Braucht ein Rechenzentrum eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)?
Sobald eigene Mitarbeiter elektrotechnische Tätigkeiten wie bspw. Wartung, Prüfung und/oder Instandsetzung elektrischer Anlagen oder Anlagenteile durchführen, muss eine VEFK in Betracht gezogen werden. Die VEFK ist im weitesten Sinn für den elektrotechnischen Arbeitsschutz der fachlich zugeordneten Mitarbeiter verantwortlich (Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits-/Betriebsanweisungen, Unterweisungen, usw.).
Neben der VEFK-Verantwortung muss auch das Thema Anlagenbetreiber Elektrotechnik berücksichtigt werden. In der Rolle des Anlagenbetreibers müssen z. B. Zutrittsregelungen zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten aufgestellt, ein Wartungs-, Inspektions- und Prüfkonzept für elektrische Anlagen und Anlagenteile erarbeitet und Festlegungen zur Qualifikation der an den Anlagen tätigen Personen getroffen werden.