Was sind typische Aufgaben einer EuP im Bereich Photovoltaik
Im Photovoltaikbereich kann eine EuP in vielen unterstützenden Tätigkeiten eingesetzt werden. Beispielsweise zu nennen sind:
- Montage von PV-Modulen auf dem Dach (ohne elektrischen Anschluss)
- Mechanische Montage von Wechselrichtern und Stromspeichern
- Durchführung von Reinigungsarbeiten an PV-Modulen
- Sichtprüfung und Dokumentation von sichtbaren mechanischen Schäden
- Wichtiger Hinweis: eine EuP darf nur sichtbare mechanische Schäden dokumentieren, nicht jedoch eine elektrische Bewertung vornehmen
- Die EuP darf Fehlerstellen melden oder dokumentieren, jedoch keine Fehlersuche oder Diagnose im elektrischen Sinn durchführen
- Die EuP darf Leitungen nur vorbereitend verlegen, die elektrische Verbindung (Anschluss an Klemmen, Module, Wechselrichter, Verteiler) ist ausschließlich Aufgabe der EFK
- Aufbau von Unterkonstruktionen
Diese Tätigkeiten dürfen nur erfolgen, wenn die EuP eine umfassende, dokumentierte schriftliche Unterweisung durch eine EFK erhalten hat, die Aufgaben schriftlich definiert sind und eine Leitung- und aufsichtführende Elektrofachkraft vorhanden ist.
Was darf eine EuP nicht tun?
Die Grenzen sind klar definiert. Eine EuP darf nicht:
- Arbeiten unter Spannung durchführen → es ist der EuP grundsätzlich untersagt PV-Module elektrisch anzuschließen
- Wechselrichter oder Batteriespeicher in Betrieb nehmen
- Fehlersuchen im elektrischen System durchführen
- Schutzleiter- oder Isolationsmessungen durchführen
- Prüfprotokollen erstellen
- Inbetriebnahme von PV-Anlagen durchführen
All diese Tätigkeiten sind ausschließlich von einer Elektrofachkraft (EFK) durchzuführen.
Rechtliche Anforderungen für den Einsatz von EuPs im PV-Bereich
Wer eine elektrotechnisch unterwiesene Person in seinem Betrieb einsetzt, muss bestimmte rechtliche und sicherheitstechnische Voraussetzungen beachten:
- Dokumentierte schriftliche Unterweisung durch eine Elektrofachkraft
- Regelmäßige Wiederholung der Unterweisung (mind. jährlich). Das entspricht DGUV Vorschrift 1 §4(1) i. V. m. DGUV Vorschrift 3 → mindestens einmal jährlich, oder bei Bedarf öfter (z. B. nach Tätigkeitswechsel)
- Die Unterweisung muss dokumentiert und vom Unterwiesenen schriftlich bestätigt werden
- Dokumentation der Einweisung und Aufgabenbeschreibung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss bereitgestellt werden
- Klare Abgrenzung der erlaubten Tätigkeiten
Wichtig: Die Verantwortung für die Arbeit der EuP trägt immer die Elektrofachkraft, die die Unterweisung durchgeführt hat, bzw. der Unternehmer, der die EFK beauftragt hat..
Warum EuPs im Photovoltaik-Handwerk sinnvoll sind
Im Photovoltaik-Handwerk herrscht Fachkräftemangel. Durch den gezielten Einsatz von EuPs als PV-Monteure oder Helfer können Elektrofachkräfte entlastet und Projekte effizienter umgesetzt werden – rechtssicher und wirtschaftlich.
Viele Unternehmen qualifizieren deshalb Monteure, Dachdecker oder Quereinsteiger zur EuP – mit großem Erfolg.
Fazit
EuPs sind wertvolle Helfer in der PV-Branche – wenn richtig eingesetzt.
Die elektrotechnisch unterwiesene Person kann im Bereich Photovoltaik ein wichtiger Baustein für wirtschaftliche und effiziente Installationen sein. Vorausgesetzt, ihr Einsatz erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, mit klaren Grenzen und einer lückenlosen Dokumentation.
Tipp für Unternehmen
Prüfen Sie, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Betrieb für die Tätigkeit als EuP infrage kommen. Häufig können Monteure, Dachdecker oder Quereinsteiger nach kurzer Schulung sinnvoll in PV-Projekte eingebunden werden – unter der Voraussetzung einer korrekten Unterweisung und Dokumentation.
Autor: Lars Nowara, MEBEDO Consulting GmbH, VdS-anerkannter Sachverständiger für PV-Anlagen