Welche Pflichten hat der Betreiber?
Der Betreiber hat eine Vielzahl von Pflichten, darunter:
- Bereitstellung sicherer Medizinprodukte einschließlich zugehöriger Einweisung
- Regelmäßige Wartung und Instandhaltung
- Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) für medizinische Produkte der Anlage 1
- Durchführung von messtechnischen Kontrollen (MTK) der Anlage 2 MPBetreibV
- Dokumentation, wie Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch und zugehörige Einweisungsdokumentation (soweit erforderlich) und Prüfprotokolle inklusive Messwerte und Messverfahren
- Benennung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bei Gesundheitseinrichtungen ab 20 Beschäftige