems auf einen Blick:
- Frühzeitige Erkennung von Fehler- und Ableitströmen
- Erhöhung der Anlagen- und Betriebssicherheit
- Verbesserung der Verfügbarkeit durch Vermeidung unnötiger Abschaltungen
- Prävention von Brandrisiken und elektromagnetischen Störungen (EMV)
- Reduzierung des Prüfaufwands bei ortsfesten elektrischen Anlagen
- Isolationsüberwachung und Zustandsbewertung im laufenden Betrieb, ohne Anlagenstillstand
Insbesondere in hochverfügbaren Umgebungen wie Rechenzentren leisten RCM einen wichtigen Beitrag zur Betriebssicherheit, indem potenzielle Fehler frühzeitig sichtbar gemacht und ungeplante Ausfälle vermieden werden.
Mitarbeiterqualifikation und Fachkräfteentwicklung im Rechenzentrum
Der zuverlässige Betrieb eines Rechenzentrums erfordert qualifizierte und verantwortungsbewusste Techniker. Um dem steigenden Fachkräftebedarf gerecht zu werden, muss auch gezielt auf die Entwicklung von Quereinsteigern sowie die Integration internationaler Fachkräfte gesetzt werden. Entscheidend sind dabei nicht allein formale Ausbildungsabschlüsse, sondern vor allem technisches Verständnis, Lernbereitschaft und ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein.
Durch strukturierte Einarbeitungsprogramme, praxisnahe Schulungen und die kontinuierliche Weiterbildung werden neue Mitarbeiter schrittweise an die besonderen Anforderungen des Rechenzentrumsbetriebs herangeführt. Insbesondere in den Bereichen Elektrotechnik, Arbeitssicherheit, Anlagenbetrieb und Störungsmanagement müssen die notwendigen Fachkenntnisse für einen sicheren und professionellen Einsatz vermittelt werden.
Die Vielfalt unterschiedlicher Berufs- und Kulturkreise stärkt nicht nur die personelle Verfügbarkeit, sondern fördert auch den Austausch von Erfahrungen und Perspektiven. Durch klare Standards, ein passendes Schulungskonzept, regelmäßige Unterweisungen und verbindliche Qualifizierungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass alle Techniker unabhängig von ihrem beruflichen oder geografischen Hintergrund dieselben hohen Anforderungen an Fachlichkeit und Sicherheit erfüllen. So wird eine nachhaltige Fachkräftebasis für den sicheren Betrieb moderner Rechenzentren geschaffen.
FAQ – Häufige Fragen aus der Praxis
Eine Ladeinfrastruktur gilt aus elektrotechnischer Sicht als stationäre elektrische Anlage und muss daher geplant, installiert, geprüft und dokumentiert werden wie jede andere Niederspannungsanlage.
Die VDE 1000-10 führt aus, dass die Qualifikation einer Elektrofachkraft erlischt, wenn sie längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war. Da durch Fortschritte der Technik sowie durch neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr ausreichend vorliegen können. In der VDI 4068 Blatt 4 „Zur Prüfung befähigte Person“ heißt es, dass bei regelmäßiger Wahrnehmung von Prüfaufgaben der wiederkehrende Schulungsturnus zum Erhalt der Fachkunde nicht länger als drei Jahre betragen sollte.
Da Elektrofachkräfte nie alle anfallenden Tätigkeiten regelmäßig verrichten, empfehlen wir einen allgemeinen Fachkundeerhalt in einem Abstand von nicht länger als 2 Jahren. In ähnlichem Zeitabstand sollten fachspezifische Anforderungen wie Prüfbefähigungen oder Schaltbefähigungen unbedingt zielgerichtet aufgefrischt werden.
PV-Anlagen sind nicht wartungsfrei. Regelmäßige Sichtkontrollen, Ertrags- und Funktionskontrollen, ereignisabhängige Sichtkontrollen, das äußere Sauberhalten von Wechselrichteranlagen können auch von Laien durchgeführt werden. Durch die regelmäßigen Sichtkontrollen können offensichtliche Beschädigungen, wie Isolationsschäden bei Kabeln, Gehäuseschäden
bei Verteilungen und Wechselrichtergehäusen, PV-Generatoren usw. frühzeitig erkannt werden. Ereignisabhängige Sichtkontrollen sind nach einem Sturm oder Gewitter durchzuführen. Hier ist darauf zu achten, ob z. B. Gegenstände wie Äste auf das Dach gefallen sind und dort eventuell Beschädigungen hervorgerufen haben. Mit der regelmäßigen Reinigung einer PV-Anlage wird ein Wärmestau beispielsweise bei Wechselrichtern vermieden, sowie für eine optimale Belüftung durch freie Lüftungsgitter gesorgt. Eine PV-Anlage ist, wie jede technische Anlage, in regelmäßigen Abständen zu prüfen und zu warten. Eine jährliche Sichtprüfung sollte durch einen Fachbetrieb erfolgen. Mindestens alle 4 Jahre ist eine wiederkehrende Prüfung nach „VDE 0126-23-1“ durchzuführen.
Der Unternehmer hat vorrangig das staatliche Regelwerk heranzuziehen. Somit ist die Ermittlung von Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist anhand von schriftlichen Gefährdungs-beurteilungen durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verbindlich vorgegeben.
Das Regelwerk der Berufsgenossenschaft (DGUV) darf dem staatlichen Regelwerk nicht entgegenstehen. Die Vorgaben der Berufsgenossenschaften – hierzu zählen Durchführungsanweisungen, Regeln, Informationen, Grundsätze und Merkblätter – bieten dem Unternehmer mögliche Lösungen. Andere, mit dem staatlichen Arbeitsschutz konform gehende, Lösungen werden nicht ausgeschlossen.
Die Kombination aus beidem, der geforderten Prüffristenermittlung gemäß Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Richtwerten aus den Tabellen 1A und 1B der Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 als Orientierungshilfe, stellen eine rechtssichere Lösung für den Arbeitgeber/Unternehmer dar.
Grundlage eines „Ganzheitlichen Prüfkonzepts“ ist eine strukturierte Bestandsaufnahme aller ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel/Geräte, elektrischen Maschinen und stationären elektrischen Anlagen. Darauf aufbauend werden Prüfintervalle, unter Berücksichtigung von gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, in Form von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt. Digitale Systeme unterstützen die Terminüberwachung und sorgen dafür, dass keine Prüffristen übersehen werden.
Im Kern bezeichnen beide Begriffe dasselbe: eine Einrichtung, in der IT-Systeme wie Server-, Speicher- und Netzwerktechnik zentral untergebracht, betrieben und mit Strom sowie Kühlung versorgt werden. „Datacenter“ (bzw. „Data Center“) ist der englische Begriff für das deutsche „Rechenzentrum“ und wird im deutschen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet.
In der Praxis wird „Datacenter“ gelegentlich für besonders große oder kommerziell betriebene Anlagen wie Colocation- oder Hyperscale-Standorte genutzt, während „Rechenzentrum“ auch kleinere, unternehmenseigene Serverräume umfasst. Eine verbindliche, technisch trennscharfe Definition dafür gibt es jedoch nicht – die Wahl des Begriffs ist meist eine Frage der Sprache und des Kontexts, nicht der Technik.
Aus elektrotechnischer Sicht gelten für beide dieselben Anforderungen an Energieversorgung, Anlagenverfügbarkeit und regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen.
Sobald eigene Mitarbeiter elektrotechnische Tätigkeiten wie bspw. Wartung, Prüfung und/oder Instandsetzung elektrischer Anlagen oder Anlagenteile durchführen, muss eine VEFK in Betracht gezogen werden. Die VEFK ist im weitesten Sinn für den elektrotechnischen Arbeitsschutz der fachlich zugeordneten Mitarbeiter verantwortlich (Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits-/Betriebsanweisungen, Unterweisungen, usw.).
Neben der VEFK-Verantwortung muss auch das Thema Anlagenbetreiber Elektrotechnik berücksichtigt werden. In der Rolle des Anlagenbetreibers müssen z. B. Zutrittsregelungen zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten aufgestellt, ein Wartungs-, Inspektions- und Prüfkonzept für elektrische Anlagen und Anlagenteile erarbeitet und Festlegungen zur Qualifikation der an den Anlagen tätigen Personen getroffen werden.
Aus elektrotechnischer Sicht umfasst der Betrieb eines Rechenzentrums eine Vielzahl kritischer Energieversorgungs- und Infrastruktursysteme. Diese bilden die Grundlage für einen hochverfügbaren und störungsfreien Betrieb der IT-Systeme. Zu den wesentlichen Anlagen und Technologien zählen insbesondere:
- Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen
- Transformatoren
- Netzersatzanlagen (NEA) und Notstromversorgungssysteme
- Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV)
- Kälte- und Kühlsysteme
- stationäre elektrische Anlagen wie Niederspannungshauptverteilungen (NSHV), Gebäudehauptverteilungen (GHV) und Unterverteilungen (UV)
- ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel
Im Mittelpunkt stehen dabei die Anlagenverfügbarkeit, Betriebssicherheit und Energieversorgungssicherheit. Von besonderer Bedeutung ist daher ein strukturiertes Wartungs-, Inspektions- und Prüfkonzept, das die regelmäßige Überprüfung aller elektrotechnischen Anlagen und Anlagenteile sicherstellt.
Im Idealfall bringt ein Techniker die Voraussetzungen zur Elektrofachkraft bereits mit. Ist dies nicht der Fall sollte diese Qualifikation angestrebt werden. Hierzu sind neben der fachlichen Ausbildung, Erfahrungen und Kenntnissen der einschlägigen Regelwerke unter Umständen auch bestimmte Zusatzqualifizierungen von Nöten.
Wenn an Hochspannungsschaltanlagen gearbeitet wird oder diese geschaltet werden müssen, dann muss eine entsprechende Schaltbefähigung beim Mitarbeiter vorliegen.
Je nach Umfang und Tiefe der elektrotechnischen Tätigkeiten kann auch eine Spezialausbildung zum Arbeiten unter Spannung erforderlich sein.
Und falls Prüfungen von elektrischen Anlagen oder Arbeitsmitteln z. B. nach einer Instandsetzung vor Wiederinbetriebnahme durchgeführt werden, machen zusätzliche Schulungen und Seminare in diesen Bereichen Sinn.
Es gibt zwei Voraussetzungen:
- das Unternehmen muss ein elektrotechnischer Betrieb sein oder es muss in ihm einen elektrotechnischen Betriebsteil geben,
- der Unternehmer ist nicht in der Lage, diesen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zu leiten, entweder, weil ihm die fachliche Qualifikation fehlt (er keine elektrotechnische Ausbildung hat) oder weil organisatorische Gründe eine oder mehrere Verantwortliche Elektrofachkräfte notwendig machen – etwa wegen der Größe des Unternehmens oder weil es unterschiedliche Standorte gibt oder weil die fachlichen Anforderungen in den verschiedenen Betriebsteilen zu unterschiedlich sind.
Eine Verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt einen Teil der Verantwortung des Unternehmers, nämlich die Fachverantwortung für einen elektrischen Betrieb oder Betriebsteil. Die schriftliche Beauftragung ist somit auch eine Delegation von Verantwortung. Die VEFK übt eine Leitungsfunktion aus, sie leitet – mindestens fachlich – einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil.
Eine VEFK ist nach Abschnitt 5 der DIN VDE 1000-10 in allen Fragen, die die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen betreffen, weisungsfrei. Eine VEFK übt somit im Bereich der Elektrotechnik, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber auch innerhalb der Betriebsorganisation eine wichtige Funktion im Unternehmen aus.
Ihre Beauftragung ist konsequenterweise die Folge einer Personalentscheidung eines Unternehmers. Dieser muss dabei die grundsätzlichen Kriterien der DIN VDE 1000-10 bei der Personalauswahl beachten.
Hier finden Sie eine übersichtliche grafische Veranschaulichung der Qualifikationsstufen und Rollen in der Elektrotechnik.
Eine ausführliche Erläuterung zu einigen Begriffen haben wir in unserem Blogbeitrag „Qualifikationsstufen in der Elektrotechnischen Weiterbildung“ vorbereitet.

Schnittstellen der VEFK mit anderen Unternehmensteilen
Die Verantwortliche Elektrofachkraft trifft in einem Unternehmen die übergeordneten fachlichen Entscheidungen über alle wichtigen elektrotechnischen Themen. Diese Aufgabenstellung führt dazu, dass das Tätigkeitsfeld einer VEFK zwangsläufig Schnittstellen mit anderen Unternehmensbereichen – also etwa dem Einkauf oder der Instandhaltungsplanung – aufweist. Für eine sichere, rechtssichere und auch effiziente Betriebsorganisation ist es unabdingbar, für diese Schnittstellen Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten festzulegen.
Diese schriftlich definierten Schnittstellen müssen in der betrieblichen Praxis umgesetzt und „gelebt“ werden. Lesen Sie die Details im Beitrag unseres Geschäftsführers Stefan Euler „VEFK in der Betriebsorganisation“.
Eine VEFK muss nicht festangestellt sein. Eine „externe VEFK“ ist auch möglich.
Jedes Unternehmen mit einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil braucht eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Aber nicht jedes Unternehmen kann oder will sich eine festangestellte VEFK leisten. Eine Lösung kann eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (externe VEFK) sein.
Arbeitsschutzgesetz und VDE 1000-10 treffen keine Aussage über das Angestelltenverhältnis sondern machen Vorgaben zur Eignung der VEFK. Sie muss nach dem Arbeitsschutzgesetz zuverlässig und fachkundig und nach VDE 1000-10 in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen und die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Entscheidendes Kriterium ist also, ob die Person, die VEFK wird, dafür auch geeignet ist. Ob sie in einem Angestelltenverhältnis steht oder nicht, spielt keine Rolle.
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