Wer ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)?

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Das ist die Definition des Grundsatzpapiers DGUV Grundsatz 303-001 (ehemals BGG 944) der Berufsgenossenschaft.

Aus dieser Definition ergibt sich:

  • eine EFKffT muss eine Ausbildung gemacht haben,
  • sie muss die einzuhaltenden Vorschriften, Normen und Richtlinien kennen
  • und über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Die Berufsgenossenschaft unterscheidet denn auch zwischen „Grundausbildung“ und einer betrieblichen Fachausbildung. Dort geht es um betriebsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten, die mitunter nicht in der Grundausbildung vermittelt werden können.

Um das in der Ausbildung zur EFKffT gelernte Fachwissen sicher einsetzen zu können (und um eigentlich erst die notwendige Erfahrung zu sammeln), ist eine unterstützte Einarbeitungszeit ratsam.

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