Ergänzende Gefährdungsbeurteilung

| Aleksej Schuschakow | VEFK, Rechtssichere Organisation Elektrotechnik, Sicherheit

Ergaenzende-Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen – ein wichtiger Baustein beim Arbeitsschutz

Seit 1995 ist der Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten zu beurteilen und Maßnahmen für den betrieblichen Arbeitsschutz zu treffen. Dies geschieht vorrangig durch eine Gefährdungsbeurteilung, bei der die möglichen Gefahren am Arbeitsplatz und bei den auszuführenden Tätigkeiten ermittelt, analysiert, bewertet und entsprechende Maßnahmen festgelegt werden. In dem Bereich Elektrotechnik werden u. a. die Gefährdungen, die sich durch Anwendung der unterschiedlichen Arbeitsmethoden gemäß VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ Abs. 6 ergeben können, beurteilt.

VDE 0105-100 definiert die Notwendigkeit einer ergänzenden Gefährdungsbeurteilung

Für elektrotechnische Tätigkeiten, besonders im Instandhaltungsbereich, ist es mit der Erstellung jeweils einer allgemeingültigen Gefährdungsbeurteilung für z. B. die 3 elektrischen Arbeitsmethoden gemäß VDE 0105-100 nicht möglich, die Gefährdungen für sämtliche erdenklichen Arbeits- oder Montageplätze sowie sämtliche damit verbundenen Gefahren und Risiken abzuschätzen und zu bewerten. Diese notwendigen, allgemeingültigen Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG haben für ihren Betrachtungsbereich für sich alleine gesehen eine längere „Gültigkeitsdauer“ und sind meist auf Standardarbeitsbereiche bezogen. Somit können diese als Basisgefährdungsbeurteilung gesehen werden. Besonders bei nicht stationären Arbeits- und Montageplätzen ändern sich die Arbeitsbedingungen einer Tätigkeit arbeitstäglich, mit jeder Schicht oder mit jedem Auftrag, durch das veränderte Arbeitsumfeld.

Es kommt auf das konkrete Umfeld an

Daher ist gemäß VDE 0105-100 vor jedem Bedienungsvorgang und jeder vorgesehenen Arbeit an einer elektrischen Anlage eine Planung, einschließlich der Einschätzung der elektrischen Risiken und Gefährdungen, durchzuführen. Durch diese Bewertung ist festzulegen, wie der Bedienungsvorgang oder die Arbeit ausgeführt werden muss und welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen anzuwenden sind, um die Sicherheit bei der Durchführung zu gewährleisten. Sind diese speziellen vor Ort Gefährdungen nicht gänzlich in der allgemeingültigen Gefährdungsbeurteilung zu der anzuwendenden Arbeitsmethode abgedeckt, so ist eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung für die zusätzlichen Gefährdungen an dem aktuellen Arbeitsbereich zu erstellen und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sind ergänzend zu den Maßnahmen der allgemeingültigen Gefährdungsbeurteilung umzusetzen.

Nicht nur vor Beginn, auch nach einer Arbeitsunterbrechung oder bei Änderungen der Gegebenheit am Arbeitsort ist eine Einschätzung der Risiken durch eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und im Bedarfsfall zu aktualisieren.

Bei der Umsetzung dieser Vorgabe sollte der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Unterstützung anbieten, damit die individuellen Gefahren schnell und systematisch erkannt und analysiert werden können. Diese Unterstützung kann in verschiedenen Formen, z. B. Checklisten oder EDV-basierten Lösungen, erfolgen. Die notwendige fachliche Qualifikation zum Erkennen der Gefahr ersetzt jedoch keine der Unterstützungen.

Fazit

Ergänzende Gefährdungsbeurteilungen führen zur Minimierung der Restgefahren und gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit bei der Tätigkeit, wenn sie erstellt und umgesetzt werden. Sie dienen gewöhnlich als Ergänzung zu einer allgemeingültigen Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG und passen diese vollständig an das reelle Arbeitsumfeld an. Die ergänzende Gefährdungsbeurteilung ist für elektrotechnische Tätigkeiten laut VDE 0105-100 unter Mitwirkung der an der Arbeitsstelle/dem Montageort tätigen Personen zu erstellen. Die Aufgabe obliegt dem Arbeitsverantwortlichen, der dies in Zusammenarbeit mit dem Anlagenverantwortlichen durchführen und auch dokumentieren sollte. Beide müssen nach VDE 0105-100 von der Qualifikation her Elektrofachkräfte sein, sodass man das Erkennen der möglichen Gefahren voraussetzen kann.

Praktische Umsetzung von ergänzenden Gefährdungsbeurteilungen

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