Welche Voraussetzungen müssen erfüllt und welche Seminare/Schulungen absolviert werden?
Eine Verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt innerhalb eines Unternehmens die fachliche Leitung und Verantwortung für den elektrotechnischen Bereich. Die VEFK ist dabei nicht lediglich eine Elektrofachkraft mit zusätzlichem Wissen, sondern übernimmt Führungs- und Organisationsaufgaben. Dazu gehören beispielsweise die Auswahl geeigneter Mitarbeiter, die Organisation von Prüfungen, die Festlegung von Arbeitsanweisungen und die Überwachung elektrotechnischer Tätigkeiten.
In der betrieblichen Praxis stellen sich Mitarbeiter immer häufiger die Frage, ab wann sie tatsächlich als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) gelten. Wann genau ist dieser Zeitpunkt erreicht, und ist man dann wirklich „fertig“?

Die ersten Schritte als Verantwortliche Elektrofachkraft
Viele angehende oder neu beauftragte Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) stellen sich vor der schriftlichen Beauftragung, spätestens in den ersten Tagen danach, ähnliche Fragen:
- Wo soll ich beginnen?
- Welche Pflichten habe ich tatsächlich übernommen?
- Welche organisatorischen und technischen Risiken bestehen im Unternehmen?
- Welche Maßnahmen haben Priorität?
- Bin ich ausreichend qualifiziert für die Verantwortung?
Und diese Fragen sind vollkommen nachvollziehbar, denn schließlich übernimmt die VEFK nicht nur eine fachliche Funktion, sondern auch eine besondere Stellung innerhalb der betrieblichen Organisation. Mit der Beauftragung zur Verantwortlichen Elektrofachkraft geht die Verantwortung einher, elektrotechnische Arbeiten sicher zu organisieren, Risiken zu erkennen und die Einhaltung der einschlägigen Normen, Vorschriften und betrieblichen Regelungen sicherzustellen.
Wer über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt, seine Aufgaben kennt und strukturiert an die Herausforderung herangeht, kann die Funktion der VEFK erfolgreich ausfüllen. Dabei kommt es weniger darauf an, jede Vorschrift auswendig zu kennen, sondern vielmehr darauf, Verantwortlichkeiten klar zu definieren, sichere Prozesse zu etablieren und die eigene Fachkompetenz kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Weitere Hilfsmittel und Unterstützungen
Für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist auch die regelmäßige eigenständige Weiterbildung unverzichtbar. Durch Selbststudium von Normen, Fachliteratur, Fachzeitschriften und Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften und des VDS können Kenntnisse aktualisiert und neue Anforderungen frühzeitig erkannt werden.
Fachspezifische Newsletter unterstützen dabei, über Änderungen von Gesetzen, Normen und technischen Regeln stets aktuell informiert zu bleiben. Sie liefern kompakte Informationen zu aktuellen Entwicklungen und praxisrelevanten Themen aus dem Bereich der Elektrotechnik.
Der Austausch mit anderen VEFK, Sachverständigen, Experten und Kollegen hilft, praktische Erfahrungen zu teilen und bewährte Lösungen kennenzulernen. Fachveranstaltungen, Arbeitskreise und Netzwerke bieten hierfür wertvolle Möglichkeiten.
Gerade zu Beginn der VEFK-Tätigkeit kann eine individuelle Beratung oder praxisnahe Begleitung sinnvoll sein. Im Rahmen eines „Training-on-the-Job“ können konkrete betriebliche Fragestellungen bearbeitet und die Umsetzung der organisatorischen und fachlichen Aufgaben als Verantwortliche Elektrofachkraft gezielt unterstützt werden.
Verantwortung trägt man nicht allein durch Titel, sondern durch Handeln
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber bei der Übertragung von Unternehmerpflichten und insbesondere bei der Delegation von Verantwortung im Bereich des Arbeitsschutzes die Schriftform vor. Konkretisiert wird dies im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §13 Abs. 2 wie folgt: „Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen“. Wird die Schriftform einer Pflichtenübertragung nicht eingehalten, bedeutet das nicht, dass eine mündliche Delegation unwirksam ist.
Das Fehlen der vorgeschriebenen Schriftform oder die nicht vollständige Einhaltung formaler Anforderungen bedeutet nicht automatisch, dass die Übertragung der VEFK-Verantwortung rechtlich wirkungslos ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beauftragung auch dann wirksam sein, wenn die Verantwortungsübertragung inhaltlich klar erkennbar und organisatorisch umgesetzt wurde. In der VDE 1000-10:2021-06 heisst im Anhang A im Abs. Zu 3.2: „Ist eine Stellenbeschreibung vorhanden oder liegt ein Alleinstellungsmerkmal wie Elektromeister als Werkstattleiter vor, ist eine zusätzliche Beauftragung als VEFK auf Grund der Eindeutigkeit der fachlichen Verantwortung nicht notwendig.“
In der Rechtsprechung spielt der Grundsatz der konkludenten Handlung eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmer- oder Fachverantwortung bedeutet dies, dass nicht allein formale Beauftragungen maßgeblich sind. Vielmehr wird beurteilt, ob eine Person nach außen erkennbar die Verantwortung für einen bestimmten Aufgabenbereich wahrnimmt und entsprechend handelt. Weicht die tatsächliche Ausübung der Aufgaben von der schriftlich festgelegten Verantwortungsverteilung ab oder existiert überhaupt keine schriftliche Beauftragung, orientiert sich die rechtliche Bewertung häufig an den tatsächlich gelebten Verhältnissen. Entscheidend ist somit nicht nur, was auf dem Papier steht, sondern vor allem, wer die entsprechenden Entscheidungen trifft, Weisungen erteilt und Verantwortung im betrieblichen Alltag übernimmt. Wer also faktisch die Aufgaben und Pflichten einer VEFK wahrnimmt, kann auch entsprechend verantwortlich gemacht werden, selbst wenn die Beauftragung lediglich mündlich erfolgt ist oder keine ausdrückliche schriftliche Beauftragung vorliegt. Die Haftung richtet sich daher in der Praxis regelmäßig nach der tatsächlich ausgeübten Funktion und nicht ausschließlich nach der formalen Dokumentation.
Mit einem Bein im Knast? Ein weit verbreiteter Irrtum!
Rund um die Funktion der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) kursiert häufig die Aussage, man stehe mit der Übernahme dieser Verantwortung „mit einem Bein im Gefängnis“. Diese Darstellung ist jedoch stark vereinfacht und führt oft zu einer unnötigen Verunsicherung potenzieller Stelleninhaber.
Tatsächlich übernimmt eine VEFK eine verantwortungsvolle Aufgabe mit entsprechenden Pflichten und Haftungsrisiken. Allein die Übertragung von Verantwortung führt jedoch weder automatisch zu einer persönlichen Haftung noch zu strafrechtlichen Konsequenzen. Entscheidend ist vielmehr, ob die VEFK ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt, die geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen beachtet und ihrer Organisationsverantwortung nachkommt.
Wer seine Funktion gewissenhaft ausübt, Risiken erkennt und geeignete Maßnahmen veranlasst, hat grundsätzlich nichts zu befürchten. Besonders wichtig sind dabei folgende Aspekte:
- Der Auswahlverantwortung nachkommen
- Der Aufsichts- und Kontrollpflicht Rechnung tragen
- Die erforderliche Sorgfalt an den Tag legen
- Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren
Haben Sie Fragen zum Einstieg als VEFK?
Unsere Experten sind für Sie da
Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von unserer kostenfreien Erstberatung!