Was passiert nach einer gutachtlichen Stellungnahme?
Das liegt ganz bei Ihnen, denn die Ausarbeitung gehört Ihnen!
- Mit der Ausarbeitung als solide Grundlage können wir im Anschluss die Verantwortung als externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) für Sie bzw. Ihr Unternehmen übernehmen.
- Wir können Ihre Mitarbeiter, z. B. designierte Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK), auch rein beratend bei der Be- und Abarbeitung der offenen Punkte unterstützen.
- Auch eine gezielte Unterstützung zu einzelnen Handlungsbedarfen/Themenfeldern wie bspw. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Betriebsanweisungen, Ausarbeitung von Handbüchern, Beauftragungsdokumenten, Muster-Prüfprotokollen, Checklisten, usw. ist möglich.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite – Sie entscheiden wie es weiter geht!