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Muss die Befähigung regelmäßig wiederholt werden?

Es gibt dazu keine normative oder gesetzliche Vorgabe. Eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme der schaltbefähigten Person sollte dennoch regelmäßig wiederholt werden.
Die Häufigkeit ist hier von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem wie oft die Person derartige Schalthandlungen durchführen muss. Auch muss berücksichtigt werden, dass Normen und Regeln kontinuierlichen Änderungsprozessen unterliegen. So hat sich eine wiederholende Unterweisung und genereller Erhalt der Fachkunde zur Schaltbefähigung aus
unserer Sicht alle 2 Jahre bewährt. Um einen rechtssicheren Einsatz nicht zu gefährden, sollten Schaltberechtigungen durch den Unternehmer unbedingt immer nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden. Nach wiederholter Qualifikation durch entsprechende Schulungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung persönlicher Anforderungen an die Elektrofachkraft, wie z.B. eine gültige G-25 Untersuchung, kann diese dann erneut und für einen weiteren bestimmten Zeitraum erteilt werden.