Müssen bestehende Maschinen nachgerüstet werden, wenn die Maschinenverordnung gilt?
Nein. Für Maschinen, die bereits nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, besteht keine Nachrüstpflicht. Die Maschinenverordnung richtet sich ausschließlich an Hersteller und gilt nur für Maschinen, die ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens unter die
neue Verordnung fallen.