Neue Brandklasse L nach ISO 3941
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Michael Wulf
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Die ISO 3941 „Brandklassen“ klassifiziert Brände nach Art des Brennstoffes und legt geeignete Löschmittel und Löschverfahren fest. Mit Ihrer Fassung vom Januar 2026 wurde die Brandklasse L für Brände von Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien neu eingeführt. Dies trägt den besonderen Eigenschaften von Lithium-Ionen-Batteriebränden Rechnung, die sich hinsichtlich Brandverhalten und Löschbarkeit deutlich von herkömmlichen Bränden unterscheiden. Da es sich im aktuellen Stand um eine internationale Norm handelt, wird die Umsetzung in eine nationale Norm (DIN) und die Verfügbarkeit entsprechender Produkte vermutlich nicht lange auf sich warten lassen.
Die Brandklasse L umfasst Brände, die durch Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien verursacht werden oder von diesen ausgehen. Solche Energiespeicher kommen heute in einer Vielzahl von Geräten zum Einsatz, darunter Smartphones, Laptops, Akku-Werkzeuge und Elektrofahrzeuge. Aufgrund ihrer hohen Energiedichte können Lithium-Ionen-Batterien bei Beschädigung, Fehlfunktion oder Überhitzung erhebliche Energiemengen freisetzen. Im Brandfall entstehen dabei brennbare Gase, die bei Erreichen einer bestimmten Konzentration leicht entzündet werden können und die Brandausbreitung zusätzlich begünstigen.
Im ersten Moment klingt das Ganze nicht nach Elektrosicherheit, jedoch kommt im Zusammenhang mit Anlagen und Arbeitsmitteln das Stichwort Betreiberverantwortung auf Tisch, und dann sitzt ganz schnell auch der Anlagenbetreiber Elektrotechnik und/oder die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) mit in der Runde. Dabei sind „klassische elektrische Gefährdungen“ wie Körperdurchströmung und Störlichtbogen häufig zu vernachlässigen, insbesondere wenn es um Batterien/Akkus mittlerer oder geringer Leistungsklasse geht. Vielmehr stehen Brandschutz-Themen und besondere Vorkehrungen hinsichtlich Lagerung, Ladung, Transport und Beschädigungen im Vordergrund.
Besonderheiten bei Batterie-/Akkubränden
Für Batterie-/Akku-Brände sind intensive Flammbildung, rasanter Temperaturanstieg, explosionsartiges Abbrennen und toxische Rauchentwicklung charakteristisch. Die DGUV-Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ stellt verschiedene Ursachen für Gefährdungen und deren Auswirkungen wie folgt grafisch dar:

Die von Lithium-Ionen-Batterien ausgehenden Risiken werden in Fachkreisen unterschiedlich bewertet. Bei qualitätsüberwachter Fertigung und bestimmungsgemäßem Einsatz (Laden, Verwenden usw.) erfüllen sie die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und gelten grundsätzlich als sicher. Gleichwohl kann aufgrund ihrer hohen Energiedichte und der damit verbundenen Brandgefahr im Betrieb ein erhebliches Gefährdungspotenzial bestehen. Bereits geringe mechanische Beschädigungen können ausreichen, um gefährliche Reaktionen auszulösen. Die daraus resultierenden Brandereignisse führen häufig zu erheblichen Sachschäden, Betriebsunterbrechungen und stellen Einsatzkräfte aufgrund ihrer Dynamik und des hohen Wiederentzündungsrisikos vor besondere Herausforderungen.
Eine besondere Herausforderung bei Bränden von Lithium-Ionen-Batterien stellt das sogenannte thermische Durchgehen (Thermal Runaway) dar. Dabei handelt es sich um einen sich selbst verstärkenden Prozess, bei dem die im Batteriesystem gespeicherte Energie unkontrolliert freigesetzt wird. Infolge dieser Reaktion sind Brände von Lithium-Ionen-Batterien mit herkömmlichen Löschmitteln häufig nur schwer zu beherrschen. Zudem können die Batterien auch ohne äußere Sauerstoffzufuhr weiter reagieren und sich selbst nach einer erfolgreichen Brandbekämpfung Tage später noch erneut entzünden.
Die wichtigsten Maßnahmen rund um Lithium-Ionen-Batterien im Betrieb
Arbeitgeber müssen für Batterien und Akkus Gefährdungsbeurteilungen erstellen und Maßnahmen nach dem „TOP-Prinzip“ ableiten/umsetzen. Dabei haben technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen und diese haben wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Im Ergebnis müssen geeignete Anweisungen für die Beschäftigten abgeleitet werden, über die diese nachweislich unterwiesen werden. Die VDS 3103 „Lithium-Batterien“ beschreibt in ihren Vorbemerkungen, dass Lithium-Batterien immer gefährliche Güter im Sinne des Transportrechts sind und beim Transportieren den Gefahrgutvorschriften unterliegen. Dementsprechend muss auch der Punkt Substitution betrachtet bzw. hinterfragt werden. Und auch im Brandschutzkonzept des Unternehmens muss sich das Thema Batterien/Akkus niederschlagen.

Bei der Beschaffung von Lithium-Ionen-Batterien sollten ausschließlich kontrollierte Einkaufsprozesse genutzt werden. Empfehlenswert sind einheitliche Systeme mit Originalakkus und Original-Ladegeräten eines Herstellers. Zudem sollte die Anzahl der eingesetzten Batterien auf das notwendige Maß begrenzt werden. Für den Umgang mit beschädigten oder defekten Akkus sind verbindliche Verfahren festzulegen. Defekte Batterien sind umgehend aus dem Betrieb zu nehmen, sicher zu lagern und über zugelassene Rücknahme- oder Sammelstellen fachgerecht zu entsorgen.
Während des Betriebs sind Lithium-Ionen-Batterien sachgerecht zu verwenden und vor Beschädigungen sowie übermäßiger Hitze zu schützen. Mitarbeitende sind regelmäßig zu unterweisen. Laden und Lagern sollten gemäß den Herstellervorgaben erfolgen, vorzugsweise in zentralen, sicheren Bereichen mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien. Auch regelmäßige Kontrollen und Prüfungen sind erforderlich. Dazu zählen die Inventarisierung aller akkubetriebenen Geräte und Akkus, Sichtkontrollen durch die Nutzer vor der Verwendung sowie Prüfungen nach besonderen Ereignissen wie Stürzen oder Temperatureinwirkungen. Darüber hinaus sind die Ladegeräte von einer zur Prüfung befähigten Person wiederkehrend nach VDE 0702 zu prüfen. Ergänzend sind gegebenenfalls vorhandene Vorgaben des Sachversicherers zu berücksichtigen.
Autor: Michael Wulf, Prokurist der MEBEDO Consulting GmbH