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Klassische Nullung

| Michael Schmidt | Prüfen & Praxis, Sicherheit

Warum ist die klassische Nullung gefährlich?

Nach dem heutigen Standard ist die häufigste Netzform in der Gebäudeinstallation ein TN-C-S System, in welchem der Neutralleiter und der Schutzleiter getrennt voneinander geführt werden. Bis zum 01.05.1973 war in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) noch das TN-C System zugelassen, in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war diese Ausführung sogar noch bis zum 03.10.1990 üblich.

Im TN-C Netz kann es im Fehlerfall dazu kommen, dass Anlagenteile oder Schutzkontakte an Steckdosen unter Spannung stehen. Ebenso kann es durch eine Anhebung des Nullpotenzials auf dem PEN-Leiter zu Spannungen auf Wasserleitungen, Gasleitungen usw. kommen.

Was ist in Anlagen mit klassischer Nullung noch erlaubt?

In elektrischen Anlagen gibt es keinen Bestandsschutz, weder in der VDE 0100-200 (Definition Begriffe) noch in sonst einer VDE-Norm ist von Bestandsschutz die Rede. Der Bestandsschutz im Baurecht ermöglicht es die elektrotechnische Anlage weiter zu betreiben. Aber erst eine sicherheitstechnische Beurteilung kann die Frage abschließend beantworten, ob überhaupt Bestandsschutz geltend gemacht werden könnte. Im Zweifelsfall gilt jedoch: „Anpassungspflicht schlägt Bestandsschutz!“.
Erweiterungen sind allerdings nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen. Das Austauschen eines defekten Betriebsmittels erfordert keine Anpassung an den Stand der Technik, wenn das neue Betriebsmittel exakt die gleiche Funktion wie das zu ersetzende aufweist.

Gebäudeinstallationen, in denen noch die klassische Nullung vorhanden ist, sollten auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Seit dem 01.06.2007 ist der Einsatz eines RCD an laienbedienbaren Steckdosen bis 32 A vorgeschrieben und seit Oktober 2018 ist dieser zusätzlich für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen vorgeschrieben. Der Einsatz von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD) erfordert die Trennung des PEN-Leiters, es muss separater Neutral- und ein separater Schutzleiter im Stromkreis vorhanden sein.

Stand der Technik

Beim Betreiben von Arbeitsstätten fordert die Arbeitsstättenverordnung vom Arbeitgeber den Stand der Technik einzuhalten. Er ist somit verpflichtet sicherzustellen, dass von einer ortsfesten elektrischen Anlage, die unter Umständen vor Mai 1973 bzw. Oktober 1990 errichtet und in Betrieb genommen wurde, keine Gefahr für seine Beschäftigten aufgrund einer klassischen Nullung ausgeht.

Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Beschäftigten als gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind.

Auch wenn es für Stromkreise mit klassischer Nullung keine Umrüstpflicht gibt, so entsprechen diese nicht mehr dem Stand der Technik.

Fazit

Das Umrüsten von veralteten 2-Ader-Elektroinstallationen bzw. TN-C-Systemen, insbesondere von Stromkreisen mit klassischer Nullung, ist aufgrund einer fehlenden Nachrüst-/Anpassungspflicht nicht verpflichtend umzusetzen. Während sich das Umrüsten solcher Stromkreise nicht ohne weiteres rechtfertigen lässt, führt erst die Umsetzung der Anforderungen – etwa aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers – zu dem Schluss, dass eine Umrüstung erforderlich sein kann. Insbesondere für Stromkreise, die Laien zugänglich sind, können die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers eine Umrüstung erforderlich machen.

In der Praxis haben Betreiber häufig keine Kenntnis über das Vorhandensein einer klassischen Nullung innerhalb ihrer elektrotechnischen Anlagen, da diese oftmals nicht oder nicht vollumfänglich geprüft werden. Daher ist es zwingend notwendig, dass Betreiber über das Vorhandensein und die potenziellen Gefahren umfassend informiert werden.

 

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