Verbundmessung nach VDE 0702

| Richard Lauer | Normen & Regelwerke, Prüfen & Praxis

Computerarbeitsplatz-mit-Verbundmessung

Fragestellung

Auf dem Foto sehen Sie einen Büroarbeitsplatz mit einer Steckdosenleiste und fünf SK I und einem SK II Elektrogerät. In diesem Fall mache ich eine „Verbundmessung“ aller SK I Geräte (das SK II Gerät wird separat geprüft). Alle Geräte werden in die Datenbank aufgenommen und bekommen eine ID-Nummer. Das Messergebnis wird in der ID der Steckdosenleiste abgespeichert. Dort mache ich dann die Bemerkung, dass es sich um eine Verbundmessung handelt und führe die weiteren IDs auf. Ich sehe bei dieser Vorgehensweise keine Nachteile, habe aber den großen Vorteil, dass ich wesentlich schneller bin. Ich bin davon überzeugt, dass ich als befähigte Person diesen Entscheidungsspielraum habe, um hier eine Verbundmessung durchzuführen. Gerne würde mich hierzu eine Expertenmeinung interessieren, ob mein Vorgehen richtig ist.

Grundsätzliche Anforderungen

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Arbeitsmittel (Geräte) soll deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen und zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln beitragen. Die Umsetzung dieser Prüfungen, wie in der Fragestellung beschrieben, gehört somit auch zur vorbeugenden Instandhaltung. Die richtige Herangehensweise und Umsetzung sind daher unabdingbar, ebenso die normkonforme Dokumentation.
Als Voraussetzung für das ordnungsgemäße Vorbereiten und Durchführen von Prüfungen sind für das Prüfpersonal umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen erforderlich. Diese müssen erlangt und in angemessenen Zeitabständen, z. B. durch Teilnahme an Schulungen, aktualisiert werden. Die Betriebssicherheitsverordnung[1] (BetrSichV) und die hinsichtlich Prüfpersonal konkretisierende Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203[2] definieren die Voraussetzungen für Personen, die zur Prüfung von Arbeitsmitteln zum Einsatz kommen. Eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten, zeichnet sich mit einer abgeschlossenen elektrischen Berufsausbildung, mindestens 1 Jahr Berufserfahrung, einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit und den speziellen Kenntnissen hinsichtlich der Geräteprüfung aus.
Die zur Prüfung befähigte Person hat, unter Beachtung relevanter Regelwerke und Normen, festzulegen welche Prüfungen durchzuführen sind, um die Sicherheit der Arbeitsmittel festzustellen. Sie hat zu ermitteln welche Schutzmaßnahmen für die berührbaren leitfähigen Teile wirksam und welche Messungen an diesen Teilen durchzuführen sind.
Die in der Fragestellung beschriebene Vorgehensweise bedarf der genauen normativen Recherche sowie der Beachtung dort definierter Vorgaben.

Rückblick

In den vergangenen Jahrzehnten geisterte der Begriff der „Verbundmessung“, so wie ihn der Fragesteller beschreibt, immer wieder durch verschiedene Publikationen. Gemeint war damit jedoch nicht die Prüfung aller Arbeitsmittel eines Arbeitsplatzes oder gar eines ganzen Stromkreises, sondern die gemeinsame Prüfung einer Netzanschlussleitung mit einem daran angeschlossenen Arbeitsmittel.

Dies ist sinnvoll und die Prüfschritte ergänzen sich zu einem Gesamtbild. So wird von der Kombination aus Laptop-Netzteil und Anschlussleitung zunächst die Anschlussleitung geprüft auf

  • Schutzleiterwiderstand und
  • Isolationswiderstand.

Anschließend wird das Netzteil eingesteckt und der Prüfablauf fortgesetzt mit

  • Schutzleiterstrom im Differenzstrom-Messverfahren und
  • ggf. Berührungsstrom-Messung und weiteren Messungen

Aus der Prüfdokumentation muss dieses Vorgehen ersichtlich sein und auch für den Anwender muss durch die Kennzeichnung am Gerät und an der Anschlussleitung ersichtlich sein, dass es sich hier um ein in Gänze geprüftes Gerät handelt.

Aktuelle Anforderungen

Die aktuellen Regelwerke kennen den Begriff der Verbundmessung nicht. Ebenfalls findet sich in den maßgeblichen und erläuternden Regelwerken der Unfallversicherungen (DGUV Information 203-070[3] und 203-071[4]) kein Hinweis auf diese Vorgehensweise.

Die der Prüfung zu Grunde liegende VDE Norm spricht von der Durchführung einzelner Prüfschritte für das jeweilige Gerät (Einzahl!). In den Anmerkungen lassen sich zudem Hinweise auf die Beeinflussung durch parallele Erdverbindungen finden. So kann der Wert des zu messenden Schutzleiterwiderstands durch parallele Erdverbindungen wie Datenleitungen oder andere Erdverbindungen wie parallele Schutzleiteranschlüsse beeinflusst werden.
Grenzwerte werden in der VDE 0702[5] ebenfalls nur für jeweils ein Gerät genannt. Bei 10 gleichzeitig geprüften Geräten wäre es mehr als fahrlässig die Grenzwerte entsprechend zu erhöhen. Die in der Fragestellung beschriebene Vorgehensweise führt auch zur Erfassung sämtlicher Ableitströme der angeschlossenen Geräte und übersteigt daher eventuell auch das vorgesehene Maximum von 3,5 mA wie in der Norm definiert. Eine Bewertung von welchem Gerät nun ein erhöhter Ableitstrom (Schutzleiterstrom) und damit einhergehend ein eventueller Isolationsfehler ausgeht, ist nicht möglich.

TRBS 1201 – Soll-Ist-Vergleich

Die TRBS 1201[6] für das Prüfen von Arbeitsmitteln beschreibt ebenfalls deutlich, dass die Prüfung sich jeweils auf ein Arbeitsmittel bezieht. Für jedes Arbeitsmittel muss ein Vergleich des Ist-Zustands mit dem in der Gefährdungsbeurteilung beschriebenen Soll-Zustand ermittelt werden.

Diesen Soll-Zustand für alle Arbeitsmittel an einem Büroarbeitsplatz gemeinsam zu beschreiben, dürfte ein ziemlich unhandliches Unterfangen sein.

Das Ermitteln der notwendigen Prüfungen (und Teilprüfungen) erfolgt nach TRBS 1201 im Abschnitt 3.1:

(1) Bei der Festlegung von erforderlichen Prüfungen und Kontrollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu berücksichtigen:

  • Informationen des Herstellers der Arbeitsmittel, z B. die Betriebsanleitung des Herstellers;
  • Regeln und Empfehlungen des Ausschusses für Betriebssicherheit (TRBS und EmpfBS).

Als weitere Erkenntnisquellen können dienen:

  • Regelwerke und weitere Erkenntnisse der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, der Länder sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA);
  • Maßnahmen, die sich in der Praxis bewährt haben (Veröffentlichungen von z. B. Industrieverbänden und Branchenstandards).

Die Verbundmessung wird, wie wir festgestellt haben, in keiner der o.g. Informationsquellen genannt. Es wäre also der Nachweis zu führen, dass die Methode mindestens gleichwertige Sicherheit bietet wie eine klassische Prüfung nach VDE 0702 jedes einzelnen Gerätes.

TRBS 1203

Grundsätzlich ist die zur Prüfung befähigte Peron ist bei ihrer Prüfaufgabe weisungsfrei. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie „über das Wasser laufen“ kann. Sie ist an viele Regelwerke unterschiedlicher Regelsetzer gebunden. Die Prüfaufgabe der zur Prüfung befähigten Person wird auch in der TRBS 1203 im Abschnitt 2.1 beschrieben:

(3) Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person ausreichend befähigt ist, sodass sie hinsichtlich der übertragenen Prüfaufgaben

  1. Abweichungen des Istzustandes vom Sollzustand (siehe TRBS 1111) erkennen, bewerten und das Ergebnis dokumentieren kann,
  2. die bei der vorgesehenen Verwendung des Arbeitsmittels auftretenden Gefährdungen beurteilen kann,
  3. Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen kennt, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden,
  4. beurteilen kann, ob die vorgesehenen Prüfverfahren (Anm.: s. o. TRBS 1201 Abs. 3.1) für die Prüfaufgabe geeignet sind, sowie
  5. die Prüfverfahren anwenden kann.

Die Umsetzung vorgenannter Punkte wird schon reichlich schwierig, wenn eine Verbundmessung durchgeführt wird und es dann um die Einordnung der Messwerte geht. Und vor allem welcher Messwerte? Beim Schutzleiterwiderstand wäre trotzdem jedes SKI-Arbeitsmittel abzutasten und mindestens der schlechteste Wert mit der Beschreibung des Messpunktes zu dokumentieren. Wird die Isolationswiderstandsmessung ausgelassen, dann können Fehler unentdeckt bleiben. Bei Schutzleiterstrom wird es ganz kniffelig. Ist der ermittelte Messwert wirklich ok oder schleicht sich ein Fehler mit ein?

Fazit zum Thema Verbundmessung

Die vom Fragesteller beschriebene Vorgehensweise mag eine zeitliche Ersparnis mit sich bringen. Aus fachlicher Sicht ist diese allerdings nicht ratsam und wird in keinem aktuellen Regelwerk beschrieben. Sie birgt zudem einige Ungereimtheiten und eventuell sogar Gefahren durch unentdeckte Fehler. Ziel der uns bekannten Wiederholungsprüfung ist die Überprüfung der zur Anwendung gelangten Schutzmaßnahmen und damit der elektrischen Sicherheit jedes einzelnen Gerätes. Nur so kann gewährleistet werden, dass ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.

 

[1] BetrSichV:2016-11 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

[2] TRBS 1203:2019-03 Zur Prüfung befähigte Personen

[3] DGUV Information 203-070:2016-12 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel -Fachwissen für Prüfpersonen

[4] DGUV Information 203-071:2020-01 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer

[5] VDE 0702:2021-06 Wiederholungsprüfung für elektrische Gerät

[6] TRBS 1201:2019-03 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

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