Was ist eine festgelegte Tätigkeit?
Als „festgelegte Tätigkeiten“ gelten gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln.
Beispiele sind das Anschließen und Abklemmen
- von Drehstrom-Elektroherden, etwa bei Ein- und Ausbau von Küchen,
- verschiedener Elektrizitätszählertypen im Bereich des Netzbetriebs oder
- Drehstrom-Elektromotoren, bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze, im Bereich von Druckereien,
- von Rolladenmotoren.
Diese Tätigkeiten dürfen grundsätzlich nur in freigeschaltetem Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.
Voraussetzung, die für die festgelegte Tätigkeit notwendigen Arbeitsabläufe sicher zu beherrschen, ist eine Ausbildung.