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Neue Qualifizierung für wiederkehrende Prüfungen von Ladeleitungen und Notladeleitungen (FHV-P)

| Jan Frischholz Jan Frischholz | Elektromobilität, Geräteprüfung, Hochvolt, Normen & Regelwerke

MEBEDO | Ladeleitungen prüfen

Mit der Veröffentlichung „Fachbereich AKTUELL FEBETEM-009 – Zusätzliche Qualifizierungen für das wiederkehrende Prüfen von Ladeleitungen und Notladeleitungen für Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen“ schafft die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung einen eigenständigen Qualifizierungsrahmen für Personen, die wiederkehrende Prüfungen an Ladeleitungen und Notladeleitungen von Elektrofahrzeugen durchführen. Die Veröffentlichung reagiert auf die wachsende Verbreitung der Elektromobilität und die damit verbundenen Anforderungen an die elektrische Sicherheit im Betrieb.

Elektromobilität erhöht die Anforderungen an die Prüfpraxis

Ladeleitungen für Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen sind elektrische Betriebsmittel und unterliegen damit den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Vorschriften 3 und 4. Regelmäßige Prüfungen dienen dem Schutz von Beschäftigten und Nutzenden, verhindern Unfälle durch Isolationsfehler oder Beschädigungen und tragen zur rechtskonformen Nutzung der Ladeinfrastruktur bei. Die neue DGUV Veröffentlichung macht deutlich, dass die Anforderungen an die Prüfenden über klassische Kenntnisse der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel hinausgehen.

Eine zentrale Aussage der Veröffentlichung besteht darin, dass die Qualifikation zur Fachkundigen Person Hochvolt nach DGUV Information 209-093 mindestens auf Niveau 2S oder 2E bereits vorhanden sein muss. Erst auf dieser Grundlage kann die zusätzliche Qualifizierung für die wiederkehrende Prüfung von Ladeleitungen aufgebaut werden. Damit unterstreicht die DGUV, dass ein fundiertes Verständnis von Hochvoltsystemen und deren sicherheitstechnischen Besonderheiten unverzichtbar ist.
Die neue Zusatzqualifikation richtet sich speziell an Personen, die mobile Ladeleitungen prüfen. Sie ersetzt keine umfassende elektrotechnische Befähigung für andere Arbeitsmittel oder Anlagen. Die Veröffentlichung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Qualifikation beispielsweise nicht für die Prüfung fest angeschlossener Ladeeinrichtungen, von Verlängerungsleitungen oder anderer ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ausreicht.

Erweiterte Fachkenntnisse für sichere Prüfungen

Die zukünftige Fachkundige Person Hochvolt mit Zusatzqualifikation (FHV-P) muss die relevanten rechtlichen Grundlagen beherrschen und deren Anforderungen in der Praxis umsetzen können. Dazu gehören insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, die DGUV Vorschriften 3 und 4 sowie die einschlägigen VDE-Bestimmungen. Prüfpflichten, Verantwortlichkeiten und Dokumentationsanforderungen müssen dabei sicher beherrscht werden.

Darüber hinaus fordert die DGUV vertiefte Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stroms. Die Prüfer müssen die Auswirkungen von Körperströmen beurteilen können, die zulässigen Berührungsspannungen kennen und in der Lage sein, grundlegende Erste Hilfe Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten. Ebenso wichtig ist das Verständnis der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, insbesondere der Wirkungsweise von Fehlerstrom Schutzeinrichtungen und der Schutzkonzepte moderner Ladeinfrastruktur.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verständnis der verschiedenen Ladearten und Lademodi. Die Kommunikation zwischen Ladepunkt und Fahrzeug sowie die Widerstandscodierung der Ladeleitungen spielen für die sichere Funktion und für die Bewertung von Prüfergebnissen eine entscheidende Rolle. Die DGUV trägt damit der zunehmenden technischen Komplexität moderner Ladesysteme Rechnung.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Festlegung der Verantwortlichkeiten. Werden bei einer Prüfung Schäden oder Defekte festgestellt, müssen die betroffenen Ladeleitungen eindeutig gekennzeichnet werden. Die Fachkundige Person Hochvolt mit Zusatzqualifikation ist jedoch nicht für Reparaturen zuständig. Die Veröffentlichung trennt damit bewusst die Aufgaben der Prüfung von denen der Instandsetzung.

Hochvolt sicher und rechtssicher organisieren

Schaffen Sie klare Verantwortlichkeiten, sichere Abläufe und eine belastbare Organisation für Arbeiten an Hochvoltsystemen.

Strukturierter Qualifizierungsweg mit Theorie und Praxis

Die neue Qualifizierung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Für die Theorie werden mindestens sechs Unterrichtseinheiten (UE) zu jeweils 45 Minuten empfohlen. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Grundlagen, Gefahren des elektrischen Stroms, Schutzmaßnahmen, technische Ausführungen von Ladeeinrichtungen, Aufbau und Funktion von Ladeleitungen sowie die anzuwendenden Prüfverfahren.

Der praktische Ausbildungsteil umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten. Hier lernen die Teilnehmenden die Durchführung von Sichtprüfungen und elektrischen Messungen an unterschiedlichen Ladeleitungen. Geprüft werden unter anderem Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom, Schutzleiterstrom, Fremdspannungen sowie die Wirksamkeit von Fehlerstrom Schutzeinrichtungen bei Mode 2 Ladeleitungen. Die DGUV fordert ausdrücklich, dass jede teilnehmende Person die Prüfungen mehrfach selbstständig durchführt, bewertet und dokumentiert.

Die Qualifizierung kann sowohl durch externe Seminaranbieter als auch im Rahmen betriebsinterner Schulungen erfolgen. Unabhängig von der Organisationsform müssen die Ausbildenden über die Qualifikation einer Elektrofachkraft verfügen und praktische Erfahrung bei der Durchführung wiederkehrender Prüfungen elektrischer Betriebsmittel besitzen. Die DGUV stellt damit sicher, dass die Ausbildung nicht ausschließlich theoretisch erfolgt, sondern auf praktischen Erfahrungen aus dem Prüfalltag basiert.

Elektromobilität sicher in den Betrieb integrieren

Von Ladeinfrastruktur bis Organisation: Sorgen Sie für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb Ihrer Elektromobilitätslösungen.

Von den Schulungsanbietern wird außerdem erwartet, dass sie aktuelle und fachlich geeignete Lehrunterlagen bereitstellen. Diese müssen die relevanten rechtlichen Grundlagen, technischen Anforderungen und Prüfverfahren abdecken und auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Ergänzend sollen den Teilnehmenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die sie bei ihrer späteren Tätigkeit als Prüfperson unterstützen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Ausbildung. Da die sichere Handhabung von Prüfgeräten und die Bewertung von Prüfergebnissen nur eingeschränkt theoretisch vermittelt werden können, fordert die DGUV eine überwiegend präsenzorientierte Qualifizierung. Für die praktischen Übungen müssen ausreichend Prüfgeräte, Ladeleitungen unterschiedlicher Hersteller sowie fehlerhafte beziehungsweise simulierte Fehlerzustände zur Verfügung stehen. Empfohlen wird ein Verhältnis von einem Prüfgerät für maximal vier Teilnehmende.

Auch die organisatorischen Rahmenbedingungen werden konkret beschrieben. Die Zahl der Teilnehmenden soll bei Präsenzveranstaltungen möglichst 16 Personen nicht überschreiten, damit eine intensive Betreuung und ausreichende Übungszeiten gewährleistet werden können. Darüber hinaus ist eine verantwortliche Seminarleitung zu benennen, die den Teilnehmenden während der gesamten Qualifizierung als fachliche Ansprechperson zur Verfügung steht.

Für den praktischen Ausbildungsbetrieb fordert die DGUV geeignete Räumlichkeiten, eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen sowie entsprechende Gefährdungsbeurteilungen. Insbesondere bei praktischen Messungen an elektrischen Betriebsmitteln müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Ausbildungsstätten tragen damit die Verantwortung, nicht nur Fachwissen zu vermitteln, sondern bereits während der Qualifizierung ein sicheres Arbeiten nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes vorzuleben.

Gefährdungen systematisch beurteilen

Erkennen Sie Risiken frühzeitig und schaffen Sie eine fundierte Grundlage für wirksame Schutzmaßnahmen im Betrieb.

Insgesamt verfolgt die DGUV mit diesen Vorgaben das Ziel, eine qualitativ hochwertige und praxisnahe Ausbildung sicherzustellen. Die Anforderungen gehen damit deutlich über eine reine Wissensvermittlung hinaus und legen den Fokus auf Handlungssicherheit, praktische Erfahrung und die fachgerechte Anwendung der eingesetzten Prüftechnik.

Prüfung und Gerätebezug als Besonderheit

Eine bemerkenswerte Neuerung besteht in der engen Verknüpfung der Qualifikation mit dem eingesetzten Prüfgerät. Die theoretische Abschlussprüfung erfolgt schriftlich. Die praktische Prüfung muss sowohl an einer fehlerfreien als auch an einer fehlerhaften Ladeleitung durchgeführt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der sicheren Handhabung der Messtechnik und der nachvollziehbaren Bewertung der Prüfergebnisse.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen Ausbildungsnachweis. Die Bescheinigung gilt dabei nur für die Prüfgeräte, an denen die Qualifizierung durchgeführt wurde. Soll später ein anderes Prüfgerät eingesetzt werden, ist eine ergänzende Schulung erforderlich. Diese Forderung verdeutlicht, dass die DGUV die Bedienkompetenz gerätespezifisch absichern möchte.

Prüfungen ganzheitlich organisieren

Bringen Sie Prüfpflichten, Zuständigkeiten und Dokumentation in ein durchgängiges Konzept – für mehr Übersicht und Rechtssicherheit.

Bedeutung für Unternehmen

Die neue Veröffentlichung schafft erstmals einen klaren Rahmen für die Befähigung von Personen, die Ladeleitungen an Elektrofahrzeugen wiederkehrend prüfen. Für Unternehmen mit elektrifizierten Fuhrparks, Werkstätten, Prüfdienstleister und Bildungsträger entsteht dadurch mehr Rechtssicherheit und eine einheitliche fachliche Grundlage. Gleichzeitig wird das Sicherheitsniveau für die Nutzung von Ladeleitungen erhöht und die Qualität der Prüfungen standardisiert.

Fazit

Die DGUV reagiert mit der Veröffentlichung auf die zunehmende Verbreitung hochvoltbasierter Fahrzeugtechnik und die steigende Bedeutung sicherer Ladeinfrastruktur. Die zusätzliche Qualifizierung für Fachkundige Personen Hochvolt schließt eine bisher bestehende Lücke zwischen Hochvoltkompetenz und der fachgerechten Prüfung von Ladeleitungen. Unternehmen sollten die neuen Anforderungen frühzeitig in ihre Qualifizierungsstrategien einbinden und prüfen, ob vorhandene Prüfpersonen die nun geforderten Zusatzkompetenzen nachweisen können. Damit wird nicht nur die Compliance gestärkt, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur elektrischen Sicherheit im Umfeld der Elektromobilität geleistet.

Autoren:
Martin Griesbeck, MEBEDO Akademie GmbH, BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik
Jan Frischholz, Fachverantwortlicher Aus- und Weiterbildung der MEBEDO Akademie GmbH

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