Welche Voraussetzung muss ein Mitarbeiter für seine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mitbringen?
Voraussetzung ist nach dem BG-Grundsatzpapier DGUV Grundsatz 303-001 eine „abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit“.