Prüfung elektrischer Medizinprodukte nach VDE 0751-1
Sichere und normkonforme Durchführung von Prüfungen nach Instandsetzung, Änderung sowie Wiederholungsprüfungen an elektrischen Medizinprodukten.
- Präsenz, Inhouse
- 4 Termine verfügbar
- 1 Tag Seminar
- Grundlagenseminar
- 2 Standorte
- Webcode: M17
Nicht das richtige dabei? Auch als Inhouse Seminar buchbar!
Jedes unserer Seminare ist auch als Inhouse-Seminar verfügbar! Profitieren Sie von maßgeschneiderten Inhalten, individuellen Terminen und sparen Sie wertvolle Ressourcen.
Zertifikatslehrgang zur Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV und TRBS 1203
Sichere und normkonforme Durchführung von Prüfungen nach Instandsetzung, Änderung sowie Wiederholungsprüfungen an elektrischen Medizinprodukten.
Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV Vorschrift 3 wie auch die MPBetreibV schreiben die Prüfung von Arbeitsmitteln und Medizinprodukten vor. Die korrekte Durchführung solcher Prüfungen lernen Sie hier inklusive der praktischen Umsetzung.
Das fehlende oder auch falsche regelmäßige Prüfen von Arbeitsmitteln wie auch Medizinprodukten stellt ein gravierendes Organisationsverschulden im Unternehmen dar.
- Rechtsgrundlagen
- Medizinproduktegesetz
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- TRBS 1203
- DGUV Vorschrift 3
- Schutzmaßnahmen nach VDE 0100-410
- Anforderungen an die Messausrüstung
- Detaillierte Prüfschritte nach VDE 0751-1 (EN 62353)
- Praktische Umsetzung der Prüfungen
Hinweis
Bringen Sie Ihre betriebseigenen Prüfgeräte mit und überprüfen Sie deren Einsatzfähigkeit im Seminar. Gerne beraten wir Sie im Anschluss an das Seminar auch bei der Entscheidung, welches Messgerät für Ihre Ansprüche geeignet ist.
Zielgruppe
- Elektrofachkräfte
- Zur Prüfung befähigte Personen (Elektrotechnik)
- Prüfer
Dauer
1 Seminartag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat (bei erfolgreich durchgeführter Lernerfolgskontrolle) oder eine Teilnahmebescheinigung mit detaillierter Auflistung der vermittelten Seminarinhalte als Fachkundenachweis. Zusätzlich erhalten Sie auf Wunsch einen Ausweis für die „Zur Prüfung befähigte Person“ nach BetrSichV/TRBS 1203.
Die Beauftragung zur „Zur Prüfung befähigten Person“ nach TRBS 1203 liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers oder seiner beauftragten fachlichen Unterstützung (VEFK).