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Mo. – Do.: 8:00 – 16:00 Uhr
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Ist eine jährliche Unterweisung nötig?

Im Sinne des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12 und gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 müssen alle Mitarbeiter allen, das Arbeitsumfeld und die Tätigkeiten betreffenden Gefahren mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Dementsprechend müssen selbstverständlich auch Gefährdungen, die sich aus Schalthandlungen über 1 kV AC ergeben, jährlich unterwiesen werden.