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Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 8:00 – 16:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 14:00 Uhr

Wer muss bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden?

An einer Gefährdungsbeurteilung sollten folgende Personen mitwirken:

  • Der verantwortliche Vorgesetzte bzw. die zuständige Führungskraft
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
  • Der Betriebsarzt
  • Ein Vertreter des Betriebsrats
  • Ein Mitarbeiter, dessen Arbeitsbereich betroffen ist
  • Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)