Welche Voraussetzung muss ein Mitarbeiter für seine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mitbringen?

Voraussetzung ist nach dem BG-Grundsatzpapier DGUV Grundsatz 303-001 eine „abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit“.

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