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Hartmut Hardt - Expertentag

Hartmut Hardt


Beiträge von Hartmut Hardt:

EFK ist nicht gleich EFK

Horst und die späte Erkenntnis

| Hartmut Hardt

Wie sollte man sich verhalten, wenn man im Nachhinein feststellt, einen fachlichen Fehler begangen zu haben? Horst Eltmann ist Elektriker, 42 Jahre alt. Gelernt hat…

Chef-VEFK-Bestellung

Muss ein Mitarbeiter die Bestellung zur VEFK annehmen?

| Hartmut Hardt

Unser Anwalt Hartmut Hardt beantwortet die folgende Frage aus juristischer Sicht. Ist ein Mitarbeiter, mit passender Qualifikation, verpflichtet eine Bestellung/Beauftragung zur Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) durch…

Fremdfirmenmanagement, wie es nicht sein sollte

Fremdfirmenmanagement

| Hartmut Hardt

Bei Arbeiten, die mit Gefährdungen verbunden sind, obliegt es dem Arbeitgeber vorab durch eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen, die die Sicherheit…

Sicherheit kostet

Prüfen nach Instandsetzung

| Hartmut Hardt

Wer ist für die Prüfung nach Instandsetzung verantwortlich? Ist es der Dienstleister, der die Instandsetzung durchgeführt hat, oder  ist es der Arbeitgeber/Anlagenbetreiber, der den Dienstleister…

Kontrolle der Kontrolleuer - Ablauforganisation

Ablauforganisation

| Hartmut Hardt

Unter Ablauforganisation versteht man die Einhaltung gesetzlicher Pflichten oder vertraglicher Regelungen, die einen entsprechenden Umsetzungsplanung erfordern.

Chef-Diagramm-Organisation

Aufbauorganisation

| Hartmut Hardt

Die verbindlichen Vorgaben zur Pflicht der Organisation des Arbeitsschutzes sind unmissverständlich in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt.

Chef-VEFK-Bestellung

VEFK ohne schriftliche Beauftragung

| Hartmut Hardt

Eine Übertragung von Pflichten innerhalb einer betrieblichen Organisation muss schriftlich erfolgen. Was aber wenn jemand die Funktion einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ausübt, ohne schriftlich beauftragt…

Brandschutzzeichen Set nach ASR 1.3 und ISO 7010

Arbeitsstättenverordnung 2016

| Hartmut Hardt

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde überarbeitet. Neu sind insbesondere konkrete Vorgaben bei der Unterweisung und der Instandhaltung, sowie die Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung.