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Mo. – Do.: 8:00 – 16:00 Uhr
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Wie oft muss ich unterweisen?

Unterweisungen müssen „in regelmäßigen Abständen“, mindestens jedoch „einmal jährlich“ (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 6 Abs. 4 ArbStättV) stattfinden. Jugendliche, also etwa Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen mindestens halbjährlich unterwiesen werden (§ 29 Abs. 2 JArbSchG).