Geräteprüfung EDV Geräte
| Martin Griesbeck | Normen & Regelwerke, Prüfen & Praxis
Die Normentrennung der VDE 0701-0702 ist nun gute 5 Jahre her und wurde durch die Normen DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 und DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 ersetzt. Leider gibt es durch die Normtrennung immer wieder Themen, womit die Prüfer sich im Dunkeln gelassen fühlen. Bei einem Thema möchten wir gerne mit diesem Blogbeitrag etwas Licht ins Dunkle bringen.
Ausgangslage
In der DIN EN 50678 (VDE 0701) steht im Anwendungsbereich, dass diese Norm u. A. nicht für die Geräte „Audio- / Video-, Informations- und Kommunikationstechnik“ gilt.
Damit sind genau die Geräte gemeint, die Ihnen in der Praxis begegnen:
- Fernseher, Monitore
- Netzteile
- Computer
- Drucker
- u. v. m.
Nur wie soll nun beim Prüfen vorgegangen werden?
Gleichzeitig verlangen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 3, dass der Arbeitgeber für die elektrischen Arbeitsmittel die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sowohl nach einer Reparatur als auch wiederkehrend nachweist.
Daher ist zu beachten:
Rechtslage: Geräte sind prüfpflichtig.
Normenlage: Die Prüfnormen EN 50678 (VDE 0701) und EN 50699 (VDE 0702)
Die Frage ist: Wie gehen befähigte Personen damit um?
Normenlandschaft im Überblick
DIN EN 50678 (VDE 0701) „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“.
DIN EN 50699 (VDE 0702) „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“. Sie regelt das Verfahren für wiederkehrende Prüfungen.
DIN EN IEC 62368-1 (VDE 0868-1) „Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik – Teil 1: Sicherheitsanforderungen“. Diese Norm ist eine Produktsicherheitsnorm für genau diese Gerätegruppe.
Wichtig:
EN IEC 62368-1 beschreibt primär Konstruktion, Typprüfungen und Stückprüfungen im Rahmen der Produktsicherheit. Sie liefert kein Patentrezept für die Prüfung nach Reparatur von solchen Arbeitsmitteln.
Was bedeutet der Ausschluss in der VDE 0701 konkret?
Der Ausschluss aus der VDE 0701 von Geräten der Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik bedeutet zunächst, dass diese Norm nicht den Anspruch erhebt, für diese Geräte ein vollständig passendes Prüfverfahren nach einer Reparatur bereitzustellen.
Das heißt aber nicht, dass solche Geräte nicht geprüft werden dürfen. Stattdessen muss die befähigte Person das Vorgehen bei der Prüfung im Einzelfall betrachten.

Die befähigte Person entscheidet, was zu tun ist.
Einzelfallbetrachtung statt Schema F
Sieht man hier in die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es hier im §3 Abs. 6: „Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese Verordnung nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält.“ Bedeutet also, dass es entscheidend ist, ein Verfahren zu wählen, mit dem nachgewiesen wird, dass die Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur wirken und das Arbeitsmittel sicher betrieben werden kann.
Daher gilt:
- Art der Reparatur prüfen
– Wurde nur ein Stecker ersetzt?
– Wurde die Anschlussleitung getauscht?
– Wurden Leiterplatten getauscht oder umgebaut?
– Wurde am Netzteil gearbeitet? - Geräteart und Aufbau bewerten
– Schutzklasse
– Art der Einspeisung (z. B. externes Steckernetzteil)
– Vorhandensein von Filtern, Elektronik, Gehäuse Art (z. B. vergossen) etc. - Geeignete Normen und Regeln auswählen
– EN 50678 / VDE 0701
– EN 50699 / VDE 0702
– EN IEC 62368-1
– Herstellerangaben (Betriebs- oder Serviceanleitungen)
Je tiefer in das Gerät eingegriffen wird, desto umfangreicher muss das entsprechende Prüfverfahren sein. Dies sollte technisch sinnvoll sein und die Schutzziele erfüllen – auch wenn die Normenlage nicht 1:1 alles vorgibt.
Darf ich VDE 0701 trotzdem anwenden?
Ja – aber mit Augenmaß. Wichtig dabei ist, dass die darin beschriebenen Prüfschritte nach Abschnitt 5 im Einzelfall als geeignetes Verfahren auswählen, wenn:
- die Messungen das Gerät nicht beschädigen,
- die Messverfahren technisch passen und möglich sind
- ggf. Grenzwerte an die Produktnorm / Herstellerangaben angepasst werden.
In der Praxis bietet sich an im Prüfkonzept klar zu beschreiben, dass die Prüfung nach der Reparatur von Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik in Anlehnung an DIN EN 50678 (VDE 0701) unter Berücksichtigung der Anforderungen aus DIN EN IEC 62368-1 (VDE 0868-1) und der Herstellerangabe durchgeführt wird. So arbeitet man normgeführt, ohne eine Anwendbarkeit vorzutäuschen, die der Normtext explizit ausschließt.
Wenn Reparatur praktisch gar nicht mehr möglich ist
Die Realität moderner Geräte holt die Normen ein, da viele Netzteile, Steckernetzteile oder Schaltnetzteile in IT-Geräten vergossen, gekapselt oder verklebt sind.
Ein Öffnen und Reparieren ist oft
- technisch nicht möglich,
- wirtschaftlich unsinnig,
- oder vom Hersteller gar nicht vorgesehen.
Die Konsequenz ist, dass im Fehlerfall nicht repariert, sondern ersetzt wird. Beispielsweise läuft es bei einem defekten Netzteil in einem Monitor eher auf einen kompletten Austausch hinaus als auf eine Reparatur.

Fazit
Es muss im Einzelfall betrachtet werden, welche Reparatur durchgeführt wurde, welches Prüfverfahren dafür technisch geeignet ist, um die Schutzmaßnahmen nachweisen zu können und welche Norm(en) zur Begründung herangezogen werden. Auch wenn die VDE 0701 die Audio/Video/IT-Geräte im Anwendungsbereich formal ausschließt, bedeutet dies nicht grundsätzlich, dass diese nicht zur Anwendung kommen kann.
Autor:
Martin Griesbeck, MEBEDO Akademie GmbH, BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik
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