Wer muss bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden?
An einer Gefährdungsbeurteilung sollten folgende Personen mitwirken:
- Der verantwortliche Vorgesetzte bzw. die zuständige Führungskraft
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
- Der Betriebsarzt
- Ein Vertreter des Betriebsrats
- Ein Mitarbeiter, dessen Arbeitsbereich betroffen ist
- Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)