Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bezüglich der Organisation im Bereich der Elektrotechnik?
Die Bandbreite der sich aus dem Arbeitsschutz ergebenden einzelnen Arbeitsschutzverordnungen (z. B. BetrSichV, ArbStättV, BaustellenV, GefahrStoffV, etc.) verdeutlicht, dass für alle relevanten Gefährdungsbereiche im Hinblick auf das Schutzziel Sicherheit die jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen, damit daraus die für den Arbeitsschutz
erforderlichen Maßnahmen abgeleitet werden können.
Im Elektrobereich gelten neben diesen allgemeinen Maßnahmen des Arbeitsschutzes insbesondere auch die Anforderungen aus den elektrotechnischen Regelwerken, damit im speziellen Fachbereich Elektrotechnik die erforderlichen Sicherheitsanforderungen bekannt sind und eingehalten werden. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die Organisation der Prüfung elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen zu nennen. Dabei sind Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist immer anhand einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung transparent
und nachvollziehbar zu belegen. Auch ist die Qualifikation des Prüfpersonals sowie grundsätzlich aller im Elektrobereich tätigen Personen, dem jeweiligen Tätigkeitsprofil entsprechend, sicherzustellen. Verantwortlich für den Aufbau einer Elektroorganisation ist zunächst der Arbeitgeber/Unternehmer. Mit der Übertragung daraus resultierender Unternehmerpflichten
auf eine oder mehrere Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) entstehen Delegationsketten und Schnittstellen, sowohl innerhalb der E-Organisation aber auch zu nicht-elektrotechnischen Bereichen (z. B. Einkauf), die einer transparenten und nachvollziehbaren Struktur bedürfen. Zu beachten ist, dass es kein Kochrezept für den Aufbau einer E-Organisation gibt. Diese muss immer den Gegebenheiten und Anforderungen im Betrieb entsprechen.